Zum Inhalt springen

Raucherpausen bei der Arbeit erlaubt?

Was sagt der Chef?

Haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Raucherpausen? Informieren Sie sich vorher, wie es sich mit Zigaretten bei der Arbeit verhält.

Ein Wecker auf einem Schreibtisch. Dahinter eine Frau mit einer Tasse in den Händen, die lächelnd nach draußen blickt.

Rechtsfrage des Tages:

Manche möchten auch während ihrer Arbeitszeit nicht auf eine Zigarettenpause verzichten. Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Raucherpause? Und wie sieht es mit der Arbeitszeit aus?

Antwort:

Das Qualmen während der Arbeitszeit hat schon häufiger verschiedene Gerichte beschäftigt. Auch wenn Raucher dies als Teil Ihres Persönlichkeitsrechts ansehen, so sind die Gerichte in der Regel anderer Ansicht. Sie sehen das Rauchen als reines Privatvergnügen an. Am Arbeitsplatz hat die Zigarette nichts verloren. Entsprechend gibt es auch keinen Anspruch auf eine Raucherpause. Zur Einrichtung spezieller Raucherräume ist der Arbeitgeber ebenfalls nicht verpflichtet.

Rauchen als Arbeitszeitbetrug

Viele Betriebe gestatten ihren Angestellten dennoch, für eine Zigarette den Schreibtisch zu verlassen. Da dadurch aber Arbeitszeit verloren geht, muss der Arbeitnehmer sich meist für die Zeit ausstempeln. Das ist auch rechtens so. Verlassen Sie Ihren Arbeitsplatz zum Rauchen, ohne diese Zeit erfassen zu lassen, begehen Sie einen Arbeitszeitbetrug. Es drohen Abmahnungen oder im äußersten Fall sogar eine Kündigung. Allerdings kann jederzeit von heute auf morgen Schluss sein mit der Toleranz. Erlaubte Rauchpausen kann der Arbeitgeber auch wieder abschaffen. Einen Anspruch aus einer betrieblichen Übung wie etwa bei der Gewährung von Weihnachtsgeld gibt es nicht.

Rauchverbot und Pausenzeiten

Werden Raucherpausen in Ihrem Betrieb nicht toleriert, so müssen sich Raucher ihren Glimmstängel während der Kernarbeitszeit verkneifen. Das Rauchverbot gilt aber nicht während der regulären Pausenzeiten. Arbeiten Sie mehr als sechs Stunden, haben Sie Anspruch auf eine Erholungspause. Möchten Sie lieber vor dem Gelände eine Zigarette rauchen, anstatt sich vielleicht in der Cafeteria einen Kaffee zu holen, so kann Ihnen Ihr Chef dies nicht verbieten. Allerdings müssen Sie natürlich beachten, wenn auf dem gesamten Gelände Rauchverbot herrscht. Dann müssen Sie den Betrieb verlassen und sich ein ruhiges Eckchen außerhalb suchen.

Kein Versicherungsschutz

So ganz risikolos ist das aber auch nicht. Das Sozialgericht Berlin hat beispielsweise in einem Urteil entschieden, dass während einer Raucherpause der gesetzliche Unfallversicherungsschutz entfällt (Urteil vom 23.01.2013, Aktenzeichen: S 68 U 577/12). Verletzen Sie sich bei Ihrem kurzen Zigarettenausflug, wird dies nicht als Arbeitsunfall gewertet und die gesetzliche Unfallversicherung wird leistungsfrei.

Nichtraucherschutz

Letztlich müssen Sie auch an Ihre Kollegen denken. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, den Nichtraucherschutz zu wahren. Unter anderem untersagt die Arbeitsstättenverordnung das Rauchen am Arbeitsplatz. Aber auch als Raucher müssen Sie Rücksicht auf die Nichtraucher im Betrieb nehmen. Dazu gehört, Kollegen bei deren Frischluftpause nicht einzuqualmen und Raucherpausen nachzuarbeiten.

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: