Um einer Kündigung gerichtlich entgegenzutreten, gilt es den ersten Schock nach Erhalt der Kündigung schnell zu überwinden.
Frist
Die Kündigungsschutzklage kann nur innerhalb von 3 Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Diese Frist gilt sowohl für die ordentliche, die fristlose oder Kündigung in der Probezeit. Die Zuständigkeit des Gerichts richtet sich nach dem Ort der Arbeitsstelle. Ist diese Frist abgelaufen, braucht es schon ein kleines juristisches Wunder, um mit der Klage noch etwas erreichen zu können.
Vorsicht ist geboten, weil die Klagefrist auch läuft, während Sie Vergleichsgespräche mit dem Chef führen oder Sie im Urlaub oder krank sind!
Die Frist gilt für mehrere Kündigungen jeweils wieder neu, so dass Sie auch gegen neue ausgesprochene Kündigungen klagen müssen.
Form
Gerichtlich um Ihren Arbeitsplatz oder um eine Abfindung zu kämpfen ist schon kein Spaß. Hinzu kommt die finanzielle Schwierigkeit. Sie müssen sich darauf einstellen, dass hier einiges an Kosten an Ihnen hängen bleibt, selbst falls Sie gewinnen.
Kosten des Prozesses
Ablauf des Gerichtsverfahrens
Wenn Sie Klage einreichen, bestimmt das Arbeitsgericht normalerweise sehr schnell den ersten Verhandlungstermin (sogenannter Gütetermin).
Viele Verfahren klären sich bereits hier und in den meisten Fällen wird ein Vergleich geschlossen. Meistens wird dann das Arbeitsverhältnis aufgelöst und der Arbeitnehmer erhält gegebenenfalls eine Abfindung. Denn oft ist auch nach einer unberechtigten Kündigung das Arbeitsverhältnis so zerrüttet, dass sich keine Seite vorstellen kann, dass das Arbeitsverhältnis danach wieder im Guten weiterlaufen kann.
Wenn es im Gütetermin keine Lösung gibt, wird ein zweiter Termin festgelegt (sogenannter Kammertermin). Daran nehmen zusätzlich 2 ehrenamtliche Richter teil. Sie haben volles Stimmrecht und sind von den örtlichen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden vorgeschlagen.
Bis zu diesem Termin dauert es dann länger. Aber auch dort werden noch viele Vergleiche geschlossen, ansonsten kommt es zu einem Urteil.
Abfindung
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