Reisegepäck beschädigt: Wer übernimmt die Kosten?
Bei Schäden an Ihrem Reisegepäck gilt im Grunde das gleiche wie bei Verlust oder Diebstahl:
Wird das Gepäck innerhalb Ihrer Ferienunterkunft und als Folge von versicherten Risiken beschädigt, springt die Hausratversicherung ein. Beschädigt eine andere Person Ihr Reisegepäck, ist deren Privathaftpflicht verantwortlich.
Für andere Schäden, die z. B. unterwegs oder durch eigene Unachtsamkeit passieren, kann je nach Schadensart eine zusätzliche Reisegepäckversicherung aufkommen, falls Sie eine solche abgeschlossen haben.
Wann ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?
Ob Sie eine zusätzliche Reisegepäckversicherung abschließen sollten, hängt von der Häufigkeit Ihrer Reisen und vom Wert Ihres Reisegepäcks ab. Aber auch Ihr Urlaubsziel und die Art des Urlaubs können eine Rolle spielen.
Wenn Sie sehr häufig oder für lange Zeiträume unterwegs sind, bietet sich eine Reisegepäckversicherung an, da die Hausratversicherung Ihr Gepäck meist nur für maximal drei Monate im Jahr versichert.
Auch wenn der Wert Ihres Reisegepäcks den maximalen Versicherungswert überschreitet, kann sich eine separate Reisegepäckversicherung lohnen. Prüfen Sie in jedem Fall die Versicherungsbedingungen genau, um das Angebot zu finden, das am besten zu Ihren Anforderungen passt.