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Geplante Zahnbehandlung im Ausland

Gut vorbereitet

Wer beim Thema Zahnersatz Geld sparen möchte und eine Behandlung im Ausland plant, muss einiges beachten.

Am Empfang einer Arztpraxis warten eine Mann und eine Frau.

Zahnarzt im Ausland

Sie denken über eine Zahnbehandlung im europäischen oder außereuropäischen Ausland nach? Oder Sie wollen Ihren Zahnersatz außerhalb Deutschlands anfertigen lassen? Da gibt es einiges zu beachten.

Vor der Behandlung

Die zahnärztliche Behandlung im Ausland gewinnt bei Bundesbürgern an Popularität. Vor allem bei teuren Behandlungen sind ost- und südeuropäische Länder eine attraktive Alternative. Es gibt aber Fragen, die Sie vor der Behandlung klären müssen:

  • Informieren Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) über die Behandlung und fragen Sie, ob und in welcher Höhe sie einen Zuschuss zahlt.
  • Wichtig für Ihre künftige Urlaubsplanung: Klären Sie mit dem behandelnden Zahnarzt, ob Folgebehandlungen nötig sind und wenn ja, in welchem Abstand.
  • Bei Sprachbarrieren: Lassen Sie Fachausdrücke vor der Behandlung übersetzen, vor allem bei aufwendigeren Maßnahmen wie der Anpassung von Inlays und Kronen.

Vor Ort

Die Behandlung beim Zahnarzt im Ausland unterliegt einigen Besonderheiten. Angefangen bei der reibungslosen Kommunikation bis hin zu Garantieleistungen. Sprechen Sie offen mit dem Mediziner vor Ort über Ihre Fragen. Denken Sie an Folgendes:

  • Lassen Sie sich die Unterlagen zur Behandlung aushändigen.
  • Klären Sie, welche Garantieregelungen für die verwendeten Laborerzeugnisse gelten.
  • Fragen Sie den Zahnarzt nach möglichen Haftungsansprüchen.

Wenn Sie diese Punkte berücksichtigen, haben Sie bereits die größten Hürden genommen.

Vorteile der Zahnarztbehandlung im Ausland

Grundsätzlich haben Sie als in Deutschland versicherter Patient das Recht auf eine freie Arztwahl. Dieses bezieht sich gleichermaßen auf Zahnmediziner im In- und Ausland, vor allem innerhalb der Europäischen Union. Da Zahnarztbehandlungen im Ausland einfach zu organisieren sind, steigt das Interesse vieler deutscher Versicherungsnehmer.

Tatsächlich bietet ein Zahnarztbesuch im Ausland viele Vorteile:

  • Qualitativ ist die Behandlung bei einem Zahnarzt im Ausland mit der in Deutschland vergleichbar.
  • Auch innerhalb der EU liegen die Kosten für die zahnärztliche Behandlung teilweise 70 % unter dem durchschnittlichen Niveau in Deutschland.
  • Viele Zahnarztpraxen im europäischen Ausland haben sich gut auf deutschsprachige Patienten eingestellt. Es gibt nur noch wenige Sprachbarrieren.
  • Das Angebot der Zahnärzte ist vielfältig. Es reicht von Füllungen bis hin zu Implantaten. Die Behandlung ist bei Bedarf stationär.
  • Es gibt erste Reisebüros, die spezielle medizinische Reisen anbieten. Das erleichtert die Betreuung durch einen Zahnarzt im Ausland erheblich.

Welche Risiken bergen Behandlungen durch einen Zahnarzt im Ausland?

Gerade die geringeren Kosten machen die zahnärztliche Behandlung im Ausland sehr attraktiv. Doch den Kostenvorteilen stehen wie bei jeder Behandlung Risiken gegenüber. So zeigen Untersuchungen, dass es gerade beim Zahnersatz noch qualitative Unterschiede gibt. Diese sind vorrangig beim Zahnersatzmaterial erkennbar. In vielen ost- und südeuropäischen Ländern unterliegt es nicht so strengen Anforderungen wie in Deutschland. Daher sind die Materialien im Ausland teilweise qualitativ minderwertiger.

