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Zahnersatzkosten

Wann muss ich wie viel zahlen?

Die Kosten für Zahnersatz hängen von vielen Faktoren ab – etwa vom Leistungsumfang oder der Art der Behandlung.

Das Spiegelbild zeigt eine Frau beim Zähneputzen.

Wenn ein Zahnersatz fällig wird, kann es mitunter teuer werden – je nachdem, wie viele Zähne betroffen sind, welche Art Zahnersatz eingesetzt wird und bei welcher Krankenkasse der Patient versichert ist. Regelmäßige Einträge im Bonusheft können sich positiv auf die Zahnersatzkosten auswirken. ERGO hat Ihnen hier umfassende und praxisnahe Infos rund um Zahnersatzkosten zusammengestellt, damit Sie bei diesem komplexen Thema den Überblick behalten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Krankenkasse zahlt feste Zuschüsse zu Zahnersatzleistungen wie Brücken, Kronen oder Prothesen.
  • Der Festzuschuss für Zahnersatz beträgt 60 % der Kosten. Mit einem regelmäßig genutzten Bonusheft sind Zuschüsse bis zu 75 % möglich.
  • Bezuschusst wird nur die Regelversorgung. Mehrkosten für alternative Zahnersatzlösungen bezahlen gesetzlich versicherte Patienten i. d. R. aus eigener Tasche.
Zahnzusatzversicherung im Vergleich

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Wählen Sie Ihre individuelle Zahnversicherung mit Leistungen, die Ihnen wichtig sind.

Welche Krankenkassenzuschüsse gibt es zum Zahnersatz?

Die Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen zum Zahnersatz werden vom Gesetzgeber vorgegeben. Sie wurden das letzte Mal mit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform neu geregelt. Seit dem 01. Januar 2005 müssen Patienten mehr Eigenverantwortung für ihre Zahngesundheit übernehmen und gleichzeitig höhere Zuzahlungen zum Zahnersatz leisten.

Darüber hinaus regelt die sog. Festzuschuss-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, welche befundbezogenen und Regelversorgungsleistungen in welcher Höhe bezuschusst werden. Es gibt also klare Regelungen, welchen Zuschuss die Krankenkassen beim Einsetzen von Brücken, Kronen oder Prothesen leisten.

Welche Arten von Zahnersatz gibt es?

Zahnersatz

Oben links: Krone, z. B. aus Metall, Keramik, Verblendmetallkeramik (VMK)

Oben rechts: Brücke mit 2 Kronen als Brückenpfeiler und einem freischwebenden Brückenkörper

Unten links: Implantat mit implantatgetragenem Zahnersatz

Unten rechts: Herausnehmbare Teilprothese für 3 fehlende Zähne

Häufige Formen von Zahnersatz

Im Rahmen der Behandlung wird Ihr Zahnarzt Ihnen vermutlich verschiedene Formen des Zahnersatzes vorstellen. Es gibt 3 übergreifende Zahnersatzmöglichkeiten, die jeweils mehrere Varianten bieten:

  • festsitzender Zahnersatz
  • herausnehmbarer Zahnersatz
  • kombinierter Zahnersatz

Für welche Form des Zahnersatzes Sie sich entscheiden, wirkt sich auf die anfallenden Zahnersatzkosten aus.

Festsitzender Zahnersatz: Kronen, Brücken und Implantate

Empfiehlt Ihnen Ihr Zahnarzt eine Krone, eine Brücke oder ein Zahnimplantat, handelt es sich um festsitzenden Zahnersatz. Dieser bleibt nach dem Einsetzen dauerhaft im Mund. Die 3 festsitzenden Zahnersatzmöglichkeiten unterscheiden sich in ihren Eigenschaften:

  • Kronen: Meist verwendet Ihr Zahnarzt eine Krone, wenn ein Zahn mit einer Füllung nicht zu reparieren ist. Die Zahnkrone ersetzt dabei große Teile eines bereits beschädigten Zahnes. Sie wird direkt auf den kaputten Zahn geklebt, um seine Funktion wiederherzustellen.
  • Zahnimplantat: Das Zahnimplantat setzt sich aus 3 Teilen zusammen: Ihr Zahnarzt verankert eine künstliche Wurzel direkt im Kieferknochen. Über ein Verbindungsstück, das sog. Abutment, wird diese mit dem im Mund sichtbaren Zahnersatz verbunden.
  • Brücke: Muss Ihr Zahnarzt einen oder auch mehrere natürliche Zähne entfernen, ersetzt er diese durch eine Brücke. Dafür nutzt er die danebenliegenden gesunden Zähne als Brückenpfeiler. Sie werden überkront, um die Brücke mit den künstlichen Zähnen daran zu befestigen.

