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Wohngebäudeversicherung: Eigentümerwechsel

Neuer Eigentümer? Jetzt online melden

Der Eigentümer des Wohngebäudes hat gewechselt? Melden Sie ERGO einen Kauf, Verkauf oder eine Erbschaft einfach online.

Wichtige Informationen zur Wohngebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel

Ihre Wohngebäudeversicherung geht auf den Käufer über. Nur er kann entscheiden, ob er die Versicherung kündigt oder weiterführt. So regelt es der Gesetzgeber, damit keine Versicherungslücke entsteht.

Entscheidend für den Übergang ist das Datum der Eintragung im Grundbuch Abteilung Eins. Dagegen ist ein notarieller Kaufvertrag bzw. eine Auflassungsvormerkung nicht relevant.

Kündigt der Käufer die Wohngebäudeversicherung sofort, wird das Beitragsguthaben zurückgezahlt, sofern vorhanden. Wenn er den Vertrag nicht kündigt, zahlt ERGO keine Beiträge zurück. Am besten einigen Sie sich mit dem Käufer.

Den Verkauf müssen Sie oder der Käufer unverzüglich mitteilen. ERGO benötigt außerdem:

  • Namen und Adresse des Käufers, um ihn direkt zu kontaktieren
  • Eine Kopie des Grundbucheintrags, wenn der Eigentümerwechsel bereits im Grundbuch eingetragen ist (wichtig: Abteilung Eins)

Ja. ERGO benötigt dazu Ihre Unterschrift sowie die Unterschrift des Käufers. Nutzen Sie dafür einfach dieses Formular und laden Sie es hier unterschrieben wieder hoch.

Mit der Eintragung im Grundbuch Abteilung Eins werden Sie automatisch neuer Vertragspartner. Sie können daher entscheiden, ob Sie den Vertrag weiterführen oder kündigen wollen.

Nach der Grundbucheintragung haben Sie innerhalb eines Monats ein Sonderkündigungsrecht. Sie können die Versicherung sofort oder zum Ablauf kündigen.

Sobald Sie neuer Vertragspartner sind, kann ERGO Ihnen die Unterlagen zu Ihrer Wohngebäudeversicherung schicken. Sie benötigen sie früher? Dann wenden Sie sich bitte an den Verkäufer.

Die Wohngebäudeversicherung geht auf den oder die Erben über. In diesem Fall haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Sie können entscheiden, ob Sie die Versicherung fortführen, ändern oder zum Ablauf kündigen wollen. Gern passt ERGO den Versicherungsschutz Ihren Bedürfnissen an. Bestimmt findet sich eine Lösung.

Achtung: Für leer stehende Häuser gelten besondere Regelungen. Geben Sie deshalb bitte Bescheid, wenn das Haus unbewohnt ist.

Auch in diesem Fall geht die Versicherung auf den Käufer über. Entscheidend ist das Datum des Kaufvertrags. Ab diesem Datum ist der Käufer der Vertragspartner des Versicherers. Er kann entscheiden, ob er den Vertrag fortführen oder kündigen möchte.

Eine junge Frau strahlt in ihren Laptop hinein.

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In der Küche rechnet ein Paar zusammen auf einem Taschenrechner. Sie lächelt.

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