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Arbeitsunfall beim mobilen Arbeiten zu Hause

Mit Unfallschutz?

Immer noch arbeiten viele im Homeoffice. Wenn dort ein Unfall passiert, zahlt auch dann die gesetzliche Unfallversicherung?

Junger Mann mit Laptop im Schneidersitz auf dem Sofa.

Rechtsfrage des Tages:

Mobiles Arbeiten zu Hause ist schon lange nicht mehr nur die Ausnahme. Wie sieht es mit dem gesetzlichen Unfallschutz aus, wenn etwas passiert?

Antwort:

Während der Corona-Krise sind viele Mitarbeiter vom Büro in ihr heimisches Arbeitszimmer umgezogen. Mobiles Arbeiten von zu Hause mag für viele zunächst ungewohnt gewesen sein. Die Vorteile sind aber nicht von der Hand zu weisen. Daher nutzen viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiter die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Arbeit nicht im Firmenbüro zu erledigen. Natürlich kann auch zu Hause immer mal etwas passieren. Aber auch dort stehen Sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zumindest, wenn der Unfall im sachlichen Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit steht.

Arbeitsunfälle

Arbeitnehmer sind von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Diese tritt ein für Arbeits- und Wegeunfälle. Werden Sie auf dem Weg zur Arbeit verletzt, können Sie die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Versichert sind Sie beispielsweise auch während Betriebsfeiern oder Betriebsausflügen.

Der Versicherungsschutz besteht kraft Gesetzes. Sie brauchen sich als Arbeitnehmer weder selbst anzumelden noch müssen Sie Beiträge zahlen. Das übernimmt Ihr Arbeitgeber.

Und zu Hause?

Bei der gesetzlichen Unfallversicherung wird zunächst nicht zwischen der Arbeit im Büro und dem mobilen Arbeiten zu Hause unterschieden. Auch an Ihrem Arbeitsplatz zu Hause sind Sie grundsätzlich geschützt. Verletzen Sie sich während der Arbeit, haben Sie Anspruch auf Übernahme von Behandlungskosten und Rehabilitation. Besonderheiten gelten aber bei Wegeunfällen.

Bis zur Arbeitszimmertür

Arbeiten Sie im Büro in Ihrer Firma, sind die Wege zur Toilette oder zur Teeküche versichert. Stolpern Sie auf dem Büroflur und verletzen sich, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Anders sieht es im Homeoffice aus. Dort sind Sie nur versichert, wenn der Unfall im sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Beschäftigung steht. Die Grenze markiert dabei quasi die Tür zu Ihrem Arbeitszimmer zu Hause. Stolpern Sie über ein Computerkabel oder fällt Ihnen ein Aktenordner auf den Fuß, gilt das als Arbeitsunfall. Verlassen Sie aber Ihren Arbeitsplatz Richtung Küche oder Toilette, entfällt dieser Schutz. Denn mit dem Verlassen Ihres Arbeitszimmers treten Sie in den privaten Bereich über. Und der ist nicht versichert.

Bei der Arbeit

Etwas anderes gilt, wenn Sie Ihr Arbeitszimmer im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit verlassen. Ein Beispiel: Sie wollen im Keller neues Kopierpapier holen und fallen die Treppe hinunter. In diesem Fall greift der Versicherungsschutz wieder.

Übrigens: Beim Essen in der Teeküche oder während des Toilettenbesuchs sind Sie auch beim Arbeiten im Firmengebäude nicht versichert. Nur der Weg dorthin gilt, anders als beim mobilen Arbeiten zu Hause, als Wegeunfall.

Lücken füllen

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Arbeitnehmern einen guten Schutz. Allerdings gibt es viele Lücken, in denen Sie nicht versichert sind. Eine sinnvolle Ergänzung ist daher eine private Unfallversicherung. Auch andere Versicherungen wie beispielsweise eine Krankentagegeld- oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung helfen, die finanziellen Nachteile eines Unfalls auszugleichen. Sind Sie Freiberufler oder Selbstständig, werden Sie in der Regel nicht automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dann müssen Sie ohnehin selbst für Ihre Absicherung sorgen. 

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