
Rechtsfrage des Tages:
Jeder Mensch kann frei entscheiden, wie er sich ernährt und ob er auf bestimmte Produkte verzichtet. Bei Kindern trifft das nicht immer auf Gegenliebe bei den Eltern. Können Sie Ihrem Kind verbieten, sich zum Beispiel vegan zu ernähren?
Antwort:
Das Thema Ernährung spielt in unserer Gesellschaft eine immer größere Rolle. Und immer mehr Leute entscheiden sich für eine vegane Lebensweise. Ob eine solche Ernährung für Kinder gesund ist, ist umstritten. Eltern stehen bei einer derartigen Entscheidung ihres Nachwuchses zudem häufig vor schwierigen Alltagsproblemen. Derzeit sind keine deutschen Gerichtsentscheidungen bekannt, ob Kinder zur Mischkost gezwungen werden können. Oder ob sie umgekehrt einen Anspruch auf vegane Ernährung haben.
Kindeswohl entscheidend
Rechtlich treffen zwei verschiedene Bereiche aufeinander. Eltern haben das Erziehungsrecht inne. Treffender wird dieses Grundrecht auch Elternverantwortung genannt. Denn Eltern sollen ihre Kinder frei erziehen können, müssen dabei aber auf das Kindeswohl achten. Daneben haben natürlich auch Kinder ein Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Entscheidet sich Ihr Kind beispielsweise aus ethischen Gründen zu einer veganen Ernährung, ist dies Teil seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Warum vegan?
Eine klare Grenze wird der elterlichen Erziehung gesetzt, wenn diese das Kind körperlich, seelisch oder geistig verletzt. Auch dürfen Eltern keine entwürdigenden Maßnahmen treffen. Ob ein Gericht den Zwang zur Mischkost als eine entwürdigende Maßnahme ansehen würde, kann nicht abschließend entschieden werden. Denkbar wäre es schon. Dabei würde es auch auf die Reife und das Alter des Kindes ankommen. Außerdem würde das Gericht sicherlich genau prüfen, warum sich das Kind für eine vegane Ernährung entschieden hat.
Akzeptanz einklagbar?
Allerdings ergibt sich daraus kein einklagbarer Anspruch des Kindes auf eine bestimmte Ernährungsform. Vielmehr müsste das Kind sich an das Jugendamt wenden. Das Familiengericht würde sodann prüfen, ob die Eltern ihr Kind vorwerfbar vernachlässigen. Bei aller Juristerei sollten Sie Ihr Kind in erster Linie ernst nehmen. Je älter Ihr Kind ist, umso selbstbestimmter sollte es leben dürfen. Stellen Sie fest, dass es Ihrem Kind wirklich ernst ist und es nicht nur einer Laune folgt, sollten Sie es bei seiner Wahl unterstützen. So können Sie ihm dabei helfen, sich gesund und ausgewogen zu ernähren. Ist Ihr Kind dann volljährig, kann es allein über seine Ernährung entscheiden.
Stand: 01.01.2025
Auch interessant:

Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen
Hier finden Sie den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.