Herausnehmbarer Zahnersatz: Teil- und Vollprothesen

Neben dem festsitzenden Zahnersatz gibt es auch einen herausnehmbaren Zahnersatz. Mediziner sprechen dabei von einer Voll- oder einer Teilprothese. Die Vollprothese kommt erst infrage, wenn Sie keine natürlichen Zähne mehr im Ober- oder Unterkiefer besitzen. Die Vollprothese ersetzt dann alle Zähne im jeweiligen Kiefer. Durch den Kaudruck sinkt die Prothese schließlich in Ihre Schleimhaut ein.

Kommt Ihr Zahnarzt bei einer Prüfung der noch vorhandenen Zähne zu dem Fazit, dass sich diese nicht für eine Brücke eignen, rät er zur Teilprothese. Die Teilprothese ist auch als Klammerprothese bekannt, da für die Befestigung der Teilprothese Klammern an den Restzähnen angebracht werden. Der Einsatz einer Teilprothese ist erst möglich, wenn Ihr Zahnarzt mind. 7 Zähne ersetzen muss.

Kombinierter Zahnersatz

Beim kombinierten Zahnersatz handelt es sich um Zahnprothesen, die mithilfe einer festsitzenden Verankerung an den gesunden Zähnen fixiert werden. Auf diese Weise sitzt der Zahnersatz fest am Kiefer. Beim kombinierten Zahnersatz wird zwischen 4 Varianten unterschieden:

  • Druckknopfprothese: Diese Prothese baut auf dem Druckknopfprinzip auf. Sie besteht aus 2 Elementen: einer Prothese mit Hohlform und dem Gegenstück. Das Gegenstück setzt der Zahnarzt auf den gesunden Zahn auf. Beide Elemente der Prothese rasten ein, sodass sie optimal halten.
  • Geschiebeprothese: Der Vorteil dieser Prothese ist die dezente Einbindung, da die Verbindungselemente nicht sichtbar sind. Ihr Zahnarzt erweitert die Pfeilerzähne um Kronen, die später das Geschiebe aufnehmen. Die eigentliche Prothese kommt über das Geschiebe.
  • Teleskopprothese: Bei der Teleskopprothese ist nur die Krone fest verankert. Bei Bedarf nehmen Sie die eigentliche Prothese einfach heraus. Befestigt wird sie mit Teleskopkronen.
  • Stegprothese: Zunächst verarbeitet Ihr Zahnarzt einen Steg, der als Befestigung für die Zahnreihe dient. Dadurch können Sie den Zahnersatz zur Reinigung bequem mit einem Handgriff herausnehmen und später wieder einsetzen.

Risiken und mögliche Nachteile von Zahnersatz

Ein Zahnersatz kann optische oder funktionale Gründe haben – klar ist aber, dass jeder Zahnersatz auch gewisse Schwächen hat. Daher wird Sie Ihr Zahnarzt im Beratungsgespräch umfassend über die Risiken der unterschiedlichen Formen des Zahnersatzes aufklären.

Viele Patienten fürchten, dass durch das Einsetzen des Zahnersatzes gesunde Zähne beschädigt oder sogar zerstört werden. Tatsächlich besteht dieses Risiko vorrangig bei den Brücken, da der Zahnarzt für das Einsetzen der Brücke gesunde Zähne abschleifen muss und so die gesunde Zahnsubstanz angreift. Auch das Risiko eines Kieferknochenabbaus besteht, da der Zahnarzt für die Brücke die Zahnwurzel entfernen muss. Aufgrund der geringeren Nebenwirkungen raten Zahnärzte oft zu einem Implantat. Die eingesetzte Wurzel übernimmt die Funktion der natürlichen Zahnwurzel und beugt so dem Abbau des Kieferknochens vor.

