
Rechtsfrage des Tages:
Eltern haben gegenüber ihren Kindern einen Erziehungsauftrag – soviel dürfte klar sein. Ist es aber zulässig, Jugendliche zwecks Bestrafung unter Hausarrest zu stellen? Und wo sind die Grenzen?
Antwort:
Ein Sprichwort sagt: Pubertät ist die Zeit, in der die Eltern anstrengend werden. Das kommt natürlich auf den Blickwinkel an. Gerade in dieser Entwicklungszeit kommt es immer wieder zu Reibereien und Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und ihrem Nachwuchs. Nach dem Gesetz sind Eltern verpflichtet, für das Wohl des Kindes zu sorgen. Maßvolle Sanktionen für ein Fehlverhalten können dabei durchaus dazugehören. Gerade beim Hausarrest müssen Eltern aber ihre Grenzen kennen.
Gesetzlicher Auftrag
Kinder haben Anspruch auf eine respektvolle und gewaltfreie Erziehung. Gesetzlich ist dies in § 1631 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert. Um Kinder zu verantwortungsvollen Persönlichkeiten zu erziehen, dürfen Eltern durchaus Fehlverhalten sanktionieren. Wichtig ist aber, dass dies unter Ausschluss von Gewalt, körperlicher Bestrafung, seelischer Verletzung und anderen entwürdigenden Maßnahmen geschieht.
Einen Monat Hausarrest
Der Hausarrest, wie Sie ihn vielleicht aus Filmen oder Serien kennen, ist in aller Regel als entwürdigende Maßnahme unzulässig. So dürfen Sie Ihr Kind weder in seinem Zimmer noch in der Wohnung einsperren und auch kein generelles Ausgehverbot verhängen. Auf gar keinen Fall sollten Sie zusätzlich zum Beispiel Essen und Trinken verweigern.
Zum Schutz erlaubt
Es gibt allerdings eine Ausnahme. Erziehungsmaßnahmen sind immer dann erlaubt, wenn sie dem Schutz des jungen Menschen dienen. Steht zum Beispiel eine wichtige Prüfung an, dürfen Eltern ihren Kindern durchaus für einen oder mehrere Abende das Ausgehen verbieten, um auszuschlafen und sich vorzubereiten. Auch dürfen sie dem Nachwuchs die Teilnahme an bestimmten Feiern oder Veranstaltungen verbieten, wenn sie um die Sicherheit des Jugendlichen fürchten.
Balanceakt
Für Eltern ist die Wahl des richtigen Erziehungsmittels oft eine Gradwanderung. Je nach Fehlverhalten kann ein Ausgehverbot fürs Wochenende als Strafe durchaus mal gerechtfertigt sein. Das Kind für mehrere Tage in sein Zimmer einzusperren, ist hingegen nicht hinnehmbar. Feiert ein Freund regelmäßig Alkoholexzesse, können die Eltern im Einzelfall den Umgang mit ihm verbieten. Ein generelles Verbot, Freunde zu treffen, überschreitet aber wieder die Grenze der Zulässigkeit.
Verständnis
Wichtig für Eltern ist, sich an den gesetzlich festgelegten Rechten und Pflichten zu orientieren. Es muss bei allen Erziehungsmaßnahmen um das Wohl des Kindes gehen. Auch wenn es zeitweise schwierig sein mag, eine gute Kommunikation zu führen – Sie sollten das Gespräch mit Ihrem Kind suchen. Erklären Sie ihm, warum es die Party am Wochenende vielleicht wegen eines Vertrauensbruchs sausen lassen muss. Jugendliche, die sich ungerecht behandelt fühlen, können sich an eine Jugendberatungsstelle oder im Ernstfall direkt an das Jugendamt wenden. Vielleicht hilft auch ein Gespräch mit dem Vertrauenslehrer an der Schule, wenn Kinder und Eltern partout nicht auf einen fairen Nenner kommen.
Stand: 01.01.2025
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