Um es vorweg zu nehmen: Ersparen Sie sich möglichst einen Rechtsstreit um Ihr Zeugnis und setzen Sie auf eine außergerichtliche Einigung. Lässt sich außergerichtlich wirklich nichts regeln, können Sie immer noch vor dem zuständigen Arbeitsgericht gegen den Arbeitgeber klagen.
- Entweder auf Erteilung eines Zeugnisses, wenn er noch keines ausgestellt hat.
- Oder auf ein bestimmtes Zeugnis, wenn Ihnen eine mangelhafte Beurteilung vorliegt.
Der Beweis
Im Grundsatz muss in einem solchen Prozess Ihr Arbeitgeber beweisen, dass er Sie zutreffend beurteilt hat und das Arbeitszeugnis inhaltlich richtig ist.
Spezialistentum
Wenn Sie sich auf den Zeugnisberichtigungskrieg vor Gericht einlassen, lassen Sie sich unbedingt von einem Rechtsanwalt vertreten! Dieser formuliert mit Ihnen Ihr Wunschzeugnis und beantragt, Ihren Arbeitgeber zur Abgabe dieses Zeugnisses zu verurteilen. Das Gericht prüft dann das Zeugnis und schlägt, wenn nötig, Formulierungen zur gütlichen Einigung vor.
Das Risiko
Zeigen sich weder Sie noch Ihr ehemaliger Chef vor dem Arbeitsgericht kompromissbereit, stürzen Sie womöglich ehemalige Kollegen in Gewissenskonflikte. Bei diesen informiert sich nämlich das Gericht in einer Beweisaufnahme über Ihre beruflichen Leistungen. Es liegt auf der Hand, dass das für alle Beteiligten eine unangenehme Situation ist.
Das neue Zeugnis
Was lange währt, wird endlich gut – leider nicht immer.
Vergleich
Hat das Gericht Sie und Ihren Ex-Chef von einem Kompromiss überzeugt, muss Ihr Arbeitgeber den ausgehandelten Wortlaut in das Zeugnis übernehmen und es Ihnen erneut ausstellen. Damit ist dann Ihr Ziel erreicht – vielleicht mit Abstrichen.
Urteil
Sie halten endlich das Urteil in der Hand, mit dem Ihr ehemaliger Chef zur Ausstellung des Zeugnisses verurteilt worden ist. Trotzdem bleibt der Arbeitgeber stur. Sie erhalten einfach kein Zeugnis. Nun haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag beim Arbeitsgericht zu stellen. Damit wird Ihrem Kontrahenten ein Zwangsgeld auferlegt, wenn er das Zeugnis nicht endlich erstellt. Dadurch erreichen Sie allerdings kein Zeugnis mit bestimmtem Inhalt.
Wurde der Arbeitgeber rechtskräftig zur Änderung des Zeugnisses verurteilt und ignoriert das, kann ihn eine gerichtliche Zwangsgeldauflage zum Handeln zwingen.
Fazit
Oft kommt es gar nicht so weit, weil Ihr Arbeitgeber Sie ohne Streit einfach loswerden möchte. Schon aus Bequemlichkeit lobt er Sie womöglich weg. Oder er wählt Formulierungen, von denen er sich keine Schwierigkeiten erhofft, sondern Ihre Zufriedenheit.
Auch interessant:
Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen
Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.