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Mietkauf

Erst mieten, dann kaufen

Ein anderer Weg zum Eigenheim: Beim Mietkauf zahlen Sie den Kaufpreis ratenweise über die monatliche Miete an den Verkäufer.

Ein Mann trägt eine Frau Huckepack im Garten eines Einfamilienhauses.

Kaufen oder mieten: Diese Entscheidung können Sie mit dem Mietkauf ganz einfach umgehen. Denn beim Mietkauf können Sie Ihre Wunschimmobilie erst mieten und anschließend kaufen – zu vorher festgelegten Konditionen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie der Mietkauf für Häuser und Wohnungen funktioniert und worauf Sie als Käufer unbedingt achten müssen.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Beim Mietkauf wohnt der Käufer von Anfang an in der Immobilie und zahlt den Kaufpreis über monatliche Mietzahlungen ab.
  • Anders als beim direkten Hauskauf benötigt der Käufer keine Immobilienfinanzierung. Der Erwerb ist somit auch ohne hohes Eigenkapital möglich.
  • Beim klassischen Mietkauf verpflichtet sich der Käufer, die Immobilie zu einem festgelegten Zeitpunkt und Kaufpreis zu erwerben.
  • In der Regel ist der Mietkauf für den Käufer teurer als eine herkömmliche Immobilienfinanzierung.

Was ist Mietkauf? – Einfach erklärt.

Der Mietkauf ist eine Form des Immobilienerwerbs, bei dem der Käufer dem Verkäufer zunächst im Rahmen eines Mietverhältnisses monatliche Mieten bzw. Raten zahlt. Folgendes gilt:

  • Bei einem Mietkauf wird normalerweise eine Anzahlung bei Vertragsabschluss fällig. Anschließend zahlt der Mietkäufer für die Dauer der Mietzeit eine monatliche Miete. Nach Ende der Mietzeit muss der Mietkäufer meist noch die verbleibende Restsumme bezahlen.
  • Somit erhält der Käufer im Grunde ein Darlehen vom Verkäufer, das er hauptsächlich über die Miete abzahlt.
  • Grundlage des Mietkaufs ist eine Kombination aus Mietvertrag und Kaufvertrag. In diesem Mietkaufvertrag wird unter anderem die Höhe der Miete, die Anrechnung auf die Kaufsumme und die Mietdauer festgehalten.
  • Der Mietkauf von Häusern und Wohnungen geht über ein Mietverhältnis hinaus und ist rechtlich gesehen ein Immobilienkauf. Bei Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Mietkäufer zum Erwerb der Immobilie.
  • Erst wenn die gesamte Kaufsumme abbezahlt wurde, ist der Mietkäufer Eigentümer der Immobilie.

Somit ermöglicht der Mietkauf unter Umständen den Immobilienkauf ohne größeres Eigenkapital und Immobiliendarlehen. Allerdings ist der Mietkauf meistens teurer als eine herkömmliche Baufinanzierung.

Welche Arten von Mietkauf gibt es?

Neben dem klassischen Mietkauf gibt es noch den Optionskauf. Anders als beim Mietkauf sind Sie bei diesem Modell nicht zum Erwerb der Immobilie verpflichtet. Weitere Fakten:

  • Ein Mietvertrag mit Kaufoption wird hauptsächlich von Genossenschaften und Bauträgern angeboten.
  • Ein Kaufvertrag wie beim Mietkauf ist nicht von Anfang an erforderlich, somit entfällt auch der Notarbesuch.
  • Stattdessen erfolgt ein Eintrag des Vorkaufsrechts im Grundbuch. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Immobilie innerhalb eines zuvor festgelegten Zeitraums und zu einem vereinbarten Kaufpreis zu erwerben.
  • Als Mieter bzw. Käufer liegt die Kaufentscheidung bei Ihnen allein. Sie können unabhängig vom Verkäufer entscheiden, ob Sie die Immobilie erwerben oder nicht.
  • Wenn Sie sich gegen den Kauf entscheiden, erhalten Sie weder Mieten noch Sonderzahlungen oder die Kosten für evtl. selbst gezahlte Reparaturen zurück.

