Rechtsfrage des Tages:
Es muss nicht immer alles neu sein. Wer Geld sparen möchte, kann mit sogenannter B-Ware ein echtes Schnäppchen machen. Wie sieht es aber mit der Gewährleistung aus, wenn etwas kaputt ist?
Antwort:
Manche Artikel können Händler trotz Neuwertigkeit nicht mehr zum ursprünglichen Preis verkaufen, beispielsweise wenn die Originalverpackung beschädigt ist. Die sogenannte B-Ware wird rechtlich aber wie Neuware behandelt. Der Verkäufer muss zwei Jahre die Gewährleistung dafür übernehmen, dass die Sache mangelfrei übergeben wurde. Nur die Umstände, die den Artikel zur B-Ware machen, können nicht reklamiert werden.
Mit kleinen Fehlern
Eine gesetzliche Definition für B-Ware existiert nicht. Gemeinhin handelt es sich bei B-Ware um Artikel, die kleine Fehler haben oder aus Retouren stammen. Oder die Originalverpackung fehlt oder ist beschädigt. Manchmal sind es auch einfach nur Ladenhüter, die Verkäufer billig unter die Leute bringen möchten. Im Gegensatz zur sogenannten C-Ware sind die Artikel aber neu oder neuwertig und voll funktionsfähig. Entscheidend ist, dass die B-Ware noch nicht bestimmungsgemäß gebraucht wurde. Ein Ausstellungsstück zum Ausprobieren dürfte daher eher nicht mehr als B-Ware deklariert werden.
Trotzdem Gewährleistung?
Hat eine gekaufte Ware bei Übergabe einen Mangel, muss der gewerbliche Verkäufer dafür einstehen. Bei Neuware haben Sie eine Frist von zwei Jahren, binnen derer Sie Nacherfüllung verlangen, den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten können. Bei Gebrauchtwaren haben Unternehmer die Möglichkeit, die Frist gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr zu verkürzen. Daher stellt sich zunächst die Frage, ob es sich bei sogenannter B-Ware um einen neuen oder einen gebrauchten Artikel handelt.
Zwei Jahre auch bei B-Ware
Da ein Artikel beispielsweise aufgrund einer beschädigten Verpackung nicht mehr zum Originalpreis verkauft werden kann, können Sie meist ein Schnäppchen machen. Trotzdem dürfen Sie erwarten, dass die Ware einwandfrei funktioniert und mangelfrei ist. Auf Neuware haben Sie zwei Jahre Gewährleistung. Diese Frist darf bei B-Ware auch nicht auf ein Jahr verkürzt werden. Zumindest, sofern der Artikel noch nicht bestimmungsgemäß gebraucht wurde. Das haben die Gerichte bereits mehrfach so entschieden. Sie haben also zwei Jahre Zeit, einen Mangel zu reklamieren. Wichtig: Allgemein können Sie nur Mängel anzeigen, die bereits bei der Übergabe vorgelegen haben oder deren Ursache gesetzt war. Tritt ein Mangel binnen des ersten Jahres nach Übergabe auf, wird dieser Umstand vermutet. Der Händler müsste dann umgekehrt beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war.
Sehenden Auges
Natürlich können Sie bei B-Ware nicht das bemängeln, was zur Preisreduzierung geführt hat. Kaufen Sie einen Kühlschrank, der aufgrund einer Beule in der Tür billiger war, können Sie später nicht genau diese Beule beim Verkäufer bemängeln. Es kommt also auch immer darauf an, was die Neuware zur "zweiten Wahl" macht. Achten Sie daher genau auf die Artikelbeschreibung und warum der Artikel günstiger ist.
B-Ware im Online-Handel
Diese Regeln gelten auch beim Online-Handel. Gerade dort sollten Sie bei B-Waren genau nachlesen, was zur Preisreduzierung geführt hat. Ist Ihnen die Originalverpackung egal, können Sie günstig zuschlagen. Übrigens ist für die Ausübung Ihres Gewährleistungsrechts nicht Voraussetzung, dass Sie die Originalverpackung vorweisen können. Es kommt nur darauf an, dass Sie den Kauf beim betreffenden Händler nachweisen. Dieser müsste die Ware selbst dann reparieren oder zurücknehmen, wenn Sie die Verpackung schon längst im Altpapier entsorgt haben. In vielen Fällen steht Ihnen im Online-Handel aber unabhängig von einem Mangel ohnehin das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
Garantiert und versprochen
Von der Gewährleistung zu unterscheiden ist eine Garantie. Viele Händler geben ihren Kunden ein zusätzliches Garantieversprechen. Oder Sie können eine Garantie zum Gerät dazukaufen. Was von der Garantie umfasst wird, finden Sie in den Garantiebedingungen. Sie kann grundsätzlich weitergehen als die gesetzliche Gewährleistung, kann aber auch bestimmte Schäden und Mängel ausschließen. Eine Garantie tritt immer neben die Gewährleistungsansprüche. Sie kann die gesetzlichen Ansprüche weder einschränken noch ersetzen. Denken Sie daran! Ein Mangel kann in der Garantie ausgeschlossen sein, im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung aber einen Anspruch auf Nacherfüllung eröffnen. Lassen Sie sich daher nicht mit einem Verweis auf die Garantie abspeisen.
Produktbeschreibung
Gerade wenn Sie sich ein teures Gