Die Stunden für den Chef
Die Dauer Ihrer Arbeitszeit haben Sie entweder arbeitsvertraglich vereinbart oder innerhalb eines Tarifvertrags akzeptiert. Daraus ergeben sich die täglichen und wöchentlichen Mindestzeiten. Die muss Ihr Arbeitgeber einhalten. Allerdings darf er Sie auch besserstellen; schlechter jedoch nicht.
1. Beispiel: Sie haben arbeitsvertraglich eine 35-Stunden-Woche vereinbart, während der für Sie gültige Tarifvertrag eine 38,5-Stunden-Woche vorsieht. Für Sie gilt jedoch die günstigere einzelvertragliche Regelung.
2. Beispiel: Sie haben arbeitsvertraglich eine 40-Stunden-Woche vereinbart, während der für Sie gültige Tarifvertrag eine 35-Stunden-Woche vorsieht. Für Sie gilt die günstigere tarifvertragliche Regelung.
Flexibilität durch Gesetz
Unternehmen sind an flexibler Arbeitszeit interessiert. Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht das und gibt betrieblichen Bedürfnissen viel Gestaltungsraum.
Geltungsbereich
Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Ausnahmeregelungen sind zugelassen bei:
- Leitenden Angestellten
- Chefärzten
- Kirchenmitarbeitern
- Besatzungsmitgliedern von Schiffen und Flugzeugen
Wie lange täglich?
Fleiß ist eine Tugend. Arbeiten Sie allerdings täglich länger als 10 Stunden, ruft Sie der Gesetzgeber in den Feierabend.
Innerhalb von 6 Monaten darf Ihre durchschnittliche werktägliche Tagesstundenzahl 8 Stunden nicht überschreiten.
Darf es ein bisschen mehr sein?
An Werktagen, also montags bis samstags, dürfen Sie nach dem Arbeitszeitgesetz höchstens 8 Stunden, wöchentlich also 48 Stunden arbeiten.
Allerdings lässt das Gesetz auch ohne einen bestimmten Grund bis zu 10 Stunden täglich (60 Stunden wöchentlich) zu, wenn Sie nicht innerhalb von 6 Monaten die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden täglich überschreiten.
1. Beispiel: Sie arbeiten 5 Tage in der Woche, an 4 Tagen kommen Sie auf 10 Stunden, am Freitag nur auf acht. Die Gesamtarbeitszeit: 48 Wochenarbeitsstunden. Gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen Sie damit nicht. Umgerechnet auf eine 6-Tage-Woche kommen Sie auf die täglich zulässigen 8 Stunden.
2. Beispiel: Sie arbeiten 6 Tage in der Woche 10 Stunden. Das dürfen Sie immerhin bis zu 16 Wochen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen anschließend den entsprechenden Freizeitausgleich erteilt.
Das Arbeitszeitgesetz erlaubt Ihrem Arbeitgeber dadurch höhere Maschinenlaufzeiten in der Hochsaison. Sind Produkte saisonal nicht mehr in dem Maße gefragt, kann er sie in dieser Zeit wieder abbauen.
Das gelingt allerdings nur, wenn Tarifverträge seine Pläne nicht zu Ihrem Schutz einschränken.
Tarifverträge
In unserem Land sind etwa 50 % der Arbeitnehmer in Betrieben mit Tarifbindung beschäftigt. Dabei müssen sie nicht notwendigerweise Mitglied einer Gewerkschaft sein, damit ein Tarifvertrag Anwendung findet. Oft wird die Gültigkeit eines bestimmten Tarifvertrags im Arbeitsvertrag vereinbart.
Was möglich ist
Die nachfolgenden Abmachungen können Sie in Ihrem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung finden. Selbst, wenn diese nachteilig für Sie von der gesetzlichen Regelung abweichen:
Tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung kann der Ausgleichszeitraum von 6 Monaten oder 24 Wochen gemäß einer Tariföffnungsklausel verlängert oder verkürzt werden.
Was nicht möglich ist
Auch wenn Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung etwas anderes vereinbaren (würde): Länger als 10 Stunden täglich darf Ihre Arbeitskraft im Normalfall nicht gefordert werden. Es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.
Feierabend in Gefahr ...
... bei Notfällen oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen
In Notsituationen ist Ihr Arbeitgeber besonders auf Sie angewiesen. Wenn ein Rohrbruch den Betrieb unter Wasser setzt oder die gesamte Fracht zu verderben droht, lässt das Arbeitzeitgesetz noch längere Arbeitszeiten zu.
... bei Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde
Wenn Sie als Mitarbeiter in
- Bau- und Montagebetrieben
- Saison- und Kampagnebetrieben
- kontinuierlichen Schichtbetrieben
noch länger arbeiten sollen, ist das nur mit einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung möglich.
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