Mietkauf bei Immobilien – Ablauf

Der Erwerb einer Immobilie durch Mietkauf unterscheidet sich deutlich von einem normalen Mietverhältnis. So funktioniert der Mietkauf von Immobilien:

  1. Immobilien, die Sie per Mietkauf erwerben können, sind relativ selten. Sie finden sie am ehesten in Gegenden, wo das Immobilienangebot die Nachfrage übersteigt. Alternativ können Sie beim Verkäufer auch direkt die Möglichkeit des Mietkaufs erfragen.
  2. Wenn Sie sich mit dem Verkäufer einig sind, regeln Sie im Mietkaufvertrag gemeinsam alle Rahmenbedingungen. Wichtig sind unter anderem Kaufpreis, Mietdauer und Miethöhe.
  3. Wenn vereinbart, zahlen Sie zu Beginn eine Anzahlung.
  4. Anschließend können Sie die Wohnung oder das Haus beziehen. Sie zahlen Miete an den Verkäufer. Diese wird anteilig auf die Kaufsumme angerechnet.
  5. Wenn die Mieten die Kaufsumme abdecken, sind Sie nach Ende der Laufzeit Eigentümer; andernfalls müssen Sie noch eine Restsumme bezahlen.

Vor Vertragsabschluss

Bevor Sie den Mietkaufvertrag unterzeichnen, sollten Sie wichtige Details klären:

  • Kalkulieren Sie Ihre finanzielle Belastung mit Anzahlung, Mieten, Restkaufpreis, anstehenden Sanierungsarbeiten sowie Rücklagen für Reparaturen. Überlegen Sie, ob Sie diese Summe aufbringen können.
  • Prüfen Sie das Grundbuch: Stellen Sie sicher, dass die Immobilie frei von Belastungen oder bestehenden Rechtsansprüchen ist.
  • Lassen Sie nach Möglichkeit ein unabhängiges Gutachten erstellen. So erfahren Sie rechtzeitig von Mängeln und anstehenden Arbeiten.
    Vorsicht: Da der Verkäufer normalerweise keinen Vorteil vom Mietkauf-Modell hat, sollten Sie Immobilie, Konditionen und Kaufsumme kritisch betrachten. Einige Verkäufer nutzen den Mietkauf, um eine minderwertige Immobilie zu einem hohen Preis zu veräußern.

Bei Vertragsbeginn wird oftmals eine Anzahlung in Höhe von bis zu 20 % des Kaufpreises fällig.

Hinweis

Wenn Sie nicht über das nötige Eigenkapital verfügen, können Sie möglicherweise auch vereinbaren, die Anzahlung in Raten zu zahlen. Bedenken Sie jedoch, dass dadurch Ihre monatliche Belastung steigt.

Während der Mietlaufzeit

Direkt ab Vertragsunterzeichnung sind Sie bereits der wirtschaftliche Eigentümer der Immobilie. Das bedeutet, Sie haben ähnliche Rechte und Pflichten wie ein Haus- oder Wohnungsbesitzer. Konkret gilt während der Mietphase:

  • Sie zahlen dem Verkäufer eine monatliche Miete, über die Sie die Immobilie nach und nach abbezahlen.
  • Als wirtschaftlicher Eigentümer sind Sie – anders als bei einem normalen Mietverhältnis – nun für die Instandhaltung verantwortlich.
  • Reparaturen, Sanierungsarbeiten und Modernisierungen müssen Sie daher je nach Vertragsregelung vollständig oder teilweise selbst bezahlen.
  • Sie sollten daher unbedingt von Anfang an die entsprechenden Rücklagen bilden.

