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Hochzeit im Ausland

Wie ist die Anerkennung?

Viele Paare träumen von einer Hochzeit unter Palmen. Aber ist die Eheschließung dann auch in Deutschland gültig?

Hände, die zwei Eheringe in der Handfläche halten.

Rechtsfrage des Tages:

Eine Hochzeit in Deutschland ist nicht jedem Paar exklusiv genug. Oder Sie entscheiden sich spontan im Urlaub, sich das Ja-Wort zu geben. Sind Sie dann auch nach deutschem Recht verheiratet?

Antwort:

Hochzeit unter Palmen, beim Tauchen auf den Malediven oder eine Blitztrauung in Las Vegas - der Fantasie verliebter Paare sind kaum Grenzen gesetzt. Eine Variante ist die standesamtliche Trauung in Deutschland und die große Feier vielleicht mit einer freien Trauung im Ausland. Diese Ehen sind nach deutschem Recht geschlossen und ohne weitere Voraussetzungen gültig. Wollen Sie aber ausschließlich im Ausland heiraten, müssen Sie einiges beachten. Eine im Ausland geschlossene Ehe ist in Deutschland unter 2 Voraussetzungen gültig:

Ehetauglich

1. Sie müssen die bei uns geltenden gesetzlichen Bedingungen für eine Eheschließung erfüllen. Zu nennen ist beispielsweise das Mindestalter von 18 Jahren und dass nicht bereits eine andere, gültige Ehe besteht.

2. Die rechtliche Form der Eheschließung am Ort der Heirat muss eingehalten worden sein. Über die jeweiligen Eheschließungsbedingungen im Gastland können Sie sich beim Bundesverwaltungsamt informieren.

Hochzeit in der Wedding Chapel

In Las Vegas brauchen Sie eine sogenannte Marriage License, die sie gegen eine Gebühr im Marriage Bureau erhalten. Mit dieser Lizenz dürfen Sie dann entweder im Standesamt die eigentliche Eheschließung vornehmen lassen oder Sie buchen gleich ein Gesamtpaket in einer der berühmten Wedding Chapels. So können Sie blitzschnell Ihren Familienstand von ledig in verheiratet umändern. Doch gilt das neue Familienglück dann auch in Deutschland?

Anerkennung in Deutschland

Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, ist auch eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland gültig. Es besteht die Möglichkeit, in einem freiwilligen Verfahren vor dem Familiengericht das Bestehen der Ehe feststellen zu lassen. Dieses Verfahren wird nur auf Antrag durchgeführt. Zudem können Sie als deutscher Staatsangehöriger nach § 34 Personenstandsgesetz beim zuständigen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung im Eheregister stellen. Eine Verpflichtung zur Nachbeurkundung besteht aber nach Aussage des Auswärtigen Amtes nicht.

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