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Hörgerät verloren: Zahlt die Hausratversicherung?

Wer ersetzt das Hörgerät?

Für hochwertige Hörgeräte wird oft eine Zuzahlung fällig – umso ärgerlicher ist es, wenn das Gerät verloren geht oder versehentlich beschädigt wird.

Arzthelferin bringt Hörgerät an.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gerade sehr kleine Hörgeräte gehen schnell verloren, etwa beim Umziehen. Da moderne Geräte sehr leicht sind, merken die Träger den Verlust oft erst zu spät.
  • Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur etwa alle 6 Jahre für ein neues Hörgerät. Einen Ersatz für verlorene Geräte müssen die Träger häufig selbst zahlen.
  • Die Hausratversicherung erstattet in der Regel nur beschädigte, aber keine verloren gegangenen Hörgeräte. Für hochwertige Modelle bietet sich daher eine Hörgeräteversicherung an. 

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Geht ein Hörgerät schnell verloren?

Zehntausende Hörgeräte gehen Jahr für Jahr verloren – häufig, weil sie versehentlich beim Umziehen abgestreift werden oder weil sie bei plötzlichen Bewegungen aus dem Ohr rutschen.

Für die Besitzer ist das doppelt ärgerlich: Denn zum einen fehlt die Hörhilfe im Alltag und zum anderen sind gerade die kleinen, modernen Hörgeräte oft teuer. Nicht immer erstattet die Versicherung die Kosten für ein verloren gegangenes Hörgerät.  

Hörgerät verloren oder kaputt – wer übernimmt die Kosten?

Die Erstanschaffung eines Hörgeräts übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse.

Wird das Hörgerät aber beschädigt oder geht verloren, kommt die Krankenkasse nicht unbedingt für den Ersatz auf – im Allgemeinen wird ein neues Gerät nur alle 6 Jahre bezahlt. Für beschädigte Hörgeräte zahlt unter Umständen Ihre Hausratversicherung.

Geht das Hörgerät verloren, springt in der Regel weder die Haftpflicht- noch die Hausratversicherung ein. In diesem Fall müssen Sie das neue Hörgerät vollständig selbst zahlen.

Gut zu wissen

Welchen Schutz gibt es für Hörgeräte?

Mit einer speziellen Hörgeräteversicherung ist das Hörgerät auch gegen Verlust, versehentliches Liegenlassen, Diebstahl und Bruchschäden abgesichert. Eine solche Versicherung kann sich insbesondere bei hochwertigen Modellen lohnen. 

Sind Hörgeräte in der Hausratversicherung versichert?

Grundsätzlich gehören Hörgeräte, wie alle beweglichen Dinge Ihres Haushalts, zum Hausrat und sind damit über die Hausratversicherung geschützt.

Das gilt allerdings nur für die Risiken, die die Hausratversicherung abdeckt – und nur innerhalb von Ihren vier Wänden. Geht das Hörgerät unterwegs zu Bruch oder wird es beschädigt, weil es auf dem Teppich lag und Sie versehentlich darauf getreten sind, springt die Hausratversicherung nicht ein.

Gegen welche Risiken ist das Hörgerät in der Hausratversicherung abgesichert?

Der Grundschutz der Hausratversicherung deckt folgende Risiken in Ihrem Haushalt ab:

Checkliste

Feuer

wenn das Hörgerät durch Feuer, Ruß oder Löschwasser beschädigt wird.

Naturgewalten

wenn das Hörgerät als Folge von Sturm, Starkregen, Schneelast oder Hagel beschädigt wird, etwa weil es auf der Fensterbank lag, als eine Scheibe geplatzt ist.

Leitungswasser

wenn das Hörgerät Schaden nimmt, weil Wasser unkontrolliert aus einer Rohrleitung oder aus einem Gerät wie der Waschmaschine austritt. 

Einbruchdiebstahl

wenn das Hörgerät aus einem geschlossenen Raum innerhalb Ihres Hauses gestohlen oder als Folge eines Einbruchs beschädigt wird.

Eine Frau in lässiger Kleidung sitzt trinkend auf ihrer Küchenablage.

Hausratversicherung 

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Sichern Sie Ihr Hab und Gut finanziell ab gegen Schäden, z. B. durch Brand, Wasserschaden oder Einbruchdiebstahl. ERGO erstattet den Neuwert Ihres Hausrats. Wählen Sie individuelle Bausteine wie Fahrradschutz oder Elementarschäden für mehr Schutz.