Tipp:

Pflegen Sie Ihren Zahnersatz täglich und lassen Sie ihn regelmäßig zahnärztlich kontrollieren. Nur so vermeiden Sie schmerzhafte Entzündungen an den Implantaten. Zudem besteht bei unzureichender Pflege die Gefahr, dass sich Ihre Implantate wieder lockern und Sie diese verlieren.

Zahnersatz: Kosten der unterschiedlichen Zahnersatzlösungen

Die Gesamtkosten für den Zahnersatz variieren stark, je nachdem, für welche Art des Zahnersatzes Sie sich entscheiden. Dabei spielt u. a. eine Rolle, wie viele Zähne der Zahnarzt ersetzt. Die allg. Zahnersatzkosten sinken durch den Zuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und durch eventuelle Zusatzversicherungen.

Zu den günstigsten Formen von Zahnersatz gehören Kronen und Prothesen:

  • Für eine Einzelkrone veranschlagt Ihr Zahnarzt zwischen 450 und 1.200 €. Dabei spielt das verwendete Material eine Rolle.
    - Vollkeramikkronen kosten zwischen 600 und 1.200 €.
    - Kronen aus Gold sind mit 600 bis 950 € etwas günstiger.
  • Modellguss- und Teleskopprothesen bewegen sich in einem ähnlichen Bereich.
    - Für Teleskopprothesen rechnen Sie am besten mit 750 bis 1.100 €.
    - Einfache Modellgussprothesen sind bereits ab 300 € erhältlich.

Bei Brücken und Implantaten sind die Zahnersatzkosten am höchsten. Dabei entstehen zusätzliche Kosten durch Knochenaufbau, der meist erforderlich ist, bevor die Implantate eingesetzt werden. Je nach Art des Knochenaufbaus schwanken die Kosten stark zwischen 60–5.000 €.

Welche Zahnbehandlungskosten trägt die gesetzliche Krankenversicherung?

Für viele Zahnbehandlungen kommen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in vollem Umfang auf. Zu den sog. Regelleistungen zählen:

  • Füllungserneuerungen in von Karies befallenen Zähnen
  • Behandlungen der Wurzelkanäle
  • Zahnextraktion

Zudem erstatten viele Krankenkassen einmal jährlich eine professionelle Zahnreinigung oder bezuschussen diese. Im Gegensatz zu den Regelbehandlungen tragen Patienten beim Zahnersatz meist einen beachtlichen Teil der Kosten selbst.

Welche Faktoren beeinflussen die Zahnersatzkosten?

Die Zahnersatzkosten setzen sich aus verschiedenen Leistungen zusammen:

  • Es entstehen Kosten durch die Art des Zahnersatzes, für die Sie sich entscheiden.
  • Zudem erhält der Zahnarzt ein Honorar für seine Tätigkeiten.
  • Weiterhin fallen Laborkosten und Aufwendungen für die Vor- und Nachbehandlung an.

Der Zahnersatz selbst gehört nicht mehr zur Regelversorgung der GKV. Die dadurch entstehenden Kosten richten sich nach der GOZ, der Gebührenordnung der Zahnärzte. Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren ausschließlich einen vorgeschriebenen Festzuschuss als Zuzahlung zum Zahnersatz.

Haben Sie durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen bestmöglich vorgesorgt, erhöhen die Krankenkassen die Zuzahlungen zum Zahnersatz: Bei Patienten, die ihr Bonusheft lückenlos führen, steigt der Zuschuss der Kasse zum Zahnersatz. Bei niedrigem Einkommen profitieren Sie nach umfassender Prüfung außerdem von der Härtefallregelung.

Um den Eigenanteil abzufedern, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung . Diese übernimmt Ihren Eigenanteil je nach Tarifgestaltung komplett oder teilweise.

Befundbezogener Festzuschuss zum Zahnersatz

Seit 2005 richtet sich der Zuschuss der Krankenkassen nach dem jeweiligen Zahnbefund. Für jeden Befund hat der Gesetzgeber eine Regelversorgung festgelegt, die mit ca. 60 % der statistischen Kosten bezuschusst wird. Im Einzelfall können die Kosten abweichen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sich im Juni 2004 auf 52 Regelversorgungen aller Befunde innerhalb der Mundhöhle oder am Zahnersatz selbst geeinigt. Diese dient als Grundlage für die Bezuschussung für Zahnersatz und wird regelmäßig aktualisiert.

