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Checkliste zum Arbeitszeugnis

Darauf sollten Sie achten

Was muss drinstehen, was sind Ihre Mitwirkungspflichten.

Junge Frau im Business-Look präsentiert mit stolzem Blick ein Dokument.

Woran Sie denken müssen!

Nicht in der letzten Minute zu Ihrem Chef gehen, sondern rechtzeitig das Thema Arbeitszeugnis ansprechen. Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, von sich aus tätig zu werden.

Schreiben Sie eine Liste mit Ihren Aufgaben und ausgeführten Tätigkeiten. Überlegen Sie sich, welche dieser Aufgaben im Zeugnis besonders betont werden sollen und welche lieber unerwähnt bleiben. Nur Sie wissen, welche Aussagen für Ihren weiteren Berufsweg von Interesse sind - nutzen Sie diese Chance.

Geben Sie Ihre Liste dem Chef. Bei kleineren Firmen ohne Personalabteilung ist der Chef oft froh über Formulierungsvorschläge.

Fragen Sie nach, ob Sie einen Zeugnisentwurf anfertigen dürfen. Wenn Sie Ihr Zeugnis selbst schreiben können, finden Sie in Buchhandlungen oder im Internet zahlreiche Formulierungsbeispiele und Muster.

Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie beim begeisterten Abschreiben der schönen und schwülstigen Formulierungen aus Büchern nicht zu viele "Superlative" aneinander reihen. Personalchefs erkennen genau daran selbst geschriebene Zeugnisse. Sehr gute Zeugnisse zeichnen sich gerade durch sehr individuelle Formulierungen aus. Weniger ist oft mehr...

Bitten Sie jemanden, noch einmal über das selbst geschriebene Zeugnis zu schauen, der sich auskennt.

Wenn Sie nicht im Guten gehen, sollten Sie zumindest eine Aufgabenzusammenstellung vorlegen. Probieren Sie es aber trotzdem mit einem vorformulierten Zeugnis. Aus Bequemlichkeit wird Ihr Chef vielleicht Ihren Vorschlag annehmen und ihn negativ abändern. Ihr Zeugnis wird selbst dann noch besser ausfallen, als wenn er das Zeugnis selbst schreibt. Machen Sie sich die Mühe.

Was im Zeugnis nicht fehlen darf

Geschäftsbogen mit Adresse der Firma

Überschrift

Zeugnis, Ausbildungszeugnis, vorläufiges Zeugnis oder Zwischenzeugnis

Persönliche Daten des Arbeitnehmers

Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Titel, dagegen Geburtsort nicht erforderlich

Beschäftigungszeitraum mit Eintritts- und Beendigungsdatum (von .... bis....).

Der Beschäftigungszeitraum ist die Dauer des rechtlichen Bestandes des Arbeitsverhältnisses. Der Beginn ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag, das Enddatum fällt auf das Ende der Kündigungsfrist, bei Zeitarbeitsverträgen auf den im Arbeitsvertrag vereinbarten Ablauftag, bei einem Aufhebungsvertrag auf das vereinbarte Auflösungsdatum.

Positions- und Tätigkeitsbezeichnung

bei Versetzungen, wesentlichen Änderungen des Arbeitsbereiches und Beförderungen unter Umständen mit Zeitabschnitten.

Längere Zeiten der Nichtbeschäftigung

können genannt werden zum Beispiel bei Erziehungsurlaub oder Ableistung des Wehrdienstes.

Genaue Beschreibung der verschiedenen Aufgaben und Tätigkeiten.

Dabei muss die Beschreibung umso genauer sein, je umfangreicher und verantwortungsvoller die Tätigkeit war.

Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,

wenn diese für die Qualifikation oder die Leistungsbereitschaft bedeutsam sind.

Leistungsbeurteilung

Fachwissen und Fertigkeiten nach den Kriterien Arbeitsgüte, Arbeitsmenge und Arbeitsbereitschaft (selbständiges Arbeiten, Fleiß, Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein, Vertrauenswürdigkeit, Belastbarkeit, Stärken, Erfolge). In diesem Zusammenhang finden sich auch oft die Formulierungen "hat stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" Note 1, "hat stets zu unserer vollen Zufriedenheit" - Note 2, "hat stets zu unserer Zufriedenheit" - Note 3, "hat zu unserer Zufriedenheit" - Note 4 gearbeitet.

Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden (Freundlichkeit, Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzen). Beurteilung der Führungsqualitäten bei Vorgesetzten.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

Angabe des Austrittstermins. Die Art der Kündigung und der Beendigungsmodalitäten darf nur auf Wunsch des Arbeitnehmers aufgenommen werden.

Schlusssätze

Dank für die gute Zusammenarbeit, Bedauern des Ausscheidens und gute Wünsche für die Zukunft. Die Schlussformel ist nicht zwingend, der Arbeitgeber nicht verpflichtet.

Unterschrift vom Arbeitgeber oder des von ihm Beauftragten.

Der Unterschreibende muss ranghöher sein als der Beurteilte.

Datum

Als Ausstellungsdatum sollte bestenfalls das Datum des Endes des Arbeitsverhältnisses genannt sein, weil ein späteres Ausstellungsdatum als Hinweis auf Streitigkeiten um das Zeugnis verstanden werden könnte. Unter Umständen sollte ein Zeugnis deshalb zurückdatiert werden.

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