Rechtsfrage des Tages:
Hat sich ein Paar die Ehe versprochen, gibt es viel zu tun. Bevor Sie Ihre große Feier planen, sollten Sie sich mit der Eheschließung als solcher beschäftigen. Wie läuft das Verfahren beim Standesamt ab und welche Unterlagen brauchen Sie?
Antwort:
Wer an Hochzeitsplanung denkt, dem schweben die Suche nach einer schönen Lokalität, die Tischordnung und die Einladungskarten im Kopf herum. Das sollte es auch, denn schließlich wünschen Sie sich einen unvergesslichen Tag. Ein bisschen Bürokratie müssen Sie aber auch bewältigen. Denn Ihr erster Gang sollte zum Standesamt gehen, wo Sie Ihre Eheschließung anmelden und einen Termin reservieren müssen.
Persönliche Vorsprache
Bevor es richtig losgeht, müssen Sie beim Standesamt einen Antrag auf Eheschließung stellen. Dafür müssen Sie persönlich vorstellig werden. Kann Ihr Partner den Termin nicht mit Ihnen zusammen wahrnehmen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht dabeihaben. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der beiden Partner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Haben Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland und wollen in Deutschland heiraten, können Sie sich ein Standesamt aussuchen.
Heiraten auf der Burg
Nur weil Sie die Eheschließung bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen müssen, müssen Sie nicht zwangsläufig dort auch heiraten. Die tatsächliche Eheschließung kann vor jedem deutschen Standesamt durchgeführt werden. Sie haben die freie Wahl. Viele Gemeinden bieten mittlerweile besondere Orte für das feierliche Ja-Wort an, wie zum Beispiel einen Festsaal in einem Schloss oder in einem romantischen Gewölbekeller. Vielleicht haben Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner auch einen besonderen Bezug zu einem Ort am anderen Ende Deutschlands. Einer dortigen Heirat steht nichts im Wege.
Was geht nicht?
Bestimmte Voraussetzungen müssen für die Genehmigung der Eheschließung vorliegen. Sind Sie noch nicht volljährig, müssen Sie sich leider noch gedulden. Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres sind Sie ehemündig und dürfen den Bund fürs Leben eingehen. Nicht heiraten dürfen Verwandte gerader Linie und Geschwister und Halbgeschwister. Dies gilt selbst dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Adoption zustande gekommen ist.
Aufgebotsverfahren?
Ältere Generationen kennen das noch: Vor einer Eheschließung mussten Sie früher das Aufgebot bestellen. Dabei wurde die Absicht der Heirat öffentlich bekannt gegeben, damit eventuell bestehende Einwendungen, wie eine vorherige Ehe, als Hindernis angezeigt werden konnten. Das Verfahren gibt es aber schon seit 1998 nicht mehr. Trotzdem dürfen Sie für eine Eheschließung natürlich nicht noch verheiratet sein. Sind Sie verwitwet oder geschieden, müssen Sie dem Standesamt dies nachweisen. Eine vorherige Lebenspartnerschaft muss aufgelöst worden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, müssen Sie in der Regel eine ausdrückliche Anerkennung der Scheidung in Deutschland nachweisen. Ausnahmen gelten aber für die meisten Staaten innerhalb der EU.
Papierkram
Für Ihren Antrag auf Eheschließung müssen Sie einige Dokumente dabeihaben. Natürlich brauchen Sie zunächst einen Reisepass oder Personalausweis und eine frische Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde. Wurden Sie in Deutschland geboren, benötigen Sie einen aktuellen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister oder dem Geburtenbuch. Eine aktuelle Geburtsurkunde brauchen Sie, wenn Sie im Ausland geboren wurden. Waren Sie schon einmal verheiratet, müssen Sie entweder die frühere Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde Ihres vorherige Gatten vorlegen. Weitere Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie beispielsweise gemeinsame Kinder haben oder ein Partner aus dem Ausland stammt.
Gut vorbereitet
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Standesamt, ob Sie neben den üblichen Unterlagen noch spezielle Dokumente brauchen. So können Sie den ersten Termin gut vorbereitet wahrnehmen. Stellt das Standesamt keine Hindernisse fest, dürfen Sie sich verheiraten. Die Mitteilung darüber bekommen Sie mündlich, schriftlich oder elektronisch. Dann haben Sie sechs Monate Zeit, die Ehe miteinander einzugehen. Danach müssten Sie einen neuen Antrag stellen. Übrigens: Ihren Wunschtermin können Sie bei vielen Standesämtern schon vorab telefonisch reservieren. Dabei ist aber nur ein Termin innerhalb der nächsten sechs Monate möglich. Verbindlich wird der Termin erst, wenn das Standesamt die Ehefähigkeit geprüft hat und Ihnen grünes Licht für den schönsten Tag im Leben gibt.
Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen
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