Zum Inhalt springen

Ausbildung: Mindestlohn für Azubis?

Erneut mehr Geld

Lehrjahre sind nach wie vor keine Herrenjahre. Zumindest bekommen Auszubildende seit Beginn des Jahres einen höheren Mindestlohn.

Ein Mann und eine Frau schneien zusammen Holzbohlen in einer Werkstatt zurecht.

Rechtsfrage des Tages:


Auszubildende werden nur selten reich. Eine angemessene Vergütung steht trotzdem jedem Azubi zu. Was verdienen Azubis und gilt der Mindestlohn?

Antwort:

Wie viel Geld ein Azubi während seiner Ausbildung verdient, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt auf die Branche an und ob ein Tarifvertrag gilt. Meist steigt die Vergütung aber mit den abgeschlossenen Ausbildungsjahren. Seit Januar 2020 gilt der Mindestlohn unter bestimmten Voraussetzungen auch für Auszubildende. Und dieser hat sich zum 01. Januar nochmal erhöht.

Gehalt, Lohn, Vergütung

Diese Begriffe werden meist einheitlich verwendet. Dabei gibt es tatsächlich einen Unterschied. Der Lohn wird in der Regel nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berechnet. Daher kann dieser beispielsweise aufgrund von Feiertagen von Monat zu Monat variieren. Das Gehalt ist hingegen ein fester Betrag, der jeden Monat unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit ausgezahlt wird. Die Ausbildungsvergütung wird wie ein Gehalt behandelt. Ein Azubi erhält also monatlich einen festen Betrag, unabhängig von etwaigen Feiertagen und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.

Gilt ein Tarifvertrag?

Eine Ausbildungsvergütung kann in einem Tarifvertrag geregelt sein. Ob dieser für den Azubi gilt, kommt drauf an. Gehört der Ausbilder einem Arbeitgeberverband an, der einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft ausgehandelt hat, so gilt dieser Tarifvertrag auch für den Auszubildenden. Teilweise übernehmen Arbeitgeber die Regelungen des Tarifvertrags auch freiwillig. Und in manchen Branchen gilt ein Tarifvertrag als allgemeinverbindlich. Dann sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber selbst dann daran gebunden, wenn sie nicht Mitglied in den jeweiligen Verbänden sind. Meist enthalten Tarifverträge für die Arbeitnehmer und Auszubildenden günstigere Vereinbarungen als die gesetzlichen Regelungen. Wichtig! Azubis sollen in der Regel keine Überstunden machen. Nur in Ausnahmefällen ist dies zulässig. Die Mehrarbeit muss durch Freizeit ausgeglichen werden.

Mindestlohn

Während in vielen Branchen der Mindestlohn schon länger zum Alltag gehört, hatten Azubis bis vor einigen Jahren keinen Anspruch darauf. Argumentiert wurde unter anderem, dass die Ausbildung nicht zur Deckung des Lebensbedarfs absolviert werde. Seit Anfang 2020 gelten für viele Auszubildende neue Regeln. Es wurde nämlich ein Mindestlohn während der Ausbildung eingeführt. Azubis im ersten Lehrjahr hatten 2020 Anspruch auf mindestens 550 Euro monatlich, wenn sie ihre Ausbildung frühestens in dem Jahr begonnen hatten. Ebenso wie der Mindestlohn für Arbeitnehmer steigt dieser Betrag in den Folgejahren weiter. Zu Beginn dieses Jahres hat sich der Mindestlohn für Azubis, die in diesem Jahr ihre Ausbildung starten, auf 649 Euro monatlich erhöht. Im folgenden Lehrjahr erhöht sich die Vergütung um 18 Prozent, im dritten Lehrjahr um 35 Prozent und im vierten um 40 Prozent. Die Berechnung erfolgt immer auf Basis des Einstiegsgehalts.

Ausbildungsbeginn 2024

Wer in diesem Jahr seine Ausbildung anfängt, startet mit einem monatlichen Mindestlohn von mindestens 649 Euro. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt der Anspruch auf 766 Euro, im dritten auf 876 Euro und im vierten auf 909 Euro. Wer erst im nächsten Jahr in eine Berufsausbildung startet, wird sich über eine weitere Erhöhung des Mindestlohns freuen können. Wie hoch diese ausfallen wird, gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung im November 2024 bekannt.

Ältere Ausbildungsverträge

Der Mindestlohn gilt aber nur, wenn die Ausbildung im Jahr 2020 begonnen oder künftig abgeschlossen wird. Auszubildende, die ihren beruflichen Werdegang bis zum 31.12.2019 beendet oder vorher begonnen haben, profitieren nicht vom Mindestlohn. Und haben Unternehmen und Gewerkschaften eigene Vereinbarungen getroffen, gehen diese tarifvertraglichen Regelungen dem Mindestlohn vor. Den Azubi-Mindestlohn werden Sie übrigens im Mindestlohngesetz (MiLoG) weiterhin vergeblich suchen. Geregelt ist er im Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Wenn das Geld nicht reicht

Reicht die Ausbildungsvergütung für den Lebensunterhalt nicht aus, können Azubis unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Dafür muss der Azubi einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag vorlegen können, es muss sich um eine Berufsausbildung handeln und er muss in einer eigenen Wohnung wohnen. Die Beantragung ist auch im Internet auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit möglich. Ist der Azubi nicht deutscher Staatsangehöriger, gelten spezielle Sonderregelungen. Hat der Berufsstarter keinen Anspruch auf BAB, kann er noch Wohngeld beantragen. Natürlich müssen auch die Eltern einen Auszubildenden im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanziell unterstützen.

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau und seine Tochter huckepack auf dem Rücken.

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen

Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.

Ähnliche Beiträge: