
Das Wichtigste in Kürze
- Kein Steuerabzug: Privatpersonen können die Kosten für die Wohngebäudeversicherung nicht von der Steuer absetzen.
- Vermietung: Wird eine Immobilie vermietet, besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Wohngebäudeversicherung als Nebenkosten auf die Mieter umzulegen.
- Berufliche Nutzung: Für ein Arbeitszimmer lässt sich ein anteiliger Betrag der Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzen, wenn Sie den Raum ausschließlich beruflich nutzen.
Diese Themen finden Sie hier
Ist eine Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?
Eine Wohngebäudeversicherung sichert Ihr Zuhause gegen unvorhersehbare Schäden ab – doch kann man die Beiträge auch von der Steuer absetzen? Entscheidend für die Antwort ist, wie Sie die Immobilie nutzen: Ist sie selbst bewohnt, wird sie vermietet oder sogar für berufliche Zwecke verwendet? In manchen Fällen ist ein Steuerabzug möglich, in anderen nicht. Worauf es ankommt, erfahren Sie hier.
Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung ist der Schutzschild für Ihr Zuhause: Sie springt ein, wenn Feuer, Sturm, Leitungswasser und weitere unvorhersehbare Gefahren Schäden anrichten. Nicht nur die eigenen vier Wände selbst, sondern auch fest verbaute Elemente wie Heizungen oder Einbauküchen sind über die Wohngebäudeversicherung mit abgesichert. Ohne diesen Schutz kann ein Schaden schnell richtig ins Geld gehen. Mit der passenden Wohngebäudeversicherung lässt sich das hohe finanzielle Risiko vermeiden: Im Schadensfall übernimmt sie die Kosten für notwendige Reparaturen und für die Wiederbeschaffung zum Neuwert.
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Wohngebäudeversicherung
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Festung, Ruheinsel, Zufluchtsort – Ihr Haus ist viel mehr als ein Dach mit 4 Wänden. Doch was ist, wenn ein Rohrbruch Ihr Zuhause unter Wasser setzt? Oder ein Feuer es in Schutt und Asche legt?
Wer braucht eine Wohngebäudeversicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie eine Immobilie besitzen – egal ob kleines Eigenheim oder großes Mehrfamilienhaus. Sie bewahrt Sie als Eigentümer vor hohen Kosten, wenn das Gebäude beschädigt wird, und gibt Ihnen finanzielle Sicherheit.
Zudem trägt sie dazu bei, den Wert der Immobilie zu erhalten: Sie sichert notwendige Reparaturen nach einem Schaden schließlich schnell und zuverlässig ab. Besonders bei älteren Gebäuden oder in Regionen mit häufigen Unwettern ist der Schutz einer Wohngebäudeversicherung ratsam.
Nicht zu vergessen: Viele Banken fordern den Abschluss einer solchen Versicherung, wenn eine Immobilie finanziert wird.
Privatpersonen: Kann man die Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen?
In der Steuererklärung die Wohngebäudeversicherung geltend machen? Was verlockend klingt, ist für Privatpersonen leider nicht möglich. Die Beiträge gehören genauso wie die der Hausratversicherung zu den nicht abzugsfähigen privaten Ausgaben: Sie schützen „nur“ Ihr Eigentum, dienen aber nicht Ihrer persönlichen Absicherung oder Vorsorge. Ein Steuerabzug für Wohngebäudeversicherungen bleibt somit ausgeschlossen.
Anders sieht es bei Versicherungen aus, die direkt Ihre Sicherheit und Gesundheit betreffen. Dazu gehören die private Krankenversicherung, die Unfallversicherung und die Pflegeversicherung. Auch die Haftpflichtversicherung fällt unter diese Kategorie. Anders als die Wohngebäudeversicherung können Sie diese Versicherungen als Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen.
Können Vermieter die Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen?
Eine steuerliche Absetzbarkeit der Wohngebäudeversicherung ist für Vermieter zumindest nicht auf direktem Wege möglich. Allerdings erlaubt die Betriebskostenverordnung, die Beiträge der Wohngebäudeversicherung als umlagefähige Nebenkosten auf die Mieter zu übertragen.
Mit anderen Worten heißt dies, dass Sie als Vermieter Ihre gezahlten Versicherungsbeiträge über die Betriebskostenabrechnung weitergeben dürfen und sie nicht selbst zahlen müssen. Nun wird es kompliziert: Da diese Umlagen für Vermieter als Einnahmen gelten, sind diese entsprechend zu versteuern, können im Anschluss aber wieder als Werbungskosten angesetzt werden.
