Ihre Kfz-Versicherung gilt in ganz Europa. Sie gilt auch in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Mit der IVK weisen Sie im Ausland Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach. Haben Sie sie deshalb immer dabei. Ein wichtiger Hinweis für Sie: Bei der Einreise in einige Länder ist die IVK vorgeschrieben. Die sind z. B. Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Nordmazedonien, Türkei und Ukraine.
Die IVK bestätigt, dass Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung auch in den genannten nichteuropäischen Ländern leistet. Aber Achtung: Die auf der IVK durchgestrichenen Länder sind nicht mitversichert. Prüfen Sie gleich anhand der Mustervorlage, ob Ihr Reiseziel aufgeführt ist.
Für diese Länder können Sie vor Einreise an der Grenze eine Grenzversicherung abschließen.
Ja! Im asiatischen Teil der Türkei und in Russland haben Sie Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
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