Es kommt der Tag, an dem deine Ausbildung beendet ist. Und was dann? Übernahme? Bewerbungen schreiben?
Übernahme bedeutet, dass du nach deiner Berufsausbildung in dem Betrieb als Arbeitnehmer angestellt wirst.
Die Übernahme kann erst 6 Monate vor dem Ende deiner Ausbildung vereinbart werden. Wird davor bereits eine Vereinbarung getroffen, ist diese Vereinbarung nicht gültig, siehe § 12 BBiG. Eine Übernahmeerklärung solltest du dir schriftlich geben lassen.
Achtung: Wenn nichts vereinbart wird, endet das Ausbildungsverhältnis automatisch zu dem Zeitpunkt, der im Ausbildungsvertrag festgehalten wurde. Dein Chef muss dir nicht extra kündigen.
Kriterien
Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dich nach der Berufsausbildung zu übernehmen. Gesetzliche Regelungen für die Übernahme gibt es nicht.
Bei einem Übernahmegespräch wird dein Arbeitgeber insbesondere folgende Kriterien bewerten:
An erster Stelle stehen dein Verhalten und deine Arbeitsleistung (persönlich sowie arbeitsbezogen):
- Wie engagiert, sorgfältig und zügig verrichtest du deine Arbeiten?
- Wie kommst du mit dem Vorgesetzten, den Kollegen, den Kunden und den Mit-Azubis aus?
Eine große Rolle spielen auch deine Berufsschulnoten. Dabei ist es betriebsabhängig, wie sehr diese ins Gewicht fallen.
An dritter Stelle stehen deine Krankheitstage. Du solltest darauf achten, dass es nicht zu viele werden. Selbst wenn du dich mal nicht so gut fühlen solltest: Versuche trotzdem, erst mal zur Arbeit zu gehen. Wenn du mal wirklich krank sein solltest, dann kannst du natürlich im Bett bleiben. Dann macht sich aber ein Attest ab dem ersten Krankheitstag sehr gut.
Übernahmegarantie – was ist das?
Übernahmegarantie bedeutet, dass dein Arbeitgeber dir fest zusagt, dass du nach der Berufsausbildung einen Arbeitsvertrag bekommst. Beispielsweise bei Erreichen bestimmter Noten in der Berufsschule.
So eine Übernahmegarantie ist eher selten. Solltest du zu den Glücklichen gehören, die eine Übernahmegarantie bekommen, muss dich dein Ausbildungsbetrieb dann auch übernehmen.
Vielleicht doch Anspruch auf Übernahme?
Ein Anspruch auf Übernahme des Ausbildungsbetriebs kann sich aus einem gültigen Tarifvertrag ergeben. Gegebenenfalls solltest du bei der zuständigen Gewerkschaft oder auch bei deiner Personalvertretung oder JAV nachfragen.
Wenn Mitglieder der JAV rechtzeitig einen Antrag auf Übernahme stellen, muss der Betrieb übernehmen.
Weiterarbeit
Es kommt vor, dass zwischen Azubi und Ausbilder überhaupt kein Gespräch darüber stattfindet, wie nach dem Ausbildungsende weiter verfahren wird. Der ehemalige Azubi arbeitet aber nach Ausbildungsende einfach weiter in dem Betrieb.
Passiert das, liegt automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor. Der ehemalige Azubi ist dann Arbeitnehmer in dem Unternehmen.
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