Rechtsfrage des Tages:
Hat Ihr Arzt Sie krankgeschrieben, dürfen Sie der Arbeit fernbleiben. Ihr Gehalt bekommen Sie weitergezahlt. Natürlich will Ihr Chef aber nicht fürs Blaumachen bezahlen. Daher sollten Sie ein paar Verhaltensregeln beachten, um Ihren Job nicht zu gefährden.
Bettruhe oder Waldspaziergang?
Was Sie während Ihrer Krankschreibung tun dürfen, hängt von der Art Ihrer Erkrankung ab. Grundsätzlich sind Sie als Arbeitnehmer verpflichtet, nichts zu unternehmen, was Ihren Gesundheitszustand weiter verschlechtert oder die Gesundung verzögert. Umgekehrt dürfen Sie alles machen, was zu einer schnellen Genesung führt. Dazu sind Sie sogar verpflichtet. Hat der Arzt Ihnen Bettruhe verordnet, sollten Sie sich daran halten. Ein Stadtbummel kann dann zum Beispiel einen Infekt verschlimmern. Werden Sie von Ihrem Chef erwischt, droht Ihnen mindestens eine Abmahnung. Leiden Sie hingegen an einem Erschöpfungszustand, kann ein Spaziergang im Stadtpark oder ein Saunabesuch Sie wieder fitmachen. Dann hat auch Ihr Arbeitgeber nichts dagegen.
Ab in den Süden
Auch für eine Urlaubsreise gilt: Hilft Sie Ihnen beim Gesundwerden, dürfen Sie in den Flieger steigen. Sprechen Sie die Reise aber unbedingt mit Ihrem Arzt vorher ab. Und auch Ihren Arbeitgeber sollten Sie informieren. Denken Sie daran, dass Ihr Arbeitgeber nicht weiß, woran Sie leiden. Sieht ein Kollege Sie am Flughafen und verpetzt Sie beim Vorgesetzten, kann Ihnen Ärger ins Haus stehen.
Morgens krank, abends Party
Prinzipiell steht eine Krankschreibung sogar einer ausgelassenen Partynacht nicht entgegen. Sofern Sie dadurch Ihren Zustand nicht verschlechtern oder die Heilung verzögern. Allerdings macht es nicht unbedingt den besten Eindruck, wenn Sie feuchtfröhlich durch die Nacht tanzen und krankheitsbedingt nicht arbeiten gehen. Fotos Ihrer Sause sollten Sie daher besser nicht im Internet posten.
Arbeiten trotz Krankheit
Fühlen Sie sich wieder fit, obwohl Sie noch ein paar Tage krankgeschrieben sind? Gehen Sie doch einfach wieder arbeiten. Der Arzt gibt in der Bescheinigung lediglich eine Prognose über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit an. Sind Sie schneller wieder auf dem Damm, zwingt Sie niemand, zu Hause zu bleiben. Im Gegenteil. Sie sind sogar verpflichtet, Ihren Dienst wieder anzutreten. Was Sie nicht dürfen: während der Krankschreibung einem anderen Job nachgehen. Wollen Sie die Zeit für einen Nebenverdienst nutzen, droht im Extremfall eine Kündigung.
Was hat er denn?
Auf der Krankschreibung für die Arbeit ist keine Diagnose vermerkt. Ihr Chef kann Sie natürlich fragen, woran Sie erkrankt sind. Antworten brauchen Sie aber nicht. Hat Ihr Arbeitgeber Zweifel an Ihrer Ehrlichkeit, muss er sich an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) wenden. Dieser kann ein Gutachten über die Arbeitsunfähigkeit erstellen.
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