
Rechtsfrage des Tages:
Viele Sitzplätze in Autos bleiben auf dem Weg zur Arbeit frei. Da ist es doch praktisch, gemeinsam mit Kollegen eine Fahrgemeinschaft zu bilden. Was müssen Sie rechtlich beachten, um keine Schwierigkeiten zu bekommen?
Antwort:
Wollen Sie mit Kollegen den Weg zur Arbeit gemeinsam antreten, können Sie diese zu Hause abholen oder Sie verabreden einen Sammelpunkt. Auf jeden Fall tragen Sie dadurch zur Schonung der Umwelt bei, fährt nicht jeder allein mit seinem Wagen. Solange Sie nicht mehr als einen Kostenbeitrag von Ihren Mitfahrern verlangen, brauchen Sie sich wegen einer Gewerbeanmeldung und einem Personenbeförderungsschein keine Gedanken zu machen.
Personenbeförderung oder Fahrgemeinschaft?
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig andere Personen mit einem Kraftfahrzeug fährt, braucht häufig einen Personenbeförderungsschein. Solange es sich um eine "echte" Fahrgemeinschaft handelt, brauchen Sie keinen Personenbeförderungsschein. Damit aber aus einer Fahrgemeinschaft nicht ein Beförderungsunternehmen wird, müssen Sie darauf achten, dass Sie nicht an der Fahrgemeinschaft verdienen. Zur Orientierung nimmt das Personenbeförderungsgesetz Bezug auf das Bundesreisekostengesetz.
Kostenzuschuss erlaubt
Die Devise lautet: Geld sparen ist erlaubt, Profit machen ist verboten. Dies bedeutet, dass Sie sich genau überlegen sollten, welche Kostenregelung Sie mit Ihren Kollegen finden. Wichtig ist dabei, dass Sie nicht an den Kostenbeiträgen der anderen verdienen, sei es auch nur dadurch, dass diese Beiträge sämtliche Kosten decken und Sie selbst quasi umsonst fahren.
Gut zu wissen
Als Kosten dürfen Sie nicht nur den anteiligen Sprit umlegen. Auch eine Beteiligung an den Betriebskosten für Ihre Fahrzeug wie Versicherung und Wartung ist in Ordnung.
Kosten auch für den Fahrer
Achten Sie deshalb darauf, dass auch für den Fahrer ein Kostenanteil bleibt. Dann dürften Sie keine Probleme bekommen. Ist aber die Grenze zur gewerblichen Mitnahme überschritten, kann dies erhebliche Folgen nicht nur hinsichtlich einer Gewerbeanmeldung, Steuern oder einem dann ggf. notwendigen Personenbeförderungsschein haben, sondern auch im Hinblick auf den Versicherungsschutz und die Haftung für Unfälle.
Wussten Sie, dass ...
… in einer Fahrgemeinschaft alle Insassen für den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsstätte die Entfernungspauschale in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen können? Das bedeutet, dass die Pendlerpauschale nicht nur dem Fahrer zugute kommt.
Im Wechsel
Wollen Sie sich nicht mit umständlichen Abrechnungen auseinandersetzen, können Sie sich auch anders mit Ihren Mitfahrern abstimmen. Zum Beispiel wäre es denkbar, dass jeder mal mit Fahren dran ist und daher alle in etwa dieselben Kosten haben. Wofür Sie sich auch entscheiden: Am besten treffen Sie eine schriftliche Vereinbarung mit Ihren Kollegen. Dann gibt es keine Missverständnisse und der Weg zur Arbeit kann auf Dauer gemeinsam gut funktionieren.
Stand: 19.03.2025
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