
Das Wichtigste in Kürze
- Ceranfeld beschädigt: Die Hausratversicherung zahlt unter bestimmten Voraussetzungen. Für das Risiko Glasbruch ist eine separate Glasversicherung sinnvoll.
- Waschbecken kaputt: Die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers übernimmt die Kosten, wenn der Schaden durch ein versichertes Risiko entstanden ist.
- Schaden in Mietwohnung: Die private Haftpflichtversicherung erstattet den Zeitwert, wenn Mieter das Waschbecken oder das Ceranfeld beschädigen.
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Wie ist ein Ceranfeld oder Waschbecken versichert?
Ein Moment der Unachtsamkeit und schon fällt die schwere Pfanne auf das Ceranfeld. Oder ein Rohrbruch setzt das Badezimmer unter Wasser und beschädigt das Waschbecken. Wer zahlt den Schaden? Ob die Hausrat-, Glas-, Wohngebäude- oder Haftpflichtversicherung einspringt, hängt von mehreren Faktoren ab. Hier erfahren Sie, wann es eine Erstattung gibt – und wann Sie selbst zahlen müssen.
Beschädigtes Waschbecken oder Ceranfeld: Welche Kosten kommen auf mich zu?
Ist das Waschbecken oder das Ceranfeld beschädigt, entstehen je nach Schadensumfang nicht unerhebliche Kosten. Ein kleines Loch oder ein Kratzer im Waschbecken lässt sich oft noch ausbessern.
Dagegen macht ein großer Riss meist einen Austausch erforderlich. Ein einfaches Keramik-Waschbecken gibt es ab circa 100 €, während Modelle aus Mineralguss oder Naturstein schnell deutlich mehr kosten. Hinzu kommen die Kosten für die Installation.
Gut zu wissen
Reparatur oder Austausch?
Ist das Ceranfeld kaputt, stellt sich die Frage nach Reparatur oder Austausch. Ein neues Ceranfeld kostet je nach Modell zwischen 200 und 1.500 € plus Kosten für den Einbau. Reparaturen, etwa für eine Versiegelung, sind in manchen Fällen möglich, kosten aber ebenfalls um die 200 bis 300 €.
Bevor Sie die Kosten für den Schaden selbst übernehmen, prüfen Sie zunächst lieber, ob vielleicht eine Versicherung einspringt.

Hausratversicherung
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Welche Schäden sind über eine Hausratversicherung abgedeckt?
Um Versicherungsschutz für ein defektes Ceranfeld oder ein beschädigtes Waschbecken von der Hausratversicherung zu erhalten, muss der Schaden durch ein versichertes Ereignis entstanden sein.
Die Hausratversicherung leistet für alle beweglichen Gegenstände im Haushalt bei folgenden Schadensursachen:
- Leitungswasser
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
- Sturm und Hagel
Einfacher Verschleiß, eigene Unachtsamkeit und Materialermüdung sind dagegen nicht über die Hausratversicherung abgedeckt.
Defektes Ceranfeld: Wann greift die Hausratversicherung?
Ob die Hausratversicherung bei einem kaputten Ceranfeld zahlt, hängt zunächst einmal davon ab, ob das Kochfeld fester Bestandteil einer Einbauküche ist. In dem Fall leistet die Hausratversicherung nicht.
Zuständig ist jetzt die Wohngebäudeversicherung. Sie bietet Versicherungsschutz für alle fest verbauten Gebäudeteile im Haus bei Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Blitz und Überspannung sowie bei Sturm und Hagel.