Vorsicht

Ohne eine entsprechende Sonderregelung im Vertrag liegt die Verantwortung für Umbauten immer noch beim Verkäufer. Das bedeutet, ohne seine Zustimmung dürfen Sie keine Umbauten vornehmen lassen. Andersherum darf der Verkäufer die Immobilie umbauen, ohne dies mit Ihnen abzusprechen.

Nach Ende der Mietzeit

Je nachdem, was Sie im Mietkaufvertrag vereinbart haben, gibt es nun 2 Möglichkeiten:

  1. Sie haben den gesamten Kaufpreis bereits während der Mietzeit über eine höhere Miete bzw. längere Laufzeit bezahlt. Bei Vertragsende geht die Immobilie automatisch in Ihren Besitz über.
  2. Zum Laufzeitende ist noch ein bestimmter Betrag offen: die sogenannte Restkaufsumme bzw. der Restwert. Diese müssen Sie nun auf einen Schlag an den Verkäufer zahlen; erst dann gehört die Immobilie Ihnen.

Die Höhe des Restwertes wurde bereits bei Vertragsunterzeichnung vereinbart. Hierfür sollten Sie bereits während der Mietphase ausreichend Rücklagen bilden.

Info

Es ist auch möglich, die Restkaufsumme über ein Darlehen zu finanzieren. Allerdings benötigen Sie auch hierfür meist ein gewisses Eigenkapital.

Was muss ich beim Mietkauf beachten?

Beim Mietkauf von Häusern und Wohnungen ist einiges zu beachten, damit es nach Vertragsunterzeichnung keine unliebsamen Überraschungen gibt. Wichtig sind besonders folgende Punkte:

  • Anzahlung: Die Anzahlung müssen Sie je nach Vereinbarung zu Vertragsbeginn aufbringen oder zusätzlich zu den Monatsmieten in Raten abzahlen.
  • Notarielle Beglaubigung: Nur mit notarieller Beurkundung sind Mietvertrag und Kaufvertrag beim Mietkauf rechtlich wirksam.
  • Kein Rücktrittsrecht: Im Normalfall sind Sie verpflichtet, nach Ende der Vertragslaufzeit die Immobilie zu erwerben. Aus dem Vertrag können Sie nur durch Kulanz des Verkäufers herauskommen. Ausnahme: Sie haben im Vertrag eine Rücktrittsklausel aufgenommen.
  • Zahlungsschwierigkeiten: Wenn Sie als Mietkäufer die Miete nicht mehr zahlen können (z. B. wegen Arbeitslosigkeit), kann der Verkäufer den Vertrag kündigen. In diesem Fall bekommen Sie gezahlte Mieten und Anzahlung nicht zurück.
  • Grunderwerbsteuer: Diese müssen Sie als Käufer bei Vertragsunterzeichnung zahlen.

Was sollte im Mietkaufvertrag stehen?

Für den Mietkaufvertrag gibt es keine umfassenden gesetzlichen Vorgaben: Käufer und Verkäufer können ihn in vielen Punkten nach eigenen Wünschen gestalten. Sie sollten die Details daher sorgfältig prüfen.
Neben den Angaben zu Miethöhe, Vertragsdauer und Kaufpreis sollte Ihr Mietkaufvertrag folgende Punkte enthalten:

  • Anrechnung der Miete: Prozentsatz der Anrechnung
  • Rücktrittsklausel: regelt die Bedingungen, unter denen Sie nach Vertragsunterzeichnung vom Kauf zurücktreten können (z. B. dass Sie Ihre Anzahlung zurückbekommen)
  • Recht auf Sondertilgungen
  • Mitspracherecht bei Umbauten
  • Regelung im Falle einer Insolvenz des Verkäufers
  • Regelungen für den Todesfall von Käufer oder Verkäufer

Zudem kann es nützlich sein, die Möglichkeit einer Abtretung in den Vertrag aufzunehmen. So können z. B. bei einem beruflich bedingten Umzug Ihrerseits Verwandte den Mietkaufvertrag übernehmen.