Kostenzuschuss Zahnersatz – ein Praxisbeispiel

Einem Patienten fehlen 2 Schneidezähne. Als Regelversorgung gilt in diesem Fall laut Gesetzgeber eine Brücke. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt dazu dann 60 % der Gesamtkosten. Wenn der Patient statt der Brücke aber ein Implantat möchte, also einen höherwertigen Zahnersatz, erhöht sich dadurch sein Eigenanteil. Der Kassenzuschuss bleibt aufgrund des Befundes gleich hoch.

Der Patient kann also seinen Zahnersatz frei wählen, ohne den Zuschuss der Krankenkasse aufs Spiel zu setzen. Somit entscheidet er selbst, wie viel ihm seine Mundgesundheit wert ist. Einen Nachteil hat die Reform allerdings auch: In der gesetzlichen Regelversorgung ist meist nur ein sehr einfacher, medizinisch eher veralteter Zahnersatz festgelegt.

Tipp:

Wer anhand seines Bonusheftes regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nachweisen kann, erhält höhere Zuschüsse beim Zahnersatz. Waren Sie über einen Zeitraum von 5 Jahren mind. einmal pro Jahr zur Kontrolle, erhalten Sie einen Zuschuss von 70 %. Bei einem Zeitraum von 10 Jahren sogar 75 %.

Höhere Festzuschüsse für Zahnersatz bei Härtefall

Stellt der Eigenanteil am Zahnersatz eine unzumutbare finanzielle Belastung dar, übernimmt die Krankenkasse 100 % der Zahnersatzkosten. Allerdings erhalten Sie dann in jedem Fall die Regelversorgung für Ihren Zahnersatz.

Bei der Härtefallregelung wird der Zahnersatz zunächst mit einem doppelten Festzuschuss bewilligt, da die endgültigen Kosten zu Beginn der Behandlung noch nicht feststehen. Wenn Sie einen Zahnersatz möchten, der von der Regelversorgung abweicht oder darüber hinausgeht, erhalten Sie von der Krankenkasse den doppelten Festzuschuss der Regelversorgung. Die anfallenden Mehrkosten übernehmen Sie selbst.

Eine unzumutbare Belastung liegt dann vor, wenn das monatliche (Familien-) Bruttoeinkommen unter einer gewissen Grenze liegt. 2024 sind das:

  • 1.414 € bei Alleinstehenden
  • 1.944,25 € bei Personen mit einem Angehörigen
  • zusätzlich 353,50 € bei jedem weiteren Angehörigen

Falls Sie mit Ihrem Gehalt diese Grenzen nur knapp übersteigen, sind trotz allem besondere Regelungen möglich. Sprechen Sie darüber am besten direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Regelversorgung oder Nicht-Regelversorgung beim Zahnersatz

Aufgrund der Änderungen in der Gesundheitsreform haben Sie als Patient die Wahl, welche Art von Zahnersatz Sie möchten. Krankenkassen und Zahnärzte unterscheiden dabei zwischen gleichartigem und andersartigem Zahnersatz. Bei einem gleichartigen Zahnersatz kommen zur Regelversorgung noch zusätzliche Leistungen. Bei einer andersartigen Variante entscheidet sich der Patient für eine komplett von der Regelversorgung abweichende Behandlungsart.

Regelversorgung vs. Nicht-Regelversorgung – ein Beispiel

  • Fehlt Ihnen ein Zahn im Unterkiefer, ist die normale Regelversorgung bei diesem Befund eine Brücke. Die Krankenkassen erstatten 60–75 % der durchschnittlichen Kosten als Festzuschuss.
  • Entscheiden Sie sich aus ästhetischen Gründen für eine keramische Vollverblendung der Brücke, gilt dies als gleichartiger Zahnersatz. Die zusätzlichen Kosten für diese Variante tragen Sie selbst.
  • Die 3. Variante wäre ein andersartiger Zahnersatz – in diesem Fall ein Implantat. Sie bekommen dann nach wie vor den Festzuschuss in Höhe der Kosten für eine Brücke, zahlen aber den Rest der Kosten selbst. Diese rechnet Ihr Zahnarzt als Privatleistung direkt mit Ihnen ab.

