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Hausratversicherung für Mieter

Sinnvoll oder überflüssig?

Als Mieter sind Sie für Ihr Hab und Gut selbst verantwortlich und müssen daher selbst für Schäden an Möbeln, Einrichtung, Elektrogeräten... aufkommen.

Frau lehnt an ihrem Balkongeländer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Mieter sind Sie nicht gesetzlich verpflichtet, eine Hausratversicherung abzuschließen. Die Versicherung wird aber dringend empfohlen, um im Schadensfall hohe Kosten zu vermeiden. 
  • Die Hausratversicherung schützt alle beweglichen Dinge in Ihrem Haushalt – das sind neben Möbeln, Einrichtungsgegenständen und Elektrogeräten auch Kleidung, Sportgeräte, Schmuck und Bargeld.
  • Hausratversicherungen sind vergleichsweise günstig: Bei einer 55-m²-Wohnung können Sie Ihr Hab und Gut schon für einen Jahresbeitrag ab 30 Euro effektiv absichern. 

Diese Themen finden Sie hier

Welche Rechten und Pflichten habe ich als Mieter?

Als Mieter haben Sie klare Rechte und Pflichten – für viele Reparaturen in der Mietwohnung ist der Vermieter verantwortlich.

Anders sieht es bei der Einrichtung aus: Schäden an Möbeln, Teppichen, Elektrogeräten und Ihrem restlichen Hab und Gut müssen Sie als Mieter in den meisten Fällen selbst begleichen. Eine Hausratversicherung kann Sie im Schadensfall vor hohen Kosten schützen. 

Eine Frau in lässiger Kleidung sitzt trinkend auf ihrer Küchenablage.

Hausratversicherung 

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Ist eine Hausratversicherung Pflicht für Mieter? 

Grundsätzlich gibt es weder für Mieter noch für Hauseigentümer eine gesetzliche Pflicht, eine Hausratversicherung abzuschließen.

Allerdings kommt es vor, dass Vermieter eine Hausratversicherung als Voraussetzung für einen Mietvertrag fordern. Dies soll sicherstellen, dass die Mieter Schäden an Möbeln und Einrichtung beheben können und keine Forderungen an den Vermieter stellen.

Unabhängig davon, ob es der Vermieter verlangt oder nicht, ist eine Hausratversicherung sinnvoll für Mieter: So können Sie bei kleinen und größeren Schäden an Ihrem Hab und Gut entspannt bleiben und müssen keine hohen Folgekosten fürchten.

Mieter oder Vermieter: Wer übernimmt die Kosten bei Schäden am Hausrat? 

Grundsätzlich haften Mieter selbst für ihr Eigentum und müssen die Kosten für beschädigtes oder gestohlenes Inventar selbst tragen.

Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Hausrat des Mieters durch einen baulichen Mangel verursacht wurde.
Platzt beispielsweise ein Wasserrohr, weil der Vermieter sich nicht um die Wartung gekümmert hat, dann haftet der Vermieter für Wasserschäden an Möbeln, Teppichen und mehr.

 Allerdings springt in diesem Fall nicht die Hausratversicherung des Vermieters ein, sondern unter Umständen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Wann ist eine Hausratversicherung als Mieter sinnvoll?

Eine Hausratversicherung ist für alle Menschen sinnvoll, die einen eigenen Haushalt führen – also eigene Möbel, Einrichtungsgegenstände, Kleidung, Sportgeräte und anderes besitzen.

Dies gilt unabhängig davon, ob sie zur Miete wohnen oder Eigentümer sind. Denn durch Schäden am Hausrat können schnell hohe Kosten entstehen, zum Beispiel bei einem Wohnungseinbruch oder einem Zimmerbrand. Eine Ausnahme kann für Mieter von möblierten Wohnungen gelten – allerdings deckt die Hausratversicherung bei weitem nicht nur Möbel, sondern auch Kleidung, Bücher, Schmuck und sogar Bargeld ab. 

Was deckt die Hausratversicherung in einer Mietwohnung ab? 

Für welche Dinge die Hausratversicherung aufkommt und welche Schäden versichert sind, kann sich je nach Versicherer unterscheiden.

Daher sollten Sie als Mieter genau vergleichen, um die für Sie passende Hausratversicherung zu finden. 

  • Möbel
  • Einrichtungsgegenstände/Deko
  • Teppiche
  • Bilder und Kunstgegenstände
  • Elektrogeräte
  • Küchengeräte und Geschirr
  • Lebens- und Nahrungsmittel
  • Kleidung
  • Kinderspielzeug
  • Musikinstrumente
  • Wertsachen wie Schmuck und Bargeld
  • Heizöl und Kaminholz
  • Fahrräder

Zu den grundsätzlichen Gefahren, die eine Hausratversicherung absichert, gehören:

  • Feuer sowie Seng-, Schmor- und Schwelschäden. Ebenso Rauch- und Rußschäden.
  • Explosion(auch Blindgänger) und Implosion, etwa an technischen Geräten sowie Verpuffung
  • Blitzschlag sowie Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden durch Blitz
  • Leitungswasser; Besonderheiten wenn sie als Mieter die Sachen auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen haben:
    - Frostschäden an Sanitären Anlagen;
    - Bruchschäden innerhalb von Gebäuden an Rohren von sanitären Anlagen und Leitungswasser führenden Installationen;
    - Bruchschäden an Wasch- und Spülmaschinenschläuchen, sowie Armaturen 
  • Sturm und Hagel, z. B. Schäden am Fahrrad oder an Ihren Balkonmöbeln
  • Einbruchdiebstahl, bei Einbruch in geschlossene Räume der Wohnung

Neben diesem Grundschutz können Sie weitere Schäden als Zusatzbausteine in der Hausratversicherung absichern.