Die geringeren Qualitätsanforderungen können die Lebensdauer von Implantaten, Brücken, Kronen und Füllungen mindern. Dadurch ist oft eine frühere Nachbehandlung erforderlich. Bevor Sie also einen Zahnarzt im Ausland aufsuchen, klären Sie mögliche Garantiefälle bei Zahnersatz ab. Ebenso die Vorgehensweise bei Notfallbehandlungen.

Übrigens: Es gibt erste Zahnärzte im Ausland, die mit deutschen Medizinern kooperieren. Diese stehen im Notfall bereit und übernehmen die korrekte Nachbehandlung.

Näheres zum Thema Zahnbehandlung und Zahnersatz im europäischen bzw. außereuropäischen Ausland finden Sie in den FAQ.

Informieren Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) immer vorab über geplante Zahnbehandlungen. Bezuschussbare Behandlungen genehmigt die GKV nur im Voraus, nicht nachträglich.

Ohne Heil- und Kostenplan zahlt die GKV innerhalb der EU bzw. des EWR und der Schweiz grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe der deutschen Behandlungskosten. Die genaue Höhe erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. Diese informiert Sie auch über die Kostenerstattung, wenn ein Heil- und Kostenplan erforderlich ist.

Jede GKV (gesetzliche Krankenversicherung) entscheidet individuell, in welchen Ländern sie eine Behandlung bezuschusst.

Ja.

Generell darf er alle medizinisch notwendigen Zahnbehandlungen durchführen, die im Leistungskatalog der GKV stehen. Erkundigen Sie sich darüber bei Ihrer GKV.

Ja. Fragen Sie bei Ihrer GKV nach, wie sie in diesem Fall die Kosten verrechnet.

Im Allgemeinen ja. Die Kosten müssen Sie jedoch selbst tragen, da der Zahnarzt in Deutschland sie nicht über die GKV abrechnen kann.

In Deutschland haben Sie in so einem Fall Gewährleistungsansprüche. Über die Regelungen im Ausland sollten Sie sich vor dem Zahnarztbesuch informieren. Die Kosten für die Wiederholung der Behandlung müssen Sie selbst tragen.

Generell ja. Es gibt auch Kooperationen von deutschen Zahnärzten und ausländischen Zahnlaboren.

Bei allen Zahntarifen der ERGO Krankenversicherung besteht weltweiter Versicherungsschutz. Bei einigen hängt die Erstattung von der Leistung der GKV ab.

Je nach Tarif gemäß den Versicherungsbedingungen.

Holen Sie am besten zum Vergleich weitere Angebote ein.

Ja.

Die Kosten sind meist niedriger.

Zahnärztliche Notfallbehandlung im Ausland

Sie planen einen Urlaub im Ausland und überlegen schon fleißig, was Sie dort alles unternehmen wollen? Eine Zahnbehandlung steht wahrscheinlich nicht auf Ihrer Liste. Deshalb sollten Sie für den Notfall vorbereitet sein.

So manch ein Urlaubstag wurde schon wegen plötzlicher Zahnschmerzen in einem Wartezimmer verbracht. Wenn dann zu den Schmerzen auch noch Schwierigkeiten bei der Verständigung kommen, wird es richtig unangenehm.

Die richtige Vorbereitung

Auslandsreisen benötigen eine gewisse Planung und Vorbereitung. Haben Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)? Diese ist auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte integriert. Damit können Sie in den meisten europäischen Ländern Leistungen in Anspruch nehmen. Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, in die Türkei oder nach Tunesien benötigen Sie weiterhin einen Auslandskrankenschein, den Sie bei Ihrer GKV anfordern können.

Fragen Sie vor Reisebeginn bei Ihrer GKV nach:

  • Welche Behandlungen werden übernommen? Welche sind ausgeschlossen?
  • Müssen Sie die GKV informieren, bevor Sie im Ausland zum Zahnarzt gehen?
  • Gibt es Listen von Zahnärzten, die Sie bei einem Notfall im Urlaub aufsuchen können?

