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Fotoverbot im Freibad?

Selfies und Bikinifotos

Nicht jeder möchte gern in Badehosen oder im Bikini abgelichtet werden. Aber ist Fotografieren im Freibad deshalb tatsächlich verboten?

Kinder liegen am Beckenrand und lächeln in die Kamera

Rechtsfrage des Tages:

Die meisten denken sich nichts dabei, wenn sie ihre Kinder, sich selbst oder Freunde beim Planschen fotografieren. Tatsächlich können Sie dabei aber rechtlich einigen auf die Füße treten. Welche Regeln müssen Sie beachten, wenn Sie im Freibad Fotos machen wollen?

Antwort:

Der gewagte Sprung vom Dreier oder die ersten Schwimmversuche der Kinder – Gelegenheiten für Fotos und Videos gibt es im Freibad zu Genüge. In Zeiten von Smartphones kommen noch die allseits beliebten Selfies dazu. Aber nicht jeder möchte gern in einer vielleicht unvorteilhaften Pose mit fotografiert werden. Besondere Brisanz erfährt dieses Thema, wenn Sie Bilder und Videos ins Internet stellen wollen.

Darf ich?

Zunächst müssen Sie ohnehin, wie auch außerhalb des Schwimmbads, das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) beachten. Andere Leute dürfen Sie nur mit deren Einwilligung fotografieren. Und möchten Sie die Fotos im Internet veröffentlichen, müssen Sie im Hinblick auf das Allgemeine Persönlichkeitsrecht auch dafür ihr Einverständnis einholen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn die abgebildete Person nur im Hintergrund, quasi als "Beiwerk" erscheint.

Hausordnung regelt es

Gesetzlich ist es Ihnen nicht generell verboten, in Schwimmhallen oder Freibädern Fotos zu machen oder Videos zu drehen. Um die Intimsphäre ihrer Badegäste zu schützen, greifen allerdings immer mehr Betreiber von Badeanstalten zu solch einer Regelung. Mancherorts haben Städte und Kommunen für alle kommunalen Bäder ein Foto- und Filmverbot eingeführt. Auch viele Badbetreiber selbst haben ein solches Verbot in ihre Nutzungsbedingungen aufgenommen. Die Nutzungsregeln für das Freibad oder die Schwimmhalle können Sie in der Regel im Kassenbereich einsehen. Oder Sie fragen am Kassenhäuschen nach. Denn nicht alle Betreiber verbieten das Fotografieren.

Entscheidung des Betreibers

Als Hausrechtinhaber kann ein Betreiber bestimmen, welche Regeln im Schwimmbad gelten. Wichtig ist dabei nur, dass es zu keiner Ungleichbehandlung kommt. Unzulässig wäre es zum Beispiel, das Fotografieren nur Eltern mit Kindern zu gestatten. Wenn aber allen Besuchern das Fotografieren untersagt wird, ist das zulässig.

Hausverbot im Freibad

Sehen die Badeanstalten ein Fotoverbot vor, fallen die Kontrollen recht unterschiedlich aus. Diese reichen von generellen Handy- und Kameraverboten über kleine Aufkleber für die Linsen der Smartphones bis hin zu Kontrollen durch Angestellte. Teilweise kann Ihnen sogar ein Badeverbot drohen, halten Sie sich nicht an die Anweisung. Auch hier kommt es wieder auf die Hausordnung und die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Schwimmanlage an.

Bitte nicht!

Ist Ihnen das Fotografieren weiter gestattet, sollten Sie aber auf jeden Fall Rücksicht auf die Intimsphäre anderer Badegäste nehmen. Auf keinen Fall sollten Sie lustige Schnappschüsse, die andere bloßstellen könnten, ins Internet stellen. Es drohen eine Unterlassungserklärung und erhebliche Kosten. Das gilt im Freibad genauso wie an öffentlichen Badeseen.

Stand: 01.01.2025

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