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Ruhestand: Rente oder Pension?

Großer Unterschied

Gehen Sie später in Rente? Oder haben Sie Anspruch auf eine Pension? Da es wichtige Unterschiede gibt, sollten Sie wissen, was Ihnen zusteht.

Eine Frau am Arbeitsplatz lächelt.

Rechtsfrage des Tages:

Wer nach einem langen Arbeitsleben in den wohlverdienten Ruhestand geht, hat Anspruch auf eine Versorgung. Dabei gibt es aber wichtige Unterschiede. Wer bekommt eine Rente und wer wird Pensionär?

Antwort:

Rente, Pension, Altersruhegeld: Diese Begriffe werden in der Umgangssprache häufig vermischt und einheitlich für die finanzielle Versorgung im Ruhestand verwendet. Zwischen Rente und Pension gibt es aber erhebliche Unterschiede.

Beamter auf Lebenszeit

Anspruch auf eine Pension haben alle Leute, die während ihrer Berufszeit Beamte waren. Dabei richtet sich die Höhe der Pension nach den letzten Bezügen – unabhängig davon, wie lange der Dienst gedauert hat. Es kommt also nicht darauf an, ob ein Lehrer, Richter oder Verwaltungsbeamter zwei Jahre oder zwei Jahrzehnte im öffentlichen Dienst gearbeitet hat.

Ruhestand als Rentner

Ruhegeld in Form einer Rente erhalten Angestellte und Arbeiter, die in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Die Höhe der Rente errechnet sich aus der Zahl der Jahre, in denen sozialversicherungspflichtig gearbeitet und entsprechend in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Auch die Höhe des Einkommens ist hierfür relevant. Wer lange Jahre gearbeitet und ein hohes Gehalt bezogen hat, kann sich auf eine höhere Rente freuen als jemand, der nur wenige Jahre auf Basis eines geringeren Einkommens Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat.

Altersvorsorge

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Rente und Pension ist noch während des Berufslebens zu finden: Angestellte müssen von ihrem Arbeitseinkommen die eine Hälfte der Rentenbeiträge zahlen. Der Arbeitgeber übernimmt die andere Hälfte. Staatsdiener müssen während ihrer Berufszeit keine Zahlungen für die eigene Altersversorgung leisten, um Anspruch auf eine Pension zu erwerben.

Mindestens

Zudem haben Pensionäre einen Anspruch auf eine Mindestversorgung. Reicht dagegen die Rente von ehemaligen Angestellten zum Leben nicht aus, muss gegebenenfalls Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Auch bei den Steuern gibt es Unterschiede. Eine Pension muss voll versteuert werden, abzüglich eines Pensionsfreibetrags. Von der Rente sind hingegen je nach Renteneintritt zwischen 60 Prozent und 81 Prozent steuerpflichtig, wobei hier auch ein Grundfreibetrag gilt.

Stand: 01.01.2025

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