Wie lange läuft ein Mietkauf für Häuser und Wohnungen?

Mietkaufverträge werden üblicherweise mit einer Laufzeit zwischen 10 und 20 Jahren geschlossen. Natürlich können sich beide Parteien auch auf eine kürzere oder längere Laufzeit einigen.

Beim Optionskauf ist die Dauer länger und beträgt oft bis zu 30 Jahre.

Mietkauf von Häusern – Wem gehört das Haus?

Hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse unterscheidet man beim Mietkauf zwischen dem wirtschaftlichen und dem juristischen Eigentum:

  • Das wirtschaftliche Eigentum wechselt bei Vertragsabschluss. Als Käufer haben Sie nun die sogenannte Sachherrschaft über die Immobilie. Das bedeutet einerseits, Sie können das Haus oder die Wohnung vollumfänglich nutzen und davon profitieren. Andererseits tragen Sie nun aber auch die damit verbundenen Risiken (z. B. Wertverlust oder auftretende Mängel).
  • Das juristische oder zivilrechtliche Eigentum geht erst auf den Käufer über, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt ist. Damit verbunden ist die Änderung des Grundbucheintrags.

Kann man von einem Mietkauf zurücktreten?

Nur beim Optionskauf können Sie problemlos vom Kauf zurücktreten. Wenn Sie die Immobilie im klassischen Mietkauf-Modell erwerben, gilt Folgendes:

  • Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn der Mietkaufvertrag eine entsprechende Rücktrittsklausel enthält.
  • Diese Klausel kann z. B. regeln, ob Sie als Käufer Ihre geleistete Anzahlung in voller Höhe zurückerhalten.
  • Ohne ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht entscheidet allein der Verkäufer, ob er den Käufer aus dem Vertrag entlässt.

Wird man beim Mietkauf ins Grundbuch eingetragen?

Der Grundbucheintrag ist wesentlicher Bestandteil des Immobilienerwerbs. Auch beim Mietkauf werden Sie als Käufer ins Grundbuch eingetragen. Die Eintragung erfolgt, wenn der gesamte Kaufpreis bezahlt wurde.

Hinweis

Beim Optionskauf erfolgt bereits bei Vertragsabschluss ein Grundbucheintrag. Dieser enthält das Vorkaufsrecht des Käufers.

Wer trägt die Reparaturkosten des Hauses beim Mietkauf?

Anders als bei einem herkömmlichen Mietverhältnis haben Sie als Mietkäufer von Anfang an dieselben Pflichten wie ein Inhaber. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für Reparaturen, Modernisierungen und Sanierungen selbst zahlen müssen. Ausnahme: Sie haben dies vertraglich anders vereinbart.

Info

Wer für die Instandhaltung aufkommt, ist im Mietkaufvertrag geregelt. Allerdings können Sie hier bei einer einvernehmlichen Einigung auch festhalten, dass sich der Verkäufer an den Kosten beteiligt oder sie vollständig übernimmt.

Was passiert beim Mietkauf, wenn der Vermieter stirbt?

Wenn der Vermieter stirbt, gehen seine Forderungen gegenüber dem Mieter auf die Erben über. Als Mietkäufer müssen Sie nun die Miete sowie die eventuelle Restsumme an die Erben zahlen.

Hinweis

Üblicherweise enthält der Mietkaufvertrag eine Regelung für den Tod des Vermieters. Dadurch lässt sich vermeiden, dass beim Tod des Verkäufers die gesamte Restsumme auf einmal fällig wird.

Wie hoch ist die Miete beim Mietkauf?

Beim Mietkauf ist die Miete höher als bei einem normalen Mietverhältnis. Gerichtlich ist festgelegt, dass die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um bis zu 50 % übersteigen darf.

Info

Die ortsübliche Vergleichsmiete gibt an, welche Miethöhen für vergleichbare Immobilien in den vergangenen 6 Jahren vereinbart wurden. Kriterien für die Berechnung sind unter anderem Größe, Ausstattung und Lage.

Wird beim Mietkauf die Miete angerechnet?

Grundsätzlich wird bei einem Mietkauf die Miete auf die Kaufsumme angerechnet. Die Höhe der Anrechnung kann aber variieren. Allgemein sollte der Tilgungsanteil mindestens 80 % betragen. Allerdings können Sie auch vereinbaren, dass die gesamte Miete angerechnet wird.

Generell gilt

Je höher die Anrechnung, umso eher lohnt sich der Mietkauf von Immobilien.

Mietkauf: Beispielrechnung

Ausschlaggebend für die Berechnung beim Mietkauf sind Kaufpreis, Anzahlung, Anrechnungsanteil und Laufzeit. Ein Beispiel:

  • Der Kaufpreis einer Immobilie beläuft sich auf 300.000 €.
  • Die Vertragslaufzeit wird auf 20 Jahre festgelegt.
  • Der Tilgungsanteil beträgt 80 % der monatlichen Miete.
  • Bei Vertragsbeginn erfolgt eine Anzahlung in Höhe von 20 % = 60.000 €.
  • Wenn Sie den gesamten Kaufpreis über die Mieten zahlen möchten, beträgt die monatliche Rate 1.000 €. Die Gesamtmiete inklusive Mietzins liegt bei 1.250 € pro Monat.
  • Bei einer monatlichen Gesamtbelastung von 1.000 € (Tilgungsanteil 800 €) bleibt am Ende der Laufzeit noch eine Restkaufsumme von 48.000 € übrig.

Weitere Beispiele für einen Mietkauf mit einer Laufzeit von 20 Jahren:

  Immobilie A   Immobilie B  
Kaufpreis 150.000 €   420.000 €  
Anzahlung (20 %) 30.000 €   84.000 €  
verbleibende Summe 120.000 €   336.000 €  
Abzahlungsart ohne Restwert mit Restwert ohne Restwert mit Restwert
monatliche Gesamtmiete 625 € z. B. 450 € 1.750 € z. B. 1.125 €
monatliche Tilgung (80 %) 500 € 360 € 1.400 € 900 €
Restkaufsumme 33.600 € 66.000 €

Wie hoch sind die Notarkosten beim Mietkauf?

Die notarielle Beglaubigung ist erforderlich, damit der Mietkaufvertrag rechtswirksam ist. Wie beim klassischen Immobilienkauf trägt die Notarkosten allein der Käufer.

Mietkauf: Vorteile

Wenn Sie eine Immobilie per Mietkauf erwerben, profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Keine Immobilienfinanzierung: Der Hauskauf ist somit auch möglich, wenn Sie über wenig Eigenkapital verfügen oder aus anderen Gründen keinen Bankkredit bekommen.
  • Feste Miethöhe: Sofern keine Erhöhungen vereinbart wurden, zahlen Sie während der gesamten Laufzeit denselben Betrag, unabhängig von der Entwicklung der Mietpreise und Zinsen.
  • Wohnen im Eigenheim: Sie können von Anfang an Haus bzw. Wohnung und Garten nach Ihren Wünschen gestalten.
  • Günstige Konditionen: Wenn Sie den Restkaufwert über ein Darlehen finanzieren, benötigen Sie hierfür eine niedrigere Summe und können Zinsen sparen. Achtung: Dieser Vorteil kann durch einen hohen Kaufpreis oder Mietzinsen aufgehoben werden.

Mietkauf: Nachteile

Der Mietkauf ist aber auch mit einigen Nachteilen verbunden. Folgendes sollten Sie bedenken:

  • Geringere Auswahl: Nur wenige Immobilien werden im Mietkauf angeboten.
  • Teilweise Anrechnung: Von der gezahlten monatlichen Miete behält der Verkäufer einen gewissen Prozentsatz als Mietzins ein.
  • Höhere Miete: Mieten beim Mietkauf dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete um bis zu 50 % übersteigen.
  • Wirtschaftliche Verantwortung: Als Mietkäufer sind Sie bereits während der Mietphase für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich. Reparaturkosten müssen Sie selbst bezahlen und dafür entsprechende Rücklagen bilden.
  • Höhere Kosten beim Immobilienerwerb: Durch den Mietzins und Instandhaltungskosten fällt der Mietkauf in der Regel teurer aus als ein direkter Immobilienkauf.
  • Keine Förderungen: Staatliche Förderungen für Immobilienkäufer erhalten Sie nicht beim Mietkauf.
  • Unterschiedliche Konditionen: Kaufbedingungen können stark variieren, wodurch sie nur schwer zu vergleichen sind.

Für wen lohnt sich Mietkauf?

Ein Mietkauf lohnt sich insbesondere dann, wenn Sie aus persönlichen oder finanziellen Gründen kein Bankdarlehen für einen Immobilienkauf aufnehmen möchten oder Sie keines erhalten. Dies betrifft beispielsweise:

  • Freiberufler
  • Selbstständige
  • Käufer ohne Eigenkapital

Auch bei einem Verkauf innerhalb einer Familie kann sich ein Mietkauf lohnen. Durch den Mietkauf z. B. von Großeltern an Enkel erhalten die Verkäufer einen regelmäßigen Zuschuss zur Rente. Gleichzeitig reduziert sich damit die Erbmasse und somit die möglicherweise anfallende Erbschaftssteuer.

Vorsicht

Auch wenn Eigenkapital keine Voraussetzung ist, sollten Sie beim Mietkauf dennoch über ein vergleichsweise hohes Einkommen verfügen. Schließlich müssen Sie neben der höheren Miete noch Rücklagen für Reparaturen und eine eventuelle Restsumme bilden.

Kann man mit Mietkauf die Spekulationssteuer umgehen?

Tatsächlich stellt der Mietkauf für den Verkäufer eine Option dar, mit der sich die Spekulationssteuer umgehen lässt.

Info

Die Spekulationssteuer (oder offiziell: Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte) fällt an, wenn Sie ein erworbenes Grundstück bzw. eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren wiederverkaufen.

So profitiert der Verkäufer vom Mietkauf:

  • Wenn die Immobilie noch nicht vermietet ist, kann der Verkäufer durch den Mietkauf die Zeit bis zum Ablauf der Spekulationsfrist überbrücken.
  • Zudem erhält er Planungssicherheit, da Zeitpunkt und Kaufpreis frühzeitig feststehen.
  • Die Mietersuche entfällt.

Allerdings muss der Verkäufer in diesem Fall einige Sonderregeln beachten. So darf er z. B. keine Anzahlung oder Sondertilgungen erhalten, da hierauf die Spekulationssteuer anfallen würde.

Was ist unechter Mietkauf?

Der Begriff des unechten Mietkaufs stammt aus der Buchhaltung. Betroffen ist der Erwerb von Maschinen, Dienstfahrzeugen und Immobilien durch Unternehmen. So wird unterschieden:

  • Echter Mietkauf liegt vor, wenn Sie einen Gegenstand oder eine Immobilie zunächst vom Verkäufer mieten und sich dabei das Vorkaufsrecht sichern (Optionskauf).
  • Unechter Mietkauf (auch verdeckter Ratenkauf genannt) liegt vor, wenn auf Seiten des Käufers von Anfang an eine Kaufabsicht besteht und der spätere Kaufpreis bei Vertragsbeginn bereits feststeht (klassischer Mietkauf).

Die Unterscheidung ist in erster Linie wichtig für die Bilanzierung: Beim unechten Mietkauf muss der Verkäufer das Objekt in seine Gewinn- und Verlustrechnung aufnehmen. Beim echten Mietkauf muss der Käufer dies tun. Das kann unter anderem Auswirkungen auf die Gewerbe- und Umsatzsteuer haben.

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