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Schlechtwetter: zu spät zur Arbeit

Bei Schnee & Sturm

Eigentlich möchte doch jeder pünktlich bei der Arbeit erscheinen. Was aber, wenn das Wetter einen Strich durch die Rechnung macht?

Ein weißer und ein schwarzer Kleinwagen fahren auf einer verschneiten Autobahn.

Rechtsfrage des Tages:

Herbst und Winter bescheren uns immer wieder stürmische Zeiten, Schnee und Glatteis. Verkehrschaos ist dabei vorprogrammiert. Der Weg zur Arbeit kann dann ganz schön schwierig werden. Dürfen Sie wegen einer Sturmwarnung zu Hause bleiben? Und was gilt bei einer Verspätung, wenn Sie wegen glatter Straßen unerwartet im Stau stehen?

Antwort:

Grundsätzlich tragen Sie als Arbeitnehmer das Wegerisiko und sollten bei schlechtem Wetter früher starten, um rechtzeitig zur Arbeit zu kommen. Auch ein Streik im öffentlichen Nahverkehr oder der Stau wegen eines Unfalls liegt im Risikobereich des Arbeitnehmers. Nur extreme Wetterverhältnisse können Sie ausnahmsweise berechtigen, einen Tag nicht zur Arbeit zu fahren. Einen Anspruch auf Bezahlung haben Sie dann aber nicht.

Dein Weg, dein Risiko

Auch wenn es noch so stark stürmt oder schneit – schlechtes Wetter berechtigt Sie nicht, einfach im Bett zu bleiben. Im Gegenteil: Sie sollten sogar noch früher starten als sonst. Denn als Arbeitnehmer tragen Sie das Wegerisiko. Nur in extremen Ausnahmefällen dürfen Sie zu Hause bleiben, beispielsweise wenn der Weg zur Arbeit wegen starken Sturms zur echten Gefahr oder aufgrund außerordentlichen Verkehrschaos unmöglich wird.

Bezahlte Freizeit?

Vergessen Sie aber nicht, sich dann im Büro abzumelden. Der Nachteil ist, dass Sie für diesen Tag keine Bezahlung verlangen können. Diese können Sie nur beanspruchen, wenn Sie unverschuldet aus Gründen verhindert sind, die in Ihrer Person liegen. Ein Unwetter ist ein objektiver Grund. Hatten Sie hingegen selbst einen Unfall oder müssen wegen plötzlicher Erkrankung morgens gleich zum Arzt, darf Ihr Arbeitnehmer Ihren Lohn nicht kürzen. Wichtig ist dabei, dass Sie die Verspätung nicht mutwillig verursacht haben.

Mein Betrieb, mein Risiko

Etwas anderes gilt, wenn beispielsweise ein Sturm den Betrieb lahmlegt. Hat das Unwetter die Werkshallen unter Wasser gesetzt, trägt der Arbeitgeber das Betriebsrisiko und muss seine Angestellten dennoch bezahlen. Trotzdem sollten Sie auf die Mitteilung des Chefs warten, ob Sie zu Hause bleiben dürfen, bevor Sie sich im Bett nochmal umdrehen.

Arbeiten zu Hause

Vielleicht haben Sie aber auch Glück. Manche Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge sehen eine Vergütung auch bei begründeter Arbeitsverhinderung vor, wie zum Beispiel durch Unwetter. Haben Sie einen guten Draht zu Ihrem Chef, sollten Sie ihn aktiv ansprechen. Vielleicht können Sie die Arbeitszeit nachholen oder Ihren Job am heimischen Arbeitsplatz erledigen. Da ohnehin mittlerweile viele Arbeitnehmer zumindest zeitweise von zu Hause aus arbeiten, müsste bei einem Wetterchaos der Arbeitstag nicht entfallen. Vielleicht ist Ihr Chef auch bereit, Ihnen im Einzelfall das Arbeiten zu Hause außer der Reihe zu erlauben, wenn die Anfahrt zum Betrieb zur Abenteuerrallye werden würde.

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