Eine wichtige Voraussetzung für die Umlage der Beiträge ist: Die Police zur Wohngebäudeversicherung darf nicht den Interessen der Mieter widersprechen oder sie gar benachteiligen. Und unabhängig davon, ob die Versicherung für einen Schaden aufkommt oder nicht, sind Vermieter immer dazu verpflichtet, diesen zu beheben.
Gut zu wissen
Als Nebenkosten absetzbar?
Mieter selbst haben keine Möglichkeiten, diese umgelagerten Kosten der Wohngebäudeversicherung steuerlich geltend zu machen. Prüfen Sie jedoch, ob Sie andere Nebenkosten steuerlich ansetzen können, wie beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen.
Tipp: Befindet sich Ihre Immobilie noch im Bau, besteht für künftige Vermieter die gute Option, die Kosten für die Feuer- und Rohbauversicherung steuerlich anzusetzen. Es ist jedoch zwingend erforderlich, dass Sie dem Finanzamt eine klare Vermietungsabsicht nachweisen.
Berufliche Nutzung: Ist die Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzbar?
Nutzen Sie ein Zimmer Ihrer selbst bewohnten Immobilie ausschließlich als Homeoffice, können Sie einen Teil des Versicherungsbeitrags von der Steuer abziehen. Die Steuererleichterung für die Wohngebäudeversicherung gilt sowohl für das Homeoffice von Angestellten als auch für den Arbeitsplatz von Selbstständigen und Freiberuflern.
Gut zu wissen
Wohngebäudeversicherung für Arbeitszimmer steuerlich absetzbar?
Voraussetzung ist, dass der Raum klar abgetrennt ist, ausschließlich beruflich genutzt wird und überwiegend mit beruflich notwendigen Möbeln und Arbeitsmitteln ausgestattet ist. Eine einfache Arbeitsecke reicht nicht aus. Ist diese Bedingung erfüllt, lässt sich der anteilige Betrag für die Wohngebäudeversicherung von der Einkommensteuer absetzen.
Wichtig: Falls sich die Nutzung des Arbeitszimmers ändert, müssen Sie dies dem Finanzamt direkt mitteilen.
Tipp: Wenn Sie Ihre Immobilie als Unternehmenssitz nutzen, lassen sich die Kosten für die Wohngebäudeversicherung meist vollständig berücksichtigen. Zwar erfolgt kein Abzug der Wohngebäudeversicherung von der Steuer, der Beitrag reduziert jedoch die steuerpflichtigen Gewinne.
Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen: Wie geht das?
Nutzen Sie ein separates Arbeitszimmer zu Hause, wird ein Teil der Wohngebäudeversicherung als steuerliche Ausgabe berücksichtigt. Aber wo kann ich die Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen? An welcher Stelle Sie die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung angeben, hängt von der Nutzung ab:
- Angestellte tragen die Versicherungsaufwendungen für das Arbeitszimmer als Werbungskosten ein (Anlage N).
- Selbstständige und Freiberufler geben die Kosten für die Wohngebäudeversicherung als Betriebsausgaben an (Anlage EÜR).
- Auszubildende machen die Beiträge als Sonderausgaben geltend, sofern der Raum ausschließlich für Lernzwecke genutzt wird.
Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, sind Nachweise nötig. Dazu gehören der Versicherungsvertrag, die Angaben zur Wohnfläche sowie die Berechnung des absetzbaren Anteils. Eine detaillierte Dokumentation ist ratsam, um Rückfragen oder Ablehnungen zu vermeiden.
Wer sich unsicher ist, ob sich das eigene Arbeitszimmer steuerlich absetzen lässt, kann sich von einem Steuerbüro oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen.
Wohngebäudeversicherung: Wie viel kann ich von der Steuer absetzen?
Welchen Betrag der Wohngebäudeversicherung Sie von der Steuer absetzen können, wird von der Größe Ihres Arbeitszimmers bestimmt.
Wenn Ihr Haus zum Beispiel eine Wohnfläche von 150 m² hat und Ihr Arbeitszimmer 20 m² misst, liegt der anrechenbare Anteil bei gut 13 %. Bei einem jährlichen Beitrag für die Wohngebäudeversicherung von 300 € dürften Sie also 40 € steuerlich geltend machen. Dieser Betrag reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen und führt je nach individueller Steuersituation zu einer Steuerersparnis.
Stand: 26.03.2025