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Elektroschrott und Online-Handel

Rücknahmepflicht für Waschmaschine und Co.

Gibt der Kühlschrank den Geist auf, muss ein neuer her. Aber wohin mit dem Altgerät? Tatsächlich können Sie es kostenfrei loswerden.

Eine Frau liegt auf dem Boden und shoppt online am Laptop.

Rechtsfrage des Tages:

Gehen Elektrogeräte kaputt, hat der Handel unter bestimmten Voraussetzungen eine Rücknahmepflicht. Den durchgebrannten Fön oder den defekten Wasserkocher können Sie problemlos im Fachhandel abgeben. Was aber, wenn Sie größere Geräte wie Waschmaschine und Co. entsorgen wollen? Und dann vielleicht auch noch das neue Gerät im Internet bestellen?

Antwort:

Elektrogeräte sind aus einem modernen Haushalt nicht wegzudenken. Und leider versagt immer mal wieder das eine oder andere Gerät den Dienst. Bereits seit 2022 haben Sie die Möglichkeit, Elektro- und Elektronikschrott beim Händler kostenlos zurückzugeben. Dieser muss das Gerät fachgerecht entsorgen. Und auch im Online-Handel gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Rücknahmepflichten.

Toaster und Fön

Bei kleineren Elektrogeräten mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern kommt es nicht darauf an, wo Sie das Gerät gekauft haben. Auch müssen Sie nicht zwangsläufig einen neuen Toaster, ein Radio oder einen Rasierapparat erwerben, um Ihren Schrott loszuwerden. Zur Rücknahme von maximal 3 Geräten verpflichtet sind Fachgeschäfte für Elektro- und Elektronikgeräte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern. Discounter, Drogerien und Supermärkte müssen die kleineren Geräte zurücknehmen, wenn sie mehrmals im Jahr oder auch dauerhaft solche Geräte im Sortiment haben. Die Verkaufsfläche muss allerdings größer als 800 Quadratmeter sein.

Waschmaschine und Geschirrspüler

Bei größeren Geräten wie Waschmaschinen, Geschirrspülern oder großen Fernsehern sieht die Lage etwas anders aus. Diese können Sie im Fachhandel nur zurückgeben, wenn Sie gleichzeitig ein neues Gerät kaufen. Es gilt der Grundsatz Alt gegen Neu. Dafür müssen Sie aber das Gerät nicht unbedingt selbst im Laden abholen. Die gleiche Regel greift auch, wenn Sie sich Ihre neue Waschmaschine liefern lassen.

Ab in die Post

Dasselbe gilt auch für den Online-Handel. Fällt Ihr Fön aus oder das Handy quittiert den Dienst, können Sie die Geräte an einen beliebigen Online-Händler für Elektro- und Elektronikwaren senden. Voraussetzung ist, dass die Lager- und Versandflächen größer als 400 Quadratmeter beim Fachhandel oder größer als 800 Quadratmeter bei anderen Anbietern sind. Das gilt für maximal 3 kleinere Altgeräte. Größere Geräte müssen Online-Händler nur zurücknehmen, wenn Sie ein neues Gerät gleicher Klassifizierung erwerben.

Alternative: Wertstoffhof

Natürlich können Sie sich auch weiterhin selbst um die Entsorgung Ihres Elektroschrotts kümmern. Die kommunalen Entsorger halten dafür Wertstoff- oder Recyclinghöfe vor, bei denen Sie Elektroschrott in haushaltsüblichen Mengen kostenlos entsorgen können. Bestellen Sie Sperrmüll, kann je nach Kommune eine Gebühr anfallen, zum Beispiel für die Abholung des alten Wäschetrockners.

Stand: 01.01.2025

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