Beleg guter Arbeit
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das gilt auch in
- Voll- oder Teilzeitbeschäftigungen
- Nebenbeschäftigungen
- Befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnissen
- Freiberuflicher oder fest angestellter Tätigkeit
- Aushilfstätigkeiten, Praktikanten- oder Probearbeitsverhältnissen
- Ausbildungsverhältnissen oder Anstellungen als leitender Angestellter
Ein Arbeitszeugnis muss nur dann erstellt werden, wenn der Arbeitnehmer es verlangt. Bei der Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses ist der Arbeitgeber jedoch immer verpflichtet, das Zeugnis zu erteilen. Der Auszubildende muss dies nicht erst verlangen.
Leiharbeiter haben einen Zeugnisanspruch ausschließlich gegenüber dem verleihenden Arbeitgeber.
Selbstständige
Selbstständige haben keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, weil sie weisungsfreie Dienstleistungen erbringen.
Arten von Zeugnissen
Zeugnisse können unterschiedlich umfangreich ausfallen. Dies bestimmt sich nach Dauer des Arbeitsverhältnisses und Wunsch des Arbeitnehmers. Das Arbeitszeugnis folgt einem bestimmten Aufbau.
Einfaches Zeugnis
Es enthält Ihre persönlichen Daten sowie Art und Dauer der Beschäftigung. Tätigkeiten, die Sie ausgeübt haben, müssen so vollständig und genau beschrieben sein, dass sich künftige Arbeitgeber ein klares Bild machen können. Eine Bewertung Ihrer Leistungen wird jedoch nicht vorgenommen.
Der Grund und die Umstände der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dürfen nur auf Ihren Wunsch hin in das Zeugnis aufgenommen werden.
Qualifiziertes Zeugnis
Darin werden zusätzlich zu den Angaben im einfachen Zeugnis auch Ihre Leistung und Führung beschrieben. Das qualifizierte Zeugnis steht Ihnen schon nach relativ kurzer Beschäftigungsdauer zu, wenn bereits eine grobe Beurteilung Ihrer fachlichen und persönlichen Fähigkeiten möglich ist. Das ist nach Meinung der Gerichte meist schon nach einigen Wochen der Fall.
Ihr Arbeitgeber muss Ihnen nur auf Anforderung ein Zeugnis erteilen. Die Rechtsprechung gesteht dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht zu. Sie können also zwischen einem einfachen oder qualifizierten Zeugnis wählen.
Zeitpunkt für das Zeugnisverlangen
Warten Sie mit dem Wunsch nach dem Zeugnis zu lange, können sich womöglich zuletzt aufgetretene Konflikte in der Formulierung auswirken. Nach Ihrem Ausscheiden wird Ihr Nachfolger dann womöglich zusätzlich Ihren guten Ruf schmälern.
Zudem kann unter bestimmten Voraussetzungen der Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses verwirkt sein. Erfahren Sie hier mehr über sogenannte Ausschlussfristen.
Sie können sich sehr viele Umstände ersparen, wenn Sie dieses leidige Thema rechtzeitig ansprechen. Auch Korrekturen sind vor Ort leichter durchzusetzen.
Das Arbeitszeugnis steht Ihnen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht erst am letzten Arbeitstag zu, sondern unmittelbar nach Ihrer Eigen- oder Arbeitgeberkündigung. So können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen komplett gestalten.
Dieses Zeugnis kann die Überschrift "Vorläufiges Zeugnis" erhalten. Am letzten Arbeitstag wird es dann vom Schlusszeugnis ersetzt. Liegen keine besonderen Umstände vor, darf das Schlusszeugnis vom vorläufigen Zeugnis nicht negativ abweichen.
Zwischenzeugnis
Ein Zwischenzeugnis Ihres Arbeitgebers können Sie jederzeit verlangen. Liegt ein nachvollziehbarer Grund für Ihr Verlangen vor, muss der Arbeitgeber Ihnen das Zeugnis unverzüglich erteilen. Ein nachvollziehbarer Grund liegt vor, wenn
- der Ablauf der Probezeit bevorsteht,
- Sie im Betrieb versetzt werden,
- Ihr Vorgesetzter wechselt,
- Sie sich neu bewerben möchten,
- das Zeugnis für eine Fortbildungsmaßnahme erforderlich ist,
- Sie das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Befristung bereits kennen.
Wann welches Zeugnis verlangen?
Verlangen Sie ein qualifiziertes Zeugnis. Nur so bekommen Sie einen Nachweis für Ihre besonderen Qualifikationen, Ihre Leistung und Ihre Führung. Ein einfaches Zeugnis sollten Sie nur dann verlangen, wenn es darum geht, nachzuweisen, dass Sie während der Zeit nicht untätig geblieben sind.
Nicht passiv auf das Zeugnis warten
Nutzen Sie die Einflussmöglichkeiten in den letzten Wochen vor Ihrem Ausscheiden und gestalten Sie Ihr Zeugnis aktiv mit. Denken Sie daran: Die Abfassung eines Zeugnisses macht viel Arbeit. Gerade bei kleineren Firmen ohne Personalabteilung wird ein überlasteter Chef dankbar sein, wenn Sie ihm helfen. Und das nicht nur, wenn Sie im Guten gehen ...
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