zum Inhalt springen

Umzug melden – wann und wo?

Wen muss ich bei einem Wohnortwechsel informieren?

Bei einem Umzug gibt es jede Menge Organisatorisches zu bewältigen – es müssen auch Ihre Versicherungen über den Wohnortwechsel informiert werden.

Vater hängt mit seinen Söhnen ein Bild auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Steht ein Umzug an, sollten Sie alle Versicherungen möglichst frühzeitig über den Wohnortwechsel informieren und ihnen das Umzugsdatum sowie die neue Anschrift mitteilen.
  • Ihre Hausrat- und Haftpflichtversicherung sowie die Kfz-Versicherung bleiben bestehen, allerdings kann es sein, dass durch den Umzug die Versicherungssumme angepasst werden muss.
  • Ziehen Sie mit Ihrem Partner zusammen, benötigen Sie nur noch eine gemeinsame Hausrat- und Haftpflichtversicherung – hier können Sie Geld sparen. 

Diese Themen finden Sie hier

Was kommt bei einem Umzug auf mich zu?

Wer schon einmal umgezogen ist, der weiß, dass sich der Aufwand nicht auf das Packen und das Ab- und Aufbauen von Möbeln beschränkt: 

Rund um den Umzug gibt es jede Menge Organisatorisches, das rechtzeitig erledigt werden will. Neben der Ummeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt gehört dazu auch, die Versicherer über den Umzug zu informieren und ihnen alle Informationen zum neuen Wohnsitz zukommen zu lassen. Wir informieren Sie hier, bei welchen Versicherungen der Umzug gemeldet werden muss, welche Fristen gelten und was Sie beachten sollten. 

Bin ich verpflichtet, meinen Umzug zu melden?

Nach einem Umzug sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Für die Ummeldung müssen Sie einen gültigen Personalausweis mitbringen, Mieter benötigen darüber hinaus eine Wohnungsgeberbescheinigung. 

Gut zu wissen

Wen muss ich bei einem Umzug informieren?

  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kfz-Zulassungsstelle
  • GEZ

Falls Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter beziehen, müssen Sie Ihren Umzug dort ebenfalls frühzeitig melden.

Was passiert, wenn ich mich nicht ummelde?

Wenn Sie sich deutlich später als 14 Tage nach Ihrem Umzug beim Einwohnermeldeamt ummelden, kann Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro von Ihnen gefordert werden.

Aber auch ohne Strafgeld hat es viele Nachteile, den Umzug nicht rechtzeitig zu melden. Schon allein deshalb, weil Ihre Versicherer und Behörden Sie ggf. nicht mehr zuverlässig erreichen können.

Schwierig kann es werden, wenn in Ihrem neuen Zuhause ein Schadensfall eintritt, Ihre Versicherung aber noch nicht über den Wohnortwechsel informiert wurde: Denn wenn sich Ihre neue Wohnsituation deutlich von der alten unterscheidet, kann es sein, dass die Versicherungssumme nicht mehr ausreichend ist, um Schäden vollständig abzudecken – so bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Was muss ich meiner Versicherung bei einem Umzug melden?

Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, den Versicherungen einen Umzug spätestens am Tag des Umzugs zu melden. Informieren Sie die Versicherer am besten früher – so sparen Sie sich auch unnötigen Stress rund um den Umzugstag.

Gut zu wissen

Gibt es eine Übergangsfrist?

Für die Hausratversicherung gilt bei einem Wohnortwechsel eine Übergangsfrist von bis zu drei Monaten. Ihr Hab und Gut ist also sowohl im alten als auch im neuen Wohnsitz und auch während des Umzugs abgesichert. 

Die Hausratversicherung schützt alle beweglichen Dinge Ihres Haushalts – also Möbel, Einrichtung, Sportgeräte und alle anderen Dinge, die Sie bei einem Umzug mitnehmen. Daher wird die Hausratversicherung bei einem Umzug nicht gekündigt, sondern einfach auf den neuen Wohnsitz übertragen. Melden Sie den Umzug am besten so früh wie möglich bei Ihrem Versicherer an – spätestens aber am Tag des Umzugs.