Begleitleistungen im Rahmen einer Zahnersatzversorgung

Meist fallen beim Zahnersatz zusätzliche zahnärztliche Behandlungen an, die mit der eigentlichen Zahnersatzversorgung nichts zu tun haben, z. B. Lokalanästhesien, Röntgenaufnahmen o. ä. Ohne sie wäre eine korrekte Grundbehandlung nicht möglich oder unzumutbar. Auch dabei wird bei der Abrechnung unterschieden:

Im Rahmen der Regelversorgung werden diese Leistungen ohne Aufpreis abgerechnet. Fallen die Begleitleistungen allerdings nur an, weil Sie sich für einen gleichartigen oder andersartigen Zahnersatz entschieden haben, werden Ihnen diese Kosten privat nach der GOZ in Rechnung gestellt. Inwieweit sie evtl. doch erstattet werden, erfahren Sie direkt von Ihrer Krankenkasse.

Laborkosten

Benötigen Sie Zahnersatz, kommen immer erhebliche Fremdkosten für Laborarbeiten hinzu. Dazu zählen u. a. der notwendige Abdruck und die anschließende Herstellung des Zahnersatzes. Wird dieser aus Edelmetall gefertigt, steigen die Kosten noch weiter.

Die Laborkosten werden nach 2 in Deutschland gängigen Listen berechnet – dem bundeseinheitlichen Verzeichnis zahntechnischer Leistungen (BEL) und der bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB). Dentallabore sind nur bei Regelleistungen an das BEL gebunden. Es gibt allerdings keine feste Gebührenordnung. Dadurch entstehen bei den Laborkosten für Zahnersatz gravierende Unterschiede, die Ihren Eigenanteil deutlich erhöhen. Dazu kommt, dass sich viele Zahnärzte für die feste Zusammenarbeit mit einem Labor entscheiden. Die Praxen müssen sich dann an den Vorgaben des Labors orientieren und die Kosten an Sie weitergeben.

Deutschlandweit große Unterschiede bei den Zahnersatzkosten

Die Unterschiede bei den Zahnersatzkosten entstehen nicht nur durch die Wahl der Therapieform und die Preise des Dentallabors, sondern auch durch den Behandlungsort. Es gibt regional gravierende Unterschiede bei den Zahnarztkosten in Deutschland. Daher kann sich auch bei den Zahnersatzkosten ein Vergleich durchaus lohnen.

Studienergebnisse zeigen:

  • In München und Stuttgart zahlen Patienten am meisten für den Zahnersatz.
  • Im Mittelfeld bewegen sich dagegen Städte wie Köln, Mainz und Saarbrücken.
  • Zu den günstigsten Städten für den Zahnersatz gehören Erfurt, Dresden und Potsdam.

Sind Sie flexibel, kann es sich durchaus rentieren, die Behandlung in einer anderen Stadt durchführen zu lassen. Tauschen Sie sich dafür offen mit Ihrem Zahnarzt aus. Grundsätzlich lohnt es sich, beim Zahnersatz die Kosten zu vergleichen und ggf. bei einem anderen Zahnarzt eine Zweitmeinung einzuholen.

Ist Zahnersatz aus dem Ausland eine Option?

Noch mehr sparen Sie bei einer Zahnersatzbehandlung im Ausland, da die Zahnersatzkosten dort i. d. R. deutlich geringer sind – das gilt besonders für Osteuropa.

