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Glühwein auch für Jugendliche?

Oder doch Kakao?

Wer möchte beim Weihnachtsmarkt nicht einen schönen heißen Glühwein trinken? Allerdings müssen Sie ein gewisses Alter haben.

Eine Gruppe von Freunde sind auf dem Weihnachtsmarkt und machen ein Selfie.

Rechtsfrage des Tages:

Nicht nur Erwachsene lieben die heißen Getränke auf dem Weihnachtsmarkt. Auch Kinder und Jugendliche wärmen sich gerne mit Kakao und Kinderpunsch auf. Dürfen Jugendliche eigentlich schon Glühwein trinken?

Antwort:

Ein Weihnachtsmarkt ohne Glühwein ist undenkbar. Erwachsene können sich ohne gesetzliche Vorgaben an dem alkoholhaltigen Heißgetränk laben. Denken Sie nur daran, danach das Auto stehen zu lassen und lieber mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Der Ausschank an Kinder und Jugendliche ist aber deutlich eingeschränkt. Und die Standbetreiber sind verpflichtet, sich an die Jugendschutzvorschriften zu halten.

Unter 16

Nach dem Jugendschutzgesetz sind jegliche alkoholischen Getränke für Kinder unter 16 Jahren tabu. Es gibt nur eine Ausnahme. Begleiten Sie Ihr Kind im Alter zwischen 14 und 16 Jahren, darf es mit Ihrer Genehmigung Glühwein trinken. Branntweine oder branntweinhaltige Getränke sind aber auch dann nicht erlaubt. Auf den Schuss Rum muss das Kind dann verzichten. Und wahrscheinlich ist in diesem Alter ein Kakao oder Kinderpunsch ohnehin besser geeignet.

Glühwein ohne Schuss

Ist Ihr Kind bereits 16 Jahre alt, gilt es nach dem Gesetz als Jugendlicher. Es darf sich Glühwein kaufen und trinken, auch wenn Sie nicht dabei sind. Aber auch hier gilt: Branntwein und branntweinhaltige Getränke sind nicht erlaubt. Dazu zählen beispielsweise Rum, Whiskey oder Liköre. Glühwein darf hingegen vom Standbetreiber an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden.

Pflicht des Standbetreibers

Auf den "Schuss" müssen Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit verzichten. Likör oder Rum dürfen den Glühwein nicht aufpeppen. Gleiches gilt natürlich für einen Kakao mit Schuss oder Punsch mit dem gewissen Extra. Wer Jugendlichen unter 16 Jahren dennoch einen Glühwein mit Rumkirschen verkauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Daher sind die Verkäufer in den Glühweinständen gehalten, junge Leute nach ihrem Ausweis zu fragen.

Testkäufer unterwegs

Tatsächlich führen die Behörden immer mal wieder Testkäufe durch, um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überwachen. Ab 18 Jahren darf sich Ihr Nachwuchs dann bestellen was er möchte. Er gilt als Erwachsener und darf zwischen sämtlichen Zugaben zum klassischen Glühwein wählen. Gerade junge Erwachsene sollten ihren Ausweis mit zum Weihnachtsmarkt nehmen. So können sie auf Nachfrage belegen, dass sie bereits volljährig sind.

Stand: 01.01.2025

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