Gehört das Ceranfeld jedoch zum Hausrat (fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherer nach), ersetzt die Hausratversicherung den Schaden, wenn das Kochfeld beispielsweise durch Überspannung oder ausgetretenes Leitungswasser einen Schaden an der Elektronik erlitten hat. Die Versicherung übernimmt die Kosten hingegen nicht, wenn Ihnen der Topf aus der Hand gefallen ist und das empfindliche Glas beschädigt hat.
Gut zu wissen
Mehr Schutz mit dem Baustein für Glasschäden?
Möchten Sie das Kostenrisiko eines defekten Ceranfelds ausschließen, dann erweitern Sie den Schutz Ihrer Hausratversicherung um eine Glasversicherung. Diese können Sie entweder als eigenständige Versicherung oder als Baustein einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abschließen.
Mitversichert sind dabei Bruchschäden an Glas und explizit an Glaskeramik-Herdplatten durch Unachtsamkeit und grobe Fahrlässigkeit. Elektronikschäden sowie Oberflächenschäden wie Kratzer durch normale Abnutzung sind jedoch ausgeschlossen.
Waschbecken kaputt: Wer zahlt?
Ist das Waschbecken kaputt, zahlt die Hausratversicherung in der Regel nicht – auch dann nicht, wenn der Schaden durch ein versichertes Ereignis wie Leitungswasser, Feuer oder Vandalismus entstanden ist. Das Waschbecken ist schließlich fest mit dem Gebäude verbunden und somit nicht Teil des Hausrats.

Zuständig bei einem beschädigten Waschbecken ist die Wohngebäudeversicherung. Wohnen Sie in einer Mietwohnung, dann springt die Wohngebäudeversicherung des Vermieters ein. Wurde das Waschbecken durch Ihr eigenes Verschulden beschädigt, zahlt jedoch die Wohngebäudeversicherung nicht.
Ceranfeld/Waschbecken kaputt: Zahlt Haftpflicht oder Hausrat?
Verursachen Sie Schäden an fremdem Eigentum, sind Sie bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung an der richtigen Adresse. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie in Ihrer Mietwohnung aus Unachtsamkeit das Waschbecken oder das Ceranfeld beschädigen. Als Mieter sind Sie gegenüber dem Vermieter als Eigentümer der Wohnung zum Schadensersatz verpflichtet. Versichert sind zudem Schäden in fremden Haushalten, etwa wenn Sie bei Freunden oder Bekannten zu Besuch sind. Geht das Ceranfeld oder Waschbecken jedoch in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus kaputt, leistet die Haftpflicht nicht.
Gut zu wissen
Ein Fall für die Haftpflicht?
Beschädigt eine andere Person in Ihrer Wohnung das Ceranfeld oder das Waschbecken, dann ist dies ein Fall für deren Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz gilt auch bei Familienmitgliedern. Leben Sie jedoch mit einem Partner oder anderen verwandten Personen unter einem Dach, dann besteht kein Versicherungsschutz über die Haftplicht.
Waschbecken defekt und Ceranfeld kaputt: Was zahlt die Versicherung?
Welche Kosten erstattet werden, hängt von der Versicherung ab:
- Die Hausratversicherung erstattet die Kosten für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung zum Neuwert, wenn das Ceranfeld nicht mehr funktioniert und nicht Teil der Einbauküche ist.
- Die Glasversicherung übernimmt die Reparaturkosten oder ersetzt das Ceranfeld zum Neuwert, sofern ein Glasbruch vorliegt.
- Die Wohngebäudeversicherung kommt für ein beschädigtes Waschbecken auf. Erstattet wird meist der Wiederbeschaffungswert oder die Reparatur.
- Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie als Mieter das Waschbecken oder das Ceranfeld beschädigen. Ersetzt wird immer nur der Zeitwert, also der Wert zum Zeitpunkt des Schadens unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung.
Waschbecken kaputt in der Mietwohnung: Was tun im Schadensfall?
Ist Ihr Waschbecken beschädigt oder funktioniert das Ceranfeld nicht mehr, dann informieren Sie als Mieter zunächst Ihren Vermieter.
Handelt es sich um einen selbst verursachten Schaden, melden Sie diesen zusätzlich Ihrer Haftpflichtversicherung: Schildern Sie den Schadenshergang, reichen Sie Fotos ein und geben Sie die Kontaktdaten des Vermieters weiter. Ihre Versicherung kümmert sich um den Rest.

Private Haftpflichtversicherung
Für Schäden die Sie bei Dritten verursachen
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Ist der Schaden am Waschbecken oder Ceranfeld über die Wohngebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt, ist dieser verantwortlich: Er muss den Schaden melden und dafür sorgen, dass das defekte Waschbecken repariert oder ersetzt wird.
Gehört der Herd inklusive Ceranfeld dem Mieter, meldet er den Schaden je nach Zuständigkeit bei der Hausrat- oder Glasversicherung.
Stand: 24.03.2025