Rechtsfrage des Tages:
Bei vielen Freizeitvergnügen gewähren Veranstalter Familien einen vergünstigten Eintritt. Wer aber gehört eigentlich zur Familie? Zählen die Großeltern auch dazu?
Antwort:
Ob im Schwimmbad, Museum oder in Tierparks: Viele Betreiber bieten als ermäßigte Tarife sogenannte Familienkarten an. Und nicht immer ist klar, was genau unter einer Familie verstanden wird. Wollen Sie mit Ihren Enkeln, Nichten oder Neffen eine solche Karte in Anspruch nehmen, sollten Sie sich vorher erkundigen. Eine klare Definition gibt es nämlich nicht.
Familien: Alle oder nur bestimmte?
Für diesen Begriff gibt es unterschiedliche Anknüpfungspunkte. Nach dem traditionellen Verständnis gelten die Ehepartner und Kinder als Familie. In der moderneren Entwicklung werden auch nicht eheliche Eltern-Kind-Verhältnisse einbezogen. Im allgemeinen Sprachgebrauch geht der Familienbegriff unterschiedlich weit. Während die einen zu ihrer Familie tatsächlich "nur" den Ehepartner und die Kinder zählen, sammeln andere unter dem Familienbegriff Omas, Opas, Tanten, Onkel und nicht selten sogar Haustiere. Eine klare gesetzliche Definition des Begriffs "Familie" existiert nicht.
Wille des Betreibers entscheidet
Schwimmbadbetreiber und Museumsträger verwenden den Ausdruck "Familienkarte" häufig als plakative Umschreibung für bestimmte Ermäßigungen. Wer genau in den Genuss dieser Vergünstigung kommen kann, hängt vom Willen des Betreibers ab. Achten Sie mal darauf: Meistens finden sich auf den Tafeln mit den Eintrittspreisen oder Anträgen für Dauerkarten genaue Hinweise, wer Anspruch auf ein ermäßigtes Ticket hat. Es kann auf Eltern und Kinder beschränkt sein, aber auch für weitere Familienkonstellationen gelten.
Nachweis erforderlich?
Manche Betreiber bieten auch extra günstigere Karten für Oma, Opa und Enkel an. Andere dagegen verlangen für Angehörige außerhalb der Eltern-Kind-Beziehung einen Nachweis darüber, dass sie mit den Verwandten in enger häuslicher Beziehung leben.
Anzahl und Alter
Achten Sie bei Ihrer Erkundigung auch darauf, ob es eine Begrenzung der Anzahl der Familienangehörigen gibt und bis zu welchem Alter Kinder einbezogen werden können. Manchmal begrenzen Betreiber die Familienkarte auf eine bestimmte Personenzahl oder zählen zu den Kindern z. B. nur Jugendliche bis 14 Jahre oder jünger.
Diskriminierung verboten
Auch wenn es ungerecht anmutet: Betreiber dürfen ihre Preispolitik selbst im Rahmen des gesetzlich Zulässigen gestalten. Und wenn ein Betreiber Familienkarten tatsächlich nur für Eltern mit Kindern vorsieht, dürfte das zulässig sein. Wichtig ist allerdings, dass er die Grenze zur Diskriminierung nicht überschreitet. Eine Beschränkung der Familienkarte auf deutschstämmige Eltern und Kinder dürfte z. B. mehr als fragwürdig sein. Solange aber niemand diskriminiert wird, gehört es zum Hausrecht des Betreibers. Er darf allein entscheiden, wem er zu welchen Konditionen den Eintritt gewährt.
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