Was Sie vor Ort beachten müssen

Überstürzen Sie die Entscheidung für eine zahnärztliche Behandlung im Ausland nicht. Es ist immer empfehlenswert, sich vorab ein Bild von der Praxis, dem Team und den Leistungen zu machen. Achten Sie auf Folgendes:

  • Lassen Sie sich alle Unterlagen zur Behandlung geben.
  • Erkundigen Sie sich bei Zahnersatz nach der Garantie für Laborerzeugnisse.
  • Bei einer schmerzstillenden Behandlung ist Ihre Auslandskrankenversicherung der richtige Ansprechpartner. Sie übernimmt die Kosten.

Behandlung richtig vorbereiten und planen

Bevor Sie einen Zahnarzt im Ausland besuchen, vereinbaren Sie am besten einen Termin bei einer Praxis in Deutschland. Nach der Untersuchung erstellt Ihr Zahnarzt einen genauen Heil- und Kostenplan, den er Ihnen aushändigt. Der Heil- und Kostenplan fasst die für Sie erforderlichen Behandlungsschritte und Kosten zusammen. Nehmen Sie Ihren Heil- und Kostenplan zum Zahnarzt im Ausland mit. Er nutzt ihn als Grundlage für die weitere Behandlung.

Auf die Einhaltung des Heilplans achten

Achten Sie beim Zahnarzt im Ausland darauf, dass er sich an den Heilplan hält. Deutsche Mediziner warnen davor, dass ausländische Zahnkliniken gesunde Zähne häufig übertherapieren. Sie schleifen sie zu stark ab und riskieren dadurch weitere Erkrankungen. Auch eine ausländische Klinik behandelt am besten nur die Zähne, die Ihr hiesiger Zahnarzt als behandlungsbedürftig einschätzt.

Nach der Untersuchung erstellt der Zahnarzt im Ausland einen genauen Kostenvoranschlag. Bei Zahnersatzbehandlungen ist es wichtig, dass der Kostenvoranschlag Vorbehandlungen berücksichtigt. Dazu gehört z. B. die Kariesbehandlung. Ebenso führt ein guter Kostenvoranschlag die Nachbehandlung auf.

Termine brauchen Zeit

Planen Sie für einen guten Zahnersatz im Ausland mehr als eine Behandlung durch den dortigen Zahnarzt ein. Denn die Zahntechniker passen den Zahnersatz individuell an. Das braucht Zeit und macht mehrere Termine beim Zahnarzt im Ausland erforderlich. Berücksichtigen Sie auch die Kosten, die durch Übernachtung, Verpflegung und Transport vor Ort entstehen. Vergleichen Sie, ob die sich so ergebenden Gesamtkosten noch immer unter dem Niveau der Zahnersatzkosten in Deutschland liegen.

Wenn Sie unsicher sind, ob die vorgeschlagene Behandlung die beste für Sie ist, holen Sie auch im Ausland eine Zweitmeinung ein. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV). Deren Patientenberatungsstelle gibt eine unabhängige Beurteilung ab.

Entscheiden Sie sich für die Behandlung, reichen Sie den vorliegenden Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenversicherung ein. Es ist wichtig, dass sich die Krankenkasse abschließend zur Kostenübernahme äußert. Nur so wissen Sie, welche Kosten des Zahnarztes im Ausland Sie selbst tragen müssen.

Ist die Behandlung abgeschlossen, begleichen Sie vor Ort die Rechnung der ausländischen Praxis. Reichen Sie die Rechnung anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse zahlt den dann vereinbarten Zuschuss.

Auf die Garantieansprüche achten

Damit Sie auch nach der Behandlung auf der sicheren Seite sind, klären Sie vorab Ihre Garantieansprüche.

Tipp

Bestehen Sie möglichst auf eine Garantiezeit von 2 Jahren. Denn dann halten sich die Kosten für Nachbesserungen in Grenzen. Vereinbaren Sie die Vorgehensweise bei Garantiefällen schriftlich.

Aufgrund der Rechtslage sind deutschen Zahnärzten in vielen Fällen die Hände gebunden: Nehmen sie Änderungen an im Ausland eingesetzten Brücken oder Prothesen vor, müssen sie dafür haften. Daher beschränken sie sich häufig auf eine Notbehandlung.

 

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