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Kündigungschutzklage

Der gerichtliche Weg gegen die Kündigung

Erfahren Sie Wissenswertes zum Kündigungsschutzklageverfahren.

Auf einem Klemmbrett wird ein Vertrag überreicht. Daneben steht eine Statue von Justitia.

Um einer Kündigung gerichtlich entgegenzutreten, gilt es den ersten Schock nach Erhalt der Kündigung schnell zu überwinden. 

Frist

Die Kündigungsschutzklage kann nur innerhalb von 3 Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Diese Frist gilt sowohl für die ordentliche, die fristlose oder Kündigung in der Probezeit. Die Zuständigkeit des Gerichts richtet sich nach dem Ort der Arbeitsstelle. Ist diese Frist abgelaufen, braucht es schon ein kleines juristisches Wunder, um mit der Klage noch etwas erreichen zu können.

Lassen Sie es nicht so weit kommen und reagieren Sie bei einer unberechtigten Kündigung sofort!

Vorsicht ist geboten, weil die Klagefrist auch läuft, während Sie Vergleichsgespräche mit dem Chef führen oder Sie im Urlaub oder krank sind!

Die Frist gilt für mehrere Kündigungen jeweils wieder neu, so dass Sie auch gegen neue ausgesprochene Kündigungen klagen müssen. 

Form

Es gibt beim Arbeitsgericht keinen Anwaltszwang. Sie können Ihre Klage auch selbst verfassen. Dabei kann auch die Rechtsantragsstelle beim Gericht helfen. Empfehlenswert ist es aber meistens doch, sich anwaltliche Unterstützung zu holen, denn die Gefahr, selbst Fehler zu machen, ist sehr hoch.

Gerichtlich um Ihren Arbeitsplatz oder um eine Abfindung zu kämpfen ist schon kein Spaß. Hinzu kommt die finanzielle Schwierigkeit. Sie müssen sich darauf einstellen, dass hier einiges an Kosten an Ihnen hängen bleibt, selbst falls Sie gewinnen. 

Kosten des Prozesses

In der ersten Instanz beim Arbeitsgericht trägt nämlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst, auch der Gewinner im Prozess! Bei einem Vergleich, der vor dem Arbeitsgericht in den allermeisten Fällen geschlossen wird, entstehen keine Gerichtskosten - aber natürlich Anwaltskosten.

Bei einem Urteil muss die unterlegene Partei zusätzlich die Gerichtskosten tragen. Deswegen ist es auch für solche Fälle empfehlenswert, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die diese Kosten trägt. Wenn Sie finanziell am Limit sind und keine Rechtsschutzversicherung haben, kommt staatliche Prozesskostenhilfe in Betracht. Darüber können Sie sich bei Gericht informieren.

Ablauf des Gerichtsverfahrens

Wenn Sie Klage einreichen, bestimmt das Arbeitsgericht normalerweise sehr schnell den ersten Verhandlungstermin (sogenannter Gütetermin).

Viele Verfahren klären sich bereits hier und in den meisten Fällen wird ein Vergleich geschlossen. Meistens wird dann das Arbeitsverhältnis aufgelöst und der Arbeitnehmer erhält gegebenenfalls eine Abfindung. Denn oft ist auch nach einer unberechtigten Kündigung das Arbeitsverhältnis so zerrüttet, dass sich keine Seite vorstellen kann, dass das Arbeitsverhältnis danach wieder im Guten weiterlaufen kann.

Wenn es im Gütetermin keine Lösung gibt, wird ein zweiter Termin festgelegt (sogenannter Kammertermin). Daran nehmen zusätzlich 2 ehrenamtliche Richter teil. Sie haben volles Stimmrecht und sind von den örtlichen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden vorgeschlagen.

Bis zu diesem Termin dauert es dann länger. Aber auch dort werden noch viele Vergleiche geschlossen, ansonsten kommt es zu einem Urteil.

Abfindung

Tatsächlich besteht in den wenigsten Fällen ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung! Eine Abfindung ist nicht automatisch bei Beendigung eines Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber zu zahlen.

Ein Recht auf Zahlung einer Abfindung kann sich beispielsweise aus Ihrem Arbeitsvertrag oder aus einem Sozialplan ergeben.

Bietet Ihr Arbeitgeber Ihnen "freiwillig" die Zahlung einer Abfindung an, hat dies meistens den Hintergrund einen gerichtlichen kostspieligen Prozess zu vermeiden.

Die Höhe der Abfindung kann frei ausgehandelt werden. Auch weitere Regelungen im Vergleich sind möglich. Etwa zum Zeugnis, zu ausstehenden Gehaltszahlungen, zu Urlaubsabgeltung oder Freistellung. Eine Faustformel bei der Höhe der Abfindung ist ein halbes Monatsbruttogehalt für jedes Beschäftigungsjahr.

Sie sollten daran denken, dass die Abfindung voll zu versteuern ist.

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