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Zwischenzeugnis: Pflicht oder Kür?

Einfach mal so?

Ein Zwischenzeugnis kann für das berufliche Fortkommen wichtig sein. Doch ist Ihr Chef verpflichtet, Sie zwischendurch zu beurteilen?

Junge Frau im Business-Look präsentiert mit stolzem Blick ein Dokument.

Rechtsfrage des Tages:

Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Manchmal brauchen Sie dieses aber nicht erst, wenn ein Job zu Ende geht. Wie sieht es mit einem Zwischenzeugnis aus? Wofür brauchen Sie es und haben Sie einen Anspruch darauf?

Antwort:

Das Gesetz schreibt ganz klar vor, dass scheidende Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben. Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht hingegen nicht. Dennoch gibt es einige Fälle, in denen Sie Ihren Arbeitgeber darum bitten sollten. Und haben Sie nachvollziehbare Gründe, darf Ihr Chef sich nicht einfach so aus der Affäre ziehen.

Was ist was?

Zwischen einem Arbeitszeugnis und einem Zwischenzeugnis gibt es wichtige Unterschiede. Das Arbeitszeugnis zum Ende einer Beschäftigung muss Ihr Arbeitgeber schriftlich ausstellen und es muss mindestens Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Auf Ihr Verlangen muss Ihr Chef Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen, das auch eine Beurteilung Ihrer Leistung und Ihres Arbeitsverhaltens enthält.

Wussten Sie, dass ...

… Sie sogar Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis haben? Außerdem können Sie darauf bestehen, dass keine Rechtschreibfehler enthalten sind und einen Kaffeefleck auf dem Zeugnis brauchen Sie auch nicht zu akzeptieren.

Ein Zwischenzeugnis stellt der Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis aus. Dieses können Sie nur verlangen, wenn Sie einen nachvollziehbaren Grund dafür haben.

Zwischenzeugnis, weil …

Wünschen Sie ein Zwischenzeugnis einfach nur aus Neugier, kann Ihr Chef Ihnen das Dokument verweigern. Sie brauchen einen triftigen Grund, den Sie Ihrem Vorgesetzten darlegen sollten. Ein naheliegender Grund ist der Wunsch nach dem Wechsel des Arbeitsplatzes. Für die Bewerbung auf eine andere Stelle bei bestehendem Arbeitsverhältnis kann ein Zwischenzeugnis der entscheidende Türöffner sein. Natürlich kann dieser Grund das Arbeitsverhältnis auch belasten, schließlich planen Sie, das Unternehmen zu verlassen.

Andere Gründe

Aber nicht immer muss ein Zwischenzeugnis mit dem Ziel eines neuen Jobs in einer anderen Firma zusammenhängen. Ein nachvollziehbarer Grund für den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis kann das Ende der Probezeit oder die betriebsinterne Versetzung innerhalb des Unternehmens sein.

Gut zu wissen ...

Verlässt Ihr direkter Vorgesetzter den Betrieb, sollten Sie von ihm ein Zwischenzeugnis erbitten. Schließlich kann er Ihre Leistungen besser beurteilen als Ihr neuer Chef, der Sie kaum kennt.

Schon lange dabei

Erfolgt in Ihrem Unternehmen keine regelmäßige schriftliche Beurteilung Ihrer Arbeitsleistung, sollten Sie zwischendurch ruhig um ein Zwischenzeugnis bitten. So erfahren Sie, ob Ihr Arbeitgeber mit Ihrer Leistung zufrieden ist. Außerdem können Sie so schriftliche Beurteilungen für im Zweifel auch viele Jahre zurückliegende Tätigkeiten sammeln. Wie so oft im Arbeitsrecht kann sich ein Anspruch aus Ihrem Arbeitsvertrag ergeben. Oder gilt für Sie ein Tarifvertrag? Dann lesen Sie diesen mal durch. Vielleicht enthält er eine Regelung zum Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.

So soll es aussehen

Die Form des Zwischenzeugnisses entspricht im Wesentlichen der eines Arbeitszeugnisses. In schriftlicher Form müssen Art und Umfang Ihrer Tätigkeit auf dem Briefbogen des Unternehmens verfasst sein. Ihr Chef muss unterschreiben. Natürlich können Sie auch bei einem Zwischenzeugnis um eine Beurteilung Ihrer Leistungen und Ihres Arbeitsverhaltens bitten. Dann handelt es sich um ein qualifiziertes Zwischenzeugnis. Achten Sie aber darauf, dass das Zeugnis im Präsens verfasst ist. Schließlich besteht das Arbeitsverhältnis, anders als bei einem Arbeitszeugnis, noch.

Zwischenzeugnis bindend?

Ob das Zwischenzeugnis für ein späteres Arbeitszeugnis bindend ist, kommt drauf an. Liegen nur wenige Monate zwischen dem Zwischenzeugnis und dem Ende des Arbeitsverhältnisses, darf das Arbeitszeugnis nicht erheblich von der vorherigen Beurteilung abweichen. Vorausgesetzt natürlich, dass Sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Ist das Zwischenzeugnis hingegen schon älter, haben sich Ihre Arbeitsleistungen verändert oder hat zwischenzeitlich Ihr Vorgesetzter gewechselt, können in den Zeugnissen schon unterschiedliche Beurteilungen zutage treten.

Stand: 26.03.2025

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