Gravierend sind die Unterschiede v. a. bei hochwertigem Zahnersatz. Deshalb entwickelt sich zusehends ein Zahntourismus: Immer mehr Patienten lassen aufgrund der hohen Zahnersatzkosten in Deutschland ihre Behandlung im Ausland durchführen. Deutsche Zahnärzte warnen allerdings regelmäßig vor Zahntourismus – denn es gibt einiges zu beachten, wenn Sie sich im Ausland Zahnersatz einsetzen lassen wollen:

  • In Deutschland gibt es sehr strenge Vorgaben für den Zahnersatz. Materialien und Verarbeitungsweisen sind genau definiert – zu Ihrer Sicherheit.
  • Die Regelungen in anderen Ländern weichen von denen der Bundesrepublik ab.
  • Z. T. entsprechen die im Ausland eingesetzten Materialien für den Zahnersatz nicht den in Deutschland geltenden Vorgaben.
  • Neben den reinen Zahnersatzkosten müssen Sie auch Reisekosten berücksichtigen. Dazu zählen Aufwendungen für An- und Abreise ebenso wie Kosten für die Übernachtung.
  • Setzt eine Praxis im Ausland den Zahnersatz ein, kann es zu Verständigungsproblemen kommen. Denn nicht alle Mitarbeiter in ausländischen Zahnarztpraxen sprechen Deutsch. Ihre Fragen bleiben also u. U. ungeklärt.
  • Weitere Kosten kommen evtl. im Garantiefall auf Sie zu: Nicht jede ausländische Zahnklinik kooperiert mit einem Zahnarzt in Deutschland. Sie müssen also für Nachbehandlungen erneut den Weg ins Ausland auf sich nehmen. Das bedeutet weitere Reisekosten. Dadurch geht der Kostenvorteil verloren.

Zahnersatzkosten im Griff dank Bonusheft

Auch bei einer Zahnersatzbehandlung in Deutschland können Sie sparen: mit dem Bonusheft. Dieses bekommen Sie bei Ihrem Zahnarzt und müssen es zu jeder Vorsorgeuntersuchung mitbringen. V. a. bei lückenloser Führung ist das kleine Heftchen bares Geld wert: Denn dann erhalten Sie einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse, um Ihren Zahnersatz zu finanzieren.

Lückenlose Führung bedeutet: regelmäßige Einträge des Zahnarztes bei den jährlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen. Ab 5 Jahren haben Sie zum ersten Mal Anspruch auf einen Bonus beim Zahnersatz. Sie bekommen 10 % mehr Zuschuss. Nach weiteren 5 Jahren erhöht sich Ihr Bonus auf 15 % des Krankenkassenzuschusses. Statt 60 % bekommen Sie also 70 oder sogar 75 % der Kosten erstattet.

Tipp:

Sie haben noch kein Bonusheft? Fragen Sie bei Ihrem nächsten Zahnarztbesuch einfach nach dem Heft, um gleich mit den Eintragungen zu beginnen. Sie waren in den letzten Jahren zwar regelmäßig beim Zahnarzt, haben aber kein Bonusheft geführt? Auch kein Problem: Sie können Ihre Besuche nachtragen lassen. Zahnärzte sind verpflichtet, die Krankenakte nach Abschluss der letzten Behandlung mind. 3 Jahre aufzubewahren. Damit lässt sich feststellen, wann und warum Sie in der Praxis waren.

Denken Sie also daran: Die Zahnersatzkosten z. B. für eine Brücke, eine Zahnkrone oder ein Zahnimplantat lassen sich durch ein Bonusheft mit regelmäßigen Eintragungen deutlich reduzieren.

Zahnersatzkosten sparen mit privater Vorsorge

Was die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt, sichern Sie mit einer privaten Zahnzusatzversicherung ab.

Mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung senken Sie Ihren Eigenanteil noch einmal deutlich. Durch den erhöhten Kassenzuschuss dank Bonusheft und die Leistung Ihrer Zahnzusatzversicherung sind 80–95 % Ihrer Kosten abgedeckt. Ihr Eigenanteil reduziert sich damit auf ein Minimum. Besonders vorteilhaft ist das bei teurem Zahnersatz.

Tipp:

Prüfen Sie die Leistungen und Tarifbestandteile vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung genau. Denken Sie rechtzeitig an eine solche Versicherung, denn evtl. vorhandene Wartezeiten gefährden schnell die Kostenübernahme. Oder schließen Sie gleich die Zahnzusatzversicherung sofort ohne Wartezeit von ERGO ab. Die leistet auch, wenn Ihre Behandlung schon begonnen hat. Nutzen Sie den Rechner  der ERGO, um zu ermitteln, welche Zahnersatzkosten die ERGO Zahnzusatzversicherung abdeckt. 

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