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Welche Risiken deckt die Hausratversicherung nicht ab?

Die Hausratversicherung deckt grundsätzlich keine Risiken außerhalb Ihrer vier Wände ab.

Dazu zählen unter anderem:

  • Diebstahl des Hörgeräts unterwegs oder im Urlaub
  • Verlieren oder Liegenlassen des Hörgeräts unterwegs
  • Beschädigung des Hörgeräts durch Missgeschicke oder Unfälle, im eigenen Haus und unterwegs

Ist eine andere Person außerhalb Ihres Haushalts für den Schaden oder den Verlust des Hörgeräts verantwortlich, springt unter Umständen die private Haftpflichtversicherung dieser Person ein.

Was tun, wenn das Hörgerät durch ein versichertes Risiko beschädigt wurde?

Ist Ihr Hörgerät als Folge eines Schadens in Ihrem Haushalt kaputt gegangen, sollten Sie schnellstmöglich Ihre Versicherung telefonisch oder per Service-App über den Schaden informieren.

Hörgerät versichern: Wann ist eine spezielle Hörgeräteversicherung sinnvoll?

Eine Hörgeräteversicherung deckt viele Risiken ab, die die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung nicht übernimmt. Sie können diese Versicherungen direkt beim Erhalt des Hörgeräts beim Hörgeräteakustiker abschließen, aber auch eine nachträgliche Versicherung bei einem Versicherer Ihrer Wahl ist möglich.

Hörgeräteversicherungen kosten zwischen 50 Euro (mit Selbstbeteiligung) und 140 Euro (ohne Selbstbeteiligung) im Jahr. Daher sind sie vor allem dann sinnvoll, wenn Sie ein hochwertiges Hörgerät tragen.

Auch für besonders kleine und leichte Hörgeräte bietet sich eine solche Versicherung an, da diese Geräte schneller unbemerkt aus dem Ohr rutschen können.

 

Welche Risiken sind in einer Hörgeräteversicherung mitversichert?

Eine Hörgeräteversicherung erstattet den Neuanschaffungswert oder übernimmt die Reparaturkosten für das Hörgerät in folgenden Schadensfällen:

  • Bruchschäden
  • Verlieren oder Liegenlassen des Hörgeräts
  • Diebstahl oder Raub
  • Kurzschluss
  • Korrosionsschäden durch Schweiß, Feuchtigkeit
  • Bedienfehler

Neben dem Hörgerät selbst sind auch alle Zubehörteile versichert, etwa die Ladestation, Otoplastiken, Fernbedienungen oder ähnliches. 

FAQ – Häufige Fragen zum Hörgerät versichern

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

Hörgeräte sind in unterschiedlichen Qualitäten und mit jeweils unterschiedlichem technischen Funktionsumfang erhältlich. Einfache Modelle kosten bis zu 800 Euro, hier übernimmt die gesetzliche Krankenkasse häufig die kompletten Kosten.

Hochwertigere Hörgeräte, die z. B. besonders leicht oder besonders fein einstellbar sind, können bis zu 2.800 Euro kosten. Als Kassenpatient müssen Sie hier in der Regel eine Zuzahlung leisten. 

Die Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die Sie bei anderen Personen oder an deren Eigentum verursachen. Wenn Ihr Hörgerät von einer anderen Person beschädigt wird, zahlt also unter Umständen die Privathaftpflicht dieser Person.

Umgekehrt übernimmt Ihre eigene Haftpflichtversicherung nur dann die Kosten für ein kaputtes Hörgerät, wenn Sie das Gerät einer anderen Person beschädigt haben. 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen alle 6 Jahre die Kosten für ein neues Hörgerät bzw. die Zuzahlung, wenn Sie sich für ein höherwertiges Gerät entscheiden.

Geht Ihr Hörgerät vor Ablauf der 6 Jahre kaputt oder verloren, müssen Sie die Kosten für einen Ersatz in der Regel selbst tragen. Die Krankenkasse übernimmt innerhalb der 6 Jahre nur ausgewählte Reparaturen und Wartungsleistungen im Rahmen einer Pauschale.

Stand: 18.03.2025

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