Um das Arbeitszeugnis ranken sich viele Rechtsthemen. Wie sieht es aber mit einem Zwischenzeugnis aus? Wofür brauchen Sie es und haben Sie einen Anspruch darauf?
Endet ein Arbeitsverhältnis, hat der scheidende Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dies ist im Gesetz verankert. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hat man hingegen nicht. Dennoch gibt es einige Fälle, in denen Sie Ihren Arbeitgeber darum bitten sollten. Und haben Sie nachvollziehbare Gründe, darf Ihr Chef sich nicht aus der Affäre ziehen.
Der Unterschied
Zwischen einem Arbeitszeugnis und einem Zwischenzeugnis müssen Sie unterscheiden. Ist Ihr Arbeitsverhältnis beendet, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Dieses muss Ihr Arbeitgeber schriftlich ausstellen und es muss mindestens Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Auf Ihr Verlangen muss Ihr Chef Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen, das auch eine Beurteilung Ihrer Leistung und Ihres Arbeitsverhaltens enthält. Ein Zwischenzeugnis stellt der Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis aus. Dieses können Sie nur verlangen, wenn Sie einen nachvollziehbaren Grund dafür haben.
Berechtigtes Interesse
Wünschen Sie ein Zwischenzeugnis einfach nur aus Neugier, kann Ihr Chef Ihnen das Dokument verweigern. Sie brauchen einen triftigen Grund, den Sie Ihrem Vorgesetzten darlegen sollten. Ein naheliegender Grund ist der Wunsch nach dem Wechsel des Arbeitsplatzes. Für die Bewerbung auf eine andere Stelle bei bestehendem Arbeitsverhältnis kann ein Zwischenzeugnis der entscheidende Türöffner sein. Natürlich kann dieser Grund das Arbeitsverhältnis auch belasten, schließlich wollen Sie das Unternehmen verlassen.
Versetzung und Projekte
Aber nicht immer muss ein Zwischenzeugnis mit dem Wechsel des Arbeitgebers zusammenhängen. Ein nachvollziehbarer Grund für den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis kann das Ende der Probezeit oder die betriebsinterne Versetzung innerhalb des Unternehmens sein. Auch wenn Ihr Vorgesetzter den Betrieb verlässt, sollten Sie von ihm ein Zwischenzeugnis erbitten. Schließlich kann er Ihre Leistungen besser beurteilen als Ihr neuer Chef, der Sie kaum kennt. Manchmal brauchen Sie ein Zwischenzeugnis auch für bestimmte Fortbildungsmaßnahmen. Und kennen Sie das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bereits aufgrund einer Befristung, sollten Sie mit Bewerbungen nicht bis zum endgültigen Ablauf des Arbeitsvertrages warten. Ein gutes Zwischenzeugnis kann helfen, nahtlos in den nächsten Job zu wechseln.
Lange Betriebszugehörigkeit
Erfolgt in Ihrem Unternehmen keine regelmäßige schriftliche Beurteilung Ihrer Arbeitsleistung, sollten Sie zwischendurch ruhig um ein Zwischenzeugnis bitten. So erfahren Sie, ob Ihr Arbeitgeber mit Ihrer Leistung zufrieden ist. Außerdem können Sie so schriftliche Beurteilungen für im Zweifel auch viele Jahre zurückliegende Tätigkeiten sammeln. Als Faustregel gilt, dass Sie etwa alle drei Jahre um ein Zwischenzeugnis bitten können.
Arbeits- oder Tarifvertrag
Letztlich kann sich wie so oft im Arbeitsrecht auch ein Anspruch aus Ihrem Arbeitsvertrag ergeben. Oder gilt für Sie ein Tarifvertrag? Dann lesen Sie diesen mal durch. Vielleicht enthält er eine Regelung zum Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.
Form und Inhalt
Die Form des Zwischenzeugnisses entspricht im Wesentlichen der eines Arbeitszeugnisses. In schriftlicher Form müssen Art und Umfang Ihrer Tätigkeit auf dem Briefbogen des Unternehmens verfasst sein. Ihr Chef muss unterschreiben. Natürlich können Sie auch bei einem Zwischenzeugnis um eine Beurteilung Ihrer Leistungen und Ihres Arbeitsverhaltens bitten. Dann handelt es sich um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis. Achten Sie aber darauf, dass das Zeugnis im Präsens verfasst ist. Schließlich besteht das Arbeitsverhältnis, anders als bei einem Arbeitszeugnis, noch.
Zwischenzeugnis bindend?
Ob das Zwischenzeugnis für ein späteres Arbeitszeugnis bindend ist, kommt drauf an. Liegen nur wenige Monate zwischen dem Zwischenzeugnis und dem Ende des Arbeitsverhältnisses, darf das Arbeitszeugnis nicht erheblich von der vorherigen Beurteilung abweichen. Vorausgesetzt natürlich, dass Sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Ist das Zwischenzeugnis hingegen schon älter, haben sich Ihre Arbeitsleistungen verändert oder hat zwischenzeitlich Ihr Vorgesetzter gewechselt, können in den Zeugnissen schon unterschiedliche Beurteilungen zutage treten.
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