Folgende Angaben benötigt Ihr Versicherer bei einem Umzug:

  • Versicherungsnummer
  • Umzugstermin
  • neue Wohnadresse
  • Größe der Wohnung
  • ggf. Informationen zu neu angeschafften Dingen im Hausrat
  • ggf. Informationen zu veränderten Sicherheitsstandards wie Schließ- und Alarmanlagen

Gibt es durch den Umzug bedeutende Änderungen bei Ihrem Hausrat oder hat die neue Wohnung andere Sicherheitsstandards als die alte, kann es sein, dass die Versicherungssumme und damit der Jahresbeitrag für die Hausratversicherung angepasst werden müssen. 

Was passiert mit meiner Hausratversicherung, wenn ich mit meinem Partner zusammenziehe?

Wenn Sie mit Ihrem Partner einen gemeinsamen Haushalt führen, benötigen Sie nur eine gemeinsame Hausratversicherung. Ziehen Sie gemeinsam in eine neue Wohnung, kann also einer von Ihnen seine Hausratversicherung kündigen.

Wenn Sie zu Ihrem Partner in die Wohnung ziehen, sollte dieser die bestehende Hausratversicherung behalten und Sie kündigen Ihre Versicherung.

Bei der bestehenden Hausratversicherung müssen sie dann ggf. die Versicherungssumme anpassen, wenn Sie neue Möbel und mehr mit in den Haushalt bringen. 

Eine Wohngebäudeversicherung versichert nur das Gebäude selbst – Sie benötigen diese daher nur, wenn Sie ein eigenes Haus oder eine Wohnung besitzen.

Verkaufen Sie Ihr Haus vor einem Umzug, geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über.

Dieser kann die Versicherung übernehmen oder im Rahmen des Sonderkündigungsrechts eine neue Wohngebäudeversicherung abschließen. Wenn Sie Ihr eigenes Haus vermieten, bleibt die Wohngebäudeversicherung unverändert bestehen.  

Was genau muss ich der Versicherung melden?

Eine Kündigung der Wohngebäudeversicherung ist auch bei einem Hausverkauf nicht nötig – der neue Eigentümer muss entscheiden, ob er die Versicherung übernimmt oder diese kündigt. Sie sollten den Versicherer aber über den Hausverkauf informieren und Ihre neue Wohnadresse angeben, um bei Fragen erreichbar zu sein. Auch wenn Sie Ihr eigenes Haus vermieten, sollten Sie den Umzug bei der Wohngebäudeversicherung melden, damit eine Kommunikation weiterhin möglich ist. 

Auch Ihre Haftpflichtversicherung müssen Sie über einen Wohnungswechsel informieren. Folgende Informationen sollten Sie dabei melden:

  • Versicherungsnummer
  • Umzugstermin
  • neue Wohnadresse

Falls Sie in eine deutlich größere oder kleinere Wohnung umziehen, sollten Sie die Haftpflichtversicherung darüber informieren. Da sich das Schadensrisiko mit der Größe der Wohnung verändert, kann es sein, dass auch Ihre Versicherungsbeiträge angepasst werden müssen.

Was passiert mit der Haftpflichtversicherung, wenn ich mit meinem Partner zusammenziehe?

Paare oder Familien, die in einem Haushalt zusammenleben, benötigen nur eine gemeinsame Haftpflichtversicherung. Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen, kann einer von Ihnen daher seine Haftpflichtversicherung kündigen. Die Haftpflichtversicherung, die sie gemeinsam weiterführen, sollte frühzeitig informiert werden, damit der Tarif von einer Einzel-Haftpflicht in eine Partner-Haftpflicht umgewandelt wird. 

Wenn Sie ein Auto haben, müssen Sie in jedem Fall Ihre Kfz-Versicherung über einen Umzug informieren. Diese wird Sie vermutlich im Detail zu den Gegebenheiten am neuen Wohnort befragen – denn je nachdem, wohin Sie umziehen, können sich Ihre Versicherungsbeiträge ändern. Die Beitragshöhe ist unter anderem abhängig von:

  • Regionalklasse: Das ist eine allgemeine Risikobewertung für Standorte in Deutschland. Die Regionalklasse wird anhand der Unfallstatistiken für die jeweiligen Regionen berechnet.
  • Stellplatz: Parken Sie das Auto am neuen Wohnort auf der Straße, im Carport oder in einer Einzel- oderTiefgarage?
  • Kilometerzahl: Pendeln Sie am neuen Wohnort deutlich länger zur Arbeit, steigt die Zahl der jährlich gefahrenen Kilometer – und damit eventuell auch Ihr Versicherungsbeitrag.
  • Anzahl der Fahrer: Ziehen Sie mit Ihrem Partner zusammen, nutzen Sie vielleicht beide das Auto, sodass die Kfz-Versicherung entsprechend angepasst werden muss. 