Dazu zählen zum Beispiel eine Diebstahlversicherung für Fahrräder, eine Glasbruchversicherung oder eine Elementarschadenversicherung.

Die meisten Versicherer bieten einen Schutz für Naturgefahren/Elementargefahren, etwa durch Hochwasser, Überschwemmung und Erdbeben, nur als Zusatzversicherung zur Hausratversicherung an. So ist Ihr Hab und Gut auch in einer Mietwohnung oder in einem gemieteten Haus vor den Folgen von Extremwetterereignissen geschützt.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme für Hausrat in einer Mietwohnung sein?

Die Versicherungssumme für eine Hausratversicherung sollte so gewählt sein, dass sie den Gesamtwert Ihres Eigentums in etwa abdeckt.

Wenn Sie ganz genau beziffern möchten, wie viel Ihr Hab und Gut wert ist, können Sie eine Liste Ihres gesamten Hausrats erstellen und den jeweiligen Wert notieren.

Je nach Größe des Haushalts kann dies allerdings sehr zeitaufwendig sein.

Zudem lässt sich bei vielen Gegenständen der Neuwert vielleicht gar nicht mehr genau bestimmen. Einfacher ist es, wenn Sie zu Ihrer Sicherheit mit einem Pauschalwert rechnen.
Als Faustregel gelten hier 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.  Dadurch erhalten Sie ebenfalls einen Unterversicherungsverzicht.

Beispielrechnung für die Versicherungssumme

Für eine Dreizimmerwohnung mit 80 m² Wohnfläche liegt die passende Versicherungssumme somit bei 52.000 Euro

Gut zu wissen

Auf was muss ich bei der Versicherungssumme achten?

Gibt es zum Beispiel mehrere hochwertige Fahrräder im Haushalt oder ist die Wohnung mit Antiquitäten und Kunstgegenständen eingerichtet, würde man die Versicherungssumme entsprechend höher ansetzen. Aus der Höhe der Versicherungssumme ergibt sich Ihr monatlicher Versicherungsbeitrag. 

Welche weiteren Versicherungen sind sinnvoll für Mieter? 

Junge Leute helfen beim Umzug.

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FAQ – Häufige Fragen zum Thema Hausratversicherung für Mieter

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Grundsätzlich steht es Ihnen frei, ob Sie als Mieter eine Hausratversicherung abschließen oder nicht. Ohne eine Hausratversicherung müssen Sie allerdings für alle Schäden an Ihrem Hab und Gut selbst aufkommen.

Das gilt zum Beispiel auch, wenn in Ihre Wohnung eingebrochen und die Einrichtung zerstört oder entwendet wird, wenn ein Fettbrand in der Küche Ihre Einbauschränke unbrauchbar macht oder wenn ein Kurzschluss Ihren Fernseher zerstört.

Eine Hausratversicherung erstattet Ihnen die Kosten für die Reparatur oder Neuanschaffung dieser Gegenstände, sodass Sie keine zusätzliche finanzielle Belastung haben.

Das hängt von Ihrer Wohnadresse, der gewählten Versicherungssumme und Ihrem Versicherungspaket ab. Je nach dem Wert Ihrer Einrichtung sollten Sie mit mindestens 650 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche rechnen. 

Für eine 56m²-Wohnung ergibt sich daraus, eine Versicherungssumme von ca. 36.000 Euro. Abhängig von der Wohnadresse und Versicherer, sowie bei Wahl eines Basisschutzes beträgt der jährliche Versicherungsbeitrag dafür zwischen 30 und 130 Euro. 

Wie bei der Wohngebäudeversicherung sind Elementarschäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben oder Erdrutsch im Grundschutz auch in der Hausratversicherung meist nicht enthalten.

In der Regel können Sie eine Elementarschadenversicherung aber als Zusatzbaustein zu Ihrer Hausratversicherung abschließen. 

Ja, die Hausratversicherung des Hauptmieters versichert auch fremdes Eigentum, wenn ein Zimmer untervermietet wird. Es ist aber ratsam, die Eigentumsverhältnisse zu klären, wenn der Untermieter ebenfalls Haushaltsgegenstände einbringt.

Achtung: Verursacht der Untermieter einen Schaden an Ihrem Hausrat dann ist die Haftpflichtversicherung des Untermieters zuständig. 

Stand: 12.03.2025

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