
Rechtsfrage des Tages:
Wer gerade seinen Abschluss macht und bald eine Ausbildung startet, muss sich um einiges kümmern. Welche Unterlagen müssen Sie zusammentragen?
Antwort:
Mit der Unterschrift unter dem Ausbildungsvertrag ist es noch lange nicht getan. Um den ersten Schritt ins Berufsleben zu machen, müssen angehende Azubis viele unterschiedliche Unterlagen zusammensammeln. Angefangen von der Sozialversicherungsnummer über Gesundheitsbescheinigungen und ein eigenes Bankkonto heißt es, so einiges zu organisieren.
Von Konto bis Krankenversicherung
Sind Sie sich mit Ihrem zukünftigen Ausbilder über Ihr Ausbildungsgehalt einig geworden, muss er auch wissen, wohin er dieses zahlen soll. Im besten Fall haben Sie schon ein eigenes Bankkonto. Ist das bisher nicht vorhanden, sollten Sie bei einer Bank oder Sparkasse Ihr erstes eigenes Bankkonto eröffnen. Übrigens: Viele Geldinstitute bieten Azubis kostenfreie Girokonten ohne Kontoführungsgebühren an. Vergleichen lohnt sich. Auch um Ihre Krankenversicherung müssen Sie sich kümmern. Waren Sie bisher familienversichert, müssen Sie sich nun selbst darum kümmern. Ihrem neuen Arbeitgeber müssen Sie die Meldebescheinigung der Krankenversicherung schon vor Ausbildungsbeginn vorlegen.
Sozialversicherungsnachweis
Für die Aufnahme Ihrer ersten Beschäftigung brauchen Sie Ihre Sozialversicherungsnummer. Diese wird von der Deutschen Rentenversicherung vergeben und setzt sich zusammen aus Ihrem Geburtsdatum und weiteren Kennzahlen. Früher gab es für den Nachweis einen Sozialversicherungsausweis. Heute erhalten Sie nur noch einen Versicherungsnummernnachweis. Diesen können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern oder Sie fragen bei Ihrer Krankenkasse nach. In bestimmten Branchen mussten Sie früher Ihren Sozialversicherungsausweis stets dabeihaben, zum Beispiel im Baugewerbe. Heute reicht ein Personalausweis oder Pass.
Für die Steuer
Neben der Sozialversicherungsnummer müssen Sie Ihrem Ausbildungsbetrieb auch noch Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) mitteilen. Diese ist Ihnen mit Ihrer Geburt zugeteilt worden. Finden Sie oder Ihre Eltern die Benachrichtigung nicht mehr, können Sie sich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden. Dieses sendet Ihnen eine neue Steuer-ID zu. Aber Achtung: Das kann bis zu vier Wochen dauern. Alternativ wenden Sie sich an Ihr Einwohnermeldeamt.
Alles fit?
Für minderjährige Azubis gilt: Sie brauchen vor Antritt der Ausbildung eine ärztliche Bescheinigung, ob gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die der Ausbildung entgegenstehen könnten. Hierfür können Sie sich an Ihren Hausarzt wenden. In bestimmten Berufen brauchen Sie zusätzlich noch ein Gesundheitszeugnis. Dies dient als Nachweis, dass Sie über die Verhinderung von Infektionskrankheiten bei der Arbeit informiert wurden und ist zum Beispiel für angehende Köche unerlässlich.
Und sonst?
Am besten stimmen Sie sich mit Ihrem Ausbildungsbetrieb ab. Starten Sie Ihre Laufbahn im öffentlichen Dienst oder bei einer Bank, brauchen Sie in der Regel noch ein polizeiliches Führungszeugnis. Neben diesen wichtigen Voraussetzungen sollten Sie sich auch über eine private Absicherung Gedanken machen. Erkundigen Sie sich, ob Sie noch über Ihre Eltern haftpflichtversichert sind und schließen gegebenenfalls eine eigene Versicherung ab. Auch über eine Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie nachdenken.
Stand: 01.01.2025
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