Nicht nur die Kfz-Versicherung, auch die Kfz-Zulassungsstelle muss über Ihren Wohnortwechsel informiert werden. Ziehen Sie innerhalb Ihres Landkreises um, reicht es, wenn Sie in Ihrer bisherigen Zulassungsstelle vorbeischauen und Ihre neue Adresse in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eintragen lassen. Liegt Ihr neuer Wohnort in einem anderen Landkreis, benötigt die dortige Zulassungsstelle folgende Informationen und Unterlagen von Ihnen:

  • Ihre neue Wohnadresse
  • gültiger Personalausweis
  • Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 

Gut zu wissen

Umzug – neues Kfz-Kennzeichen?

Auch wenn sie in einen anderen Landkreis umziehen, benötigen Sie kein neues Kfz-Kennzeichen, sondern können Ihr bisheriges Kennzeichen weiter nutzen. 

Bei welchen Stellen muss ich meinen Umzug außerdem melden?

Grundsätzlich sollten Sie Ihren Umzug bei allen Institutionen und Unternehmen melden, die Ihre Anschrift benötigen, um mit Ihnen zu kommunizieren, Zahlungen zu überweisen oder Rechnungen zu stellen. Neben den oben genannten Versicherungen zählen dazu unter anderem:

  • Rentenversicherung
  • Familienkasse (Kindergeldstelle)
  • Banken
  • Ärzte
  • Vereine
  • Abonnements, z. B. Zeitschriften
  •  GEZ

Umzug melden bei der GEZ

Jeder Haushalt ist zur Zahlung des Rundfunkbeitrags verpflichtet. Daher müssen Sie die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) über Ihren Umzug informieren. Das ist allerdings unkompliziert, normalerweise können Sie einfach Ihre neue Wohnadresse im Online-Meldeservice auf der Seite der GEZ angeben.  

FAQ – Häufige Fragen zur Ummeldung beim Umzug

Die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

In jedem Fall benötigt die Versicherung von Ihnen Ihre Versicherungsnummer, das Datum des Umzugs und Ihre neue Wohnadresse. Weitere Informationen sind von der Art der Versicherung abhängig. Für die Hausratversicherung kann wichtig sein, wie groß die neue Wohnung ist und wie sie gesichert ist, für die Kfz-Versicherung ist unter anderem entscheidend, ob es am neuen Wohnort eine Garage gibt und ob sich durch den Umzug die jährlich gefahrenen Kilometer ändern. 

Grundsätzlich bleibt Ihr Versicherungsschutz durch Sachversicherungen wie Gebäude- und Haftpflichtversicherung und durch Vorsorgeaufwendungen wie die Privathaftpflicht auch dann bestehen, wenn Sie sich nicht oder zu spät ummelden.

Allerdings riskieren Sie finanzielle Verluste, wenn sich Ihre Wohnsituation deutlich ändert und die Versicherungskonditionen nicht angepasst werden. Daher empfiehlt es sich, alle Versicherer möglichst frühzeitig über Ihren Umzug zu informieren.

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihren Umzug innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzugstermin beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu melden. Auch den Versicherungen sowie der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter gegenüber sind Sie verpflichtet, einen Wohnortwechsel zu melden.

Ihre Privathaftpflicht, Hausratversicherung und Kfz-Versicherung muss über einen Umzug Bescheid wissen, damit der Versicherungsschutz ggf. an Ihre neue Wohnsituation angepasst werden kann. Auf diese Weise können Sie sichergehen, weder unter- noch überversichert zu sein und im Schadenfall nicht auf hohen Kosten sitzenzubleiben. 

Stand: 12.03.2025

Ähnliche Beiträge: