
Rechtsfrage des Tages:
So manche Dienstreise führt einen an Orte, zu denen man schon immer mal wollte. Da bietet es sich an, an den geschäftlichen Termin noch ein paar Tage Urlaub dranzuhängen. Können die Reisekosten trotzdem steuerlich geltend gemacht werden?
Antwort:
Früher galt noch der Grundsatz, dass nur reine Geschäftsreisen steuerlich geltend gemacht werden konnten. Nutzten Sie die Reise auch für private Aktionen, wurde dies vom Finanzamt nicht akzeptiert. Vor einigen Jahren hat sich der Bundesfinanzhof von dieser Einschätzung verabschiedet. Nach heutiger Rechtslage ist es unter bestimmten Voraussetzungen auch für den Steuerabzug unschädlich, Berufliches mit dem Angenehmen zu verbinden.
10 Prozent mindestens
Als Faustregel gilt, dass die berufliche Veranlassung der Reise mindestens 10 Prozent betragen muss. Nutzen Sie Ihren Jahresurlaub in den Bergen, um vor Ort ein kurzes Dienstgespräch zu führen, ist die Reise als reines Privatvergnügen steuerlich irrelevant. Treffen Sie sich hingegen im Anschluss an ein einwöchiges Seminar ein paar Stunden mit Freunden, spielt dies auch keine Rolle. Beträgt der private Anteil der Reise weniger als 10 Prozent, können die gesamten Reisekosten in Ihre Steuererklärung einfließen.
Teils, teils
Etwas schwieriger wird es in den Bereichen dazwischen. Ein Beispiel: Sie werden bei Ihrer Reise von fünf Tagen drei beruflich unterwegs sein und zwei Tage privat nutzen. Sie können also von den Reisekosten drei Fünftel steuerlich absetzen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kosten klar aufgeteilt werden können. Das Bundesfinanzministerium verlangt eine "objektivierbare" und nachvollziehbare Kostenaufteilung. Hängen Sie die privaten Urlaubstage an die berufliche Veranstaltung dran, ist die Aufteilung meist nicht besonders kompliziert. Am besten lassen Sie sich bei der Hotelunterbringung zwei getrennte Rechnung für den beruflichen und den privaten Teil des Aufenthalts ausstellen. Fahrtkosten könnten Sie zu drei Fünfteln ansetzen.
Klare Trennung
Schwieriger wird es, wenn Sie an einem Tag zunächst an Ihrem Kongress teilnehmen und ab mittags mit Freunden wandern gehen. Sie sollten versuchen, die Zeitanteile möglichst detailliert aufzuschlüsseln. Besser ist es aber, wenn Sie Ihre Reise von vornherein so planen, dass eine klare Trennung zwischen Arbeit und Privatvergnügen möglich ist. Und: Erstattet Ihnen Ihr Arbeitgeber die Reisekosten vollständig, können Sie diese nicht mehr steuermindernd ansetzen. Umgekehrt ist diese Erstattung aber auch steuerfrei.
Stand: 01.01.2025
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