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Arbeitszeugnis: ohne Knick, ohne Fleck

Bitte blütenrein!

Ihr Arbeitszeugnis ist prima, aber ein Kaffeefleck ziert das wichtige Papier? Schicken Sie es umgehend zurück und verlangen ein neues.

Eine eine junge Frau zeigt auf eine blaue Bewerbungsmappe.

Rechtsfrage des Tages:

Als Arbeitnehmer haben Sie nach dem Ausscheiden aus Ihrem Betrieb Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Es kommt aber nicht nur auf den Inhalt an. Auch die äußere Form spielt eine wichtige Rolle. Was müssen Sie akzeptieren und wann dürfen Sie ein Zeugnis postwendend zurückschicken?

Antwort:

Ein gutes Arbeitszeugnis sollte Sie den Rest Ihrer beruflichen Laufbahn begleiten. Aber nicht nur auf den Inhalt kommt es an, auch das äußere Erscheinungsbild spielt eine wichtige Rolle. Ist das Zeugnis zerknickt, fleckig oder ausgefranst, kann der Inhalt noch so positiv sein: Der gute erste Eindruck ist dahin. Daher sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis sorgfältig aufbewahren und schon bei der Übergabe darauf achten, dass alles ordentlich und sauber ist.

Wohlwollend und richtig

Für Ihre weitere Laufbahn ist ein Arbeitszeugnis von entscheidender Bedeutung. Soll es doch Tür und Tor für eine neue Arbeitsstelle öffnen. Das Verfassen eines Zeugnisses ist dabei schon eine Kunst für sich. Nicht umsonst müssen sich die Arbeitsgerichte immer wieder mit dem Thema Arbeitszeugnis auseinandersetzen. Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis, das inhaltlich korrekt und vollständig ist.

Blütenrein

Neben der inhaltlichen Richtigkeit kommt es aber auch auf die Optik an. Kaffeeflecken und Eselsohren müssen Sie ebenso wenig akzeptieren wie eingerissene Seiten. Auch beim Knicken muss Ihr ehemaliger Chef vorsichtig sein. Grundsätzlich ist es zwar nicht unzulässig, den Papierbogen mit dem Arbeitszeugnis zu falten. Allerdings dürfen die Falze beim Kopieren oder Scannen nicht mehr sichtbar sein. Nach dem Bundesarbeitsgericht (BAG) muss das Zeugnis kopierfähig bleiben (BAG, Urteil vom 21.9.1999, Aktenzeichen 9 AZR 893/98). Sieht Ihr Zeugnis eher nach Origami-Faltkunst aus, können Sie eine neue Ausfertigung verlangen.

Alles richtig geschrieben?

Seien Sie auch streng, was die Rechtschreibung anbelangt. Eine schlechte Orthografie kann bei einer Bewerbung auf Sie zurückfallen. Denn es wird erwartet, dass Sie das wichtige Dokument sorgfältig lesen, Fehler bemerken und um Verbesserung bitten. Ausrufezeichen, kursive Textabschnitte oder ungewöhnliche Sonderzeichen geben immer Raum für negative Interpretationen und sollten im Zeugnis nicht auftauchen.

Bitte abholen!

Natürlich kann Ihr alter Arbeitgeber Ihnen das Zeugnis zuschicken. Verpflichtet dazu ist er allerdings nicht. Vielmehr ist es an Ihnen, das Zeugnis selbst abzuholen. Der Vorteil: Sie riskieren keine Beschädigungen auf dem Postweg, können gleich vor Ort die äußere Form prüfen und halten das Dokument sicher in den Händen. Bitten Sie auch gleich darum, mehrere Seiten des Zeugnisses nicht zusammenzuklammern. Sicherlich werden Sie das Zeugnis mehrfach scannen oder kopieren. Müssen Sie dann erst die Klammer entfernen, kann das Papier unschön ausfransen.

Stand: 01.01.2025

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