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Was ändert sich 2025 für Minijobber?

Mindestlohn steigt

Wieder einmal ist der gesetzliche Mindestlohn gestiegen. Und damit auch die Minijob-Verdienstgrenze. Was gilt es zu beachten?

Auf einer Zeitung mit Jobangeboten liegen mehrere Würfel, auf denen Mini Job steht.

Rechtsfrage des Tages:

Minijobber durften 2024 maximal 538 Euro pro Monat verdienen. Der jetzt erneut gestiegene Mindestlohn hat daher auch Auswirkungen für geringfügig Beschäftigte. Was ändert sich?

Antwort:

Wie andere Arbeitnehmer auch haben viele Minijobber Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Zum 01.01.2025 ist dieser auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen. Aber nicht nur das. Die Verdienstgrenze liegt seit Beginn des Jahres bei 556 Euro statt wie bisher bei 538 Euro.

Wie viele Stunden im Minijob?

Wie viele Stunden Sie bei einer Bezahlung nach Mindestlohn pro Monat arbeiten dürfen, ist relativ einfach. Teilen Sie einfach die Mindestverdienstgrenze durch 12,82. Daraus ergibt sich eine Höchstarbeitszeit von 43 Stunden pro Monat. Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Verdienstgrenze nämlich an den Mindestlohn gekoppelt. Trotz des gestiegenen Mindestlohns können Sie als Minijobber also auch weiterhin 43 Stunden im Monat arbeiten. Bekommen Sie einen höheren Stundenlohn als den Mindestlohn, dürfen Sie natürlich nur entsprechend weniger arbeiten.

Mal mehr arbeiten?

Es gilt die Jahresverdienstgrenze von 6.672 Euro. Wenn Sie ab und zu einen Monat mehr verdienen als 556 Euro, ist das unschädlich. Dann müssen Sie aber in anderen Monaten weniger verdienen, um die Jahresverdienstgrenze nicht zu überschreiten und im Durchschnitt wieder auf maximal 556 Euro pro Monat zu kommen. Früher war es möglich, den durchschnittlichen Monatsverdienst gelegentlich zu überschreiten. Voraussetzung war, dass diese Überschreitung unvorhersehbar war. Diese Regelung ist seit 2022 gesetzlich normiert. Vorgesehen ist, dass ein unvorhersehbares Überschreiten in bis zu zwei Kalendermonaten im Jahr zulässig ist. Diese Überschreitung darf maximal das Doppelte der Verdienstgrenze betragen, also höchstens 1.112 Euro. Diese Überschreitung ist aber wirklich nur bei unvorhersehbaren Anlässen möglich. Verdienen Sie mehr, gelten Sie nicht mehr als Minijobber. 

Arbeitsvertrag ändern

Haben Sie im Arbeitsvertrag nicht grundsätzlich die Zahlung des Mindestlohns oder sogar eines höheren Stundenlohns vereinbart, sollten Sie aktiv werden. Sie müssen nämlich Ihren Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber anpassen. 

Wussten Sie, dass ...

... die Vereinbarung eines geringeren Stundenlohns unzulässig ist? Nur in wenigen Ausnahmefällen, wie bei der Bezahlung von Praktikanten, darf ein geringerer Stundenlohn als der gesetzliche Mindestlohn vereinbart werden.

Mehr Geld für Minijobber

Arbeiten Sie mehr als ein Minijobber, können Sie auch als Midijobber Vorteile genießen. Ein Midijob liegt vor, wenn Sie mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen. Liegt Ihr durchschnittlicher Monatslohn also bei 556,01 Euro, gelten Sie nicht mehr als Minijobber. Als Midijobber dürfen Sie maximal 2.000 Euro verdienen. Midijobber sind Sie also, wenn Sie ab dem Stichtag mehr als 556 Euro, aber weniger als 2.000 Euro verdienen. Dann zahlen Sie prozentual geringere Beiträge zur Sozialversicherung als bei einer regulären Teil- oder Vollzeitstelle.

Es gibt auch bestimmte Bereiche, in denen der Mindestlohn nicht gilt. Azubis nach dem Berufsbildungsgesetz, Praktikanten zum Beispiel im verpflichtenden Schulpraktikum oder Ehrenamtliche haben keinen Anspruch auf Mindestlohn. Umgekehrt haben Sie in bestimmten Branchen sogar einen Anspruch auf eine höhere Bezahlung als den Mindestlohn. Das ist der Fall, wenn für Sie ein Tarifvertrag besteht, wie zum Beispiel in der Bau- oder Pflegebranche.

Stand: 14.01.2025

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