Zahnärztliche Notfallbehandlung im Ausland
Sie planen einen Urlaub im Ausland und überlegen schon fleißig, was Sie dort alles unternehmen wollen? Eine Zahnbehandlung steht wahrscheinlich nicht auf Ihrer Liste. Deshalb sollten Sie für den Notfall vorbereitet sein.
So manch ein Urlaubstag wurde schon wegen plötzlicher Zahnschmerzen in einem Wartezimmer verbracht. Wenn dann zu den Schmerzen auch noch Schwierigkeiten bei der Verständigung kommen, wird es richtig unangenehm.
Die richtige Vorbereitung
Auslandsreisen benötigen eine gewisse Planung und Vorbereitung. Haben Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)? Diese ist auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte integriert. Damit können Sie in den meisten europäischen Ländern Leistungen in Anspruch nehmen. Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, in die Türkei oder nach Tunesien benötigen Sie weiterhin einen Auslandskrankenschein, den Sie bei Ihrer GKV anfordern können.
Fragen Sie vor Reisebeginn bei Ihrer GKV nach:
- Welche Behandlungen werden übernommen? Welche sind ausgeschlossen?
- Müssen Sie die GKV informieren, bevor Sie im Ausland zum Zahnarzt gehen?
- Gibt es Listen von Zahnärzten, die Sie bei einem Notfall im Urlaub aufsuchen können?
Was Sie vor Ort beachten müssen
Überstürzen Sie die Entscheidung für eine zahnärztliche Behandlung im Ausland nicht. Es ist immer empfehlenswert, sich vorab ein Bild von der Praxis, dem Team und den Leistungen zu machen. Achten Sie auf Folgendes:
- Lassen Sie sich alle Unterlagen zur Behandlung geben.
- Erkundigen Sie sich bei Zahnersatz nach der Garantie für Laborerzeugnisse.
- Bei einer schmerzstillenden Behandlung ist Ihre Auslandskrankenversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie übernimmt die Kosten.
Behandlung richtig vorbereiten und planen
Bevor Sie einen Zahnarzt im Ausland besuchen, vereinbaren Sie am besten einen Termin bei einer Praxis in Deutschland. Nach der Untersuchung erstellt Ihr Zahnarzt einen genauen Heil- und Kostenplan, den er Ihnen aushändigt. Der Heil- und Kostenplan fasst die für Sie erforderlichen Behandlungsschritte und Kosten zusammen. Nehmen Sie Ihren Heil- und Kostenplan zum Zahnarzt im Ausland mit. Er nutzt ihn als Grundlage für die weitere Behandlung.
Auf die Einhaltung des Heilplans achten
Achten Sie beim Zahnarzt im Ausland darauf, dass er sich an den Heilplan hält. Deutsche Mediziner warnen davor, dass ausländische Zahnkliniken gesunde Zähne häufig übertherapieren. Sie schleifen sie zu stark ab und riskieren dadurch weitere Erkrankungen. Auch eine ausländische Klinik behandelt am besten nur die Zähne, die Ihr hiesiger Zahnarzt als behandlungsbedürftig einschätzt.
Nach der Untersuchung erstellt der Zahnarzt im Ausland einen genauen Kostenvoranschlag. Bei Zahnersatzbehandlungen ist es wichtig, dass der Kostenvoranschlag Vorbehandlungen berücksichtigt. Dazu gehört z. B. die Kariesbehandlung. Ebenso führt ein guter Kostenvoranschlag die Nachbehandlung auf.
Termine brauchen Zeit
Planen Sie für einen guten Zahnersatz im Ausland mehr als eine Behandlung durch den dortigen Zahnarzt ein. Denn die Zahntechniker passen den Zahnersatz individuell an. Das braucht Zeit und macht mehrere Termine beim Zahnarzt im Ausland erforderlich. Berücksichtigen Sie auch die Kosten, die durch Übernachtung, Verpflegung und Transport vor Ort entstehen. Vergleichen Sie, ob die sich so ergebenden Gesamtkosten noch immer unter dem Niveau der Zahnersatzkosten in Deutschland liegen.
Wenn Sie unsicher sind, ob die vorgeschlagene Behandlung die beste für Sie ist, holen Sie auch im Ausland eine Zweitmeinung ein. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV). Deren Patientenberatungsstelle gibt eine unabhängige Beurteilung ab.
Entscheiden Sie sich für die Behandlung, reichen Sie den vorliegenden Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenversicherung ein. Es ist wichtig, dass sich die Krankenkasse abschließend zur Kostenübernahme äußert. Nur so wissen Sie, welche Kosten des Zahnarztes im Ausland Sie selbst tragen müssen.
Ist die Behandlung abgeschlossen, begleichen Sie vor Ort die Rechnung der ausländischen Praxis. Reichen Sie die Rechnung anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse zahlt den dann vereinbarten Zuschuss.
Auf die Garantieansprüche achten
Damit Sie auch nach der Behandlung auf der sicheren Seite sind, klären Sie vorab Ihre Garantieansprüche.