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Urlaub auch für Arbeitslose?

Erholung ohne Job

Wer nicht arbeitet, braucht auch keinen Urlaub? So einfach ist das nicht. Auch die Jobsuche ist oft kraftraubend und verlangt mal eine Auszeit.

Ein junger Mann steht vor einem Zug.

Rechtsfrage des Tages:

Wer als Angestellter oder Selbstständiger beruflich tätig ist, muss hin und wieder Urlaub machen und den Akku wieder aufladen. Aber auch die Suche nach einer neuen Arbeit kann kraftraubend sein. Haben Arbeitslose einen Urlaubsanspruch?

Antwort:

Suchen Sie eine neue Arbeitsstelle und beziehen Arbeitslosengeld I (ALG I), haben Sie gegenüber der Agentur für Arbeit verschiedene Pflichten. Besonders wichtig ist die Erreichbarkeit, um gegebenenfalls umgehend bei einem möglichen Arbeitgeber vorzusprechen oder sich bei der ARGE einfinden zu können. Einen Urlaubsanspruch im eigentlichen Sinne haben Sie nicht. Wollen Sie verreisen oder ein paar Tage Verwandte besuchen, müssen Sie dies der Agentur für Arbeit mitteilen und sich eine Genehmigung einholen. Bis zu drei Wochen Urlaub können Sie während des Bezugs von ALG I beantragen. Und sogar eine sechswöchige Abwesenheit ist möglich.

Auf Abruf

Zu einer der wichtigsten Pflichten gehört, dass Sie für die Agentur für Arbeit von Montag bis Samstag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort erreichbar sind. Das bedeutet natürlich nicht, dass Sie in dieser Zeit in Ihrer Wohnung das Telefon bewachen müssen. Allerdings müssen Sie sicherstellen, dass Sie persönlich an diesen Tagen Ihre Briefpost in Empfang nehmen können. Ausnahmsweise müssen Sie nicht erreichbar sein während einer medizinischen Versorgung oder Reha-Maßnahme, einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder einer staatspolitischen, kirchlichen oder gewerkschaftlichen Veranstaltung. Oder eben, wenn Ihnen Ihr Arbeitsvermittler eine Ortsabwesenheit genehmigt hat. In jedem Fall sollten Sie die ARGE informieren.

Bundesurlaubsgesetz gilt nicht

Aus Ihrem Arbeitsverhältnis werden Sie das noch kennen: Ihren Urlaub mussten Sie beim Chef beantragen. Ihr Urlaubsanspruch ergab sich dabei aus Ihrem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag. Gesetzlich stehen Ihnen als Arbeitnehmer mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr zu, gerechnet auf eine 6-Tage-Woche. Als Arbeitsloser dagegen können Sie aus dem Bundesurlaubsgesetz keinen Urlaubsanspruch herleiten. Einen Urlaubsanspruch im rechtlichen Sinne haben Sie nicht.

Auszeit

Natürlich ist die Zeit der Arbeitssuche auch aufreibend. Sie müssen Ihre Bewerbungsunterlagen zusammenstellen, sich um Stellenanzeigen kümmern und zudem auch von der ARGE vermittelte Gespräche oder Weiterbildungsmaßnahmen wahrnehmen. Verständlich, wenn Sie mal das Bedürfnis nach einem Tapetenwechsel haben. Einfach wegfahren sollten Sie allerdings nicht. Damit gefährden Sie Ihren Anspruch auf ALG I.

Abwesenheit beantragen

Beabsichtigen Sie, länger als 24 Stunden an einem Werktag unterwegs zu sein? Dann müssen Sie Ihren Sachbearbeiter informieren. Kann dieser Sie nämlich unangekündigt nicht erreichen, drohen Ihnen Kürzungen der Leistungen. Allerdings können Sie bis zu 21 Tage "Urlaub" im Jahr beantragen. Den Antrag auf Abwesenheit vom Wohnort müssen Sie bei Ihrer zuständigen ARGE einreichen. Sie können die Gewährung aller Tage am Stück oder auch nur einzelner Tage erbitten. Ihr Sachbearbeiter prüft dann, ob er dem Antrag zustimmen kann. Hat er Ihnen beispielsweise genau für den beantragten Zeitraum einen wichtigen Termin vermittelt, kann er den Antrag ablehnen. Die Genehmigung erhalten Sie meist erst recht kurzfristig. Lange im Voraus können Sie Ihre freie Zeit zwar beantragen, werden aber keine Bewilligung bekommen. Erst etwa eine Woche vor der geplanten Abwesenheit können Sie auf eine schnelle Antwort hoffen. Trotzdem sollten Sie Ihren Antrag so frühzeitig wie möglich stellen. 

Länger unterwegs

Ihnen reichen 3 Wochen Urlaub nicht aus? Sie können eine Abwesenheit auch für bis zu 6 Wochen beantragen. Die zweite Hälfte dieser Zeit ist dann quasi "unbezahlter Urlaub". Ihre Bezüge erhalten Sie nämlich nur für die ersten 3 Wochen. Ab dem 22. Tag erhalten Sie kein Arbeitslosengeld mehr. Achtung! Auch Ihr Versicherungsschutz kann nach diesem Zeitraum enden. Informieren Sie sich unbedingt vorher bei Ihrer Krankenkasse. Sind Sie länger als sechs Wochen nicht erreichbar, entfällt Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld vom ersten Tag des Urlaubs an.

Wieder da!

Sind Sie nach Ihren freien Tagen gut erholt wieder zu Hause angekommen, müssen Sie sich umgehend bei Ihrer Arbeitsagentur persönlich melden. Andernfalls drohen Ihnen die Einstellung der Leistungen und das Ende Ihres Versicherungsschutzes. Haben Sie Ihren Urlaub gebucht, bevor Sie arbeitslos wurden? Dann sollten Sie Ihren Sachbearbeiter bei der ARGE ansprechen. Vielleicht finden Sie gemeinsam eine Lösung. Einen Rechtsanspruch auf Freistellung für diese Reise haben Sie aber nicht.

Mit Bürgergeld zur Erholung

Was für Empfänger von ALG I gilt, hat auch für Bezieher von Bürgergeld seine Gültigkeit. Bekommen Sie Bürgergeld, können Sie nach den gleichen Regeln bei vollen Bezügen drei Wochen Urlaub beantragen. Bei weiteren drei Wochen entfällt Ihr Anspruch auf Leistung, trotzdem kann die ARGE den Antrag genehmigen. Außerdem muss die ARGE einer Ortsabwesenheit zustimmen, wenn wichtige Gründe, zum Beispiel eine medizinische Reha-Maßnahme, vorliegen. Arbeitslose mit Anspruch auf ALG I können ihre Ortsabwesenheit online beantragen. Bekamen Sie früher Hartz IV, mussten Sie mit Ihrem Anliegen persönlich beim Jobcenter vorsprechen. Heute können Sie Ihre Abwesenheit auch online über den Postfachservice Ihres Kontos mit dem Jobcenter abstimmen. Die Antragsformulare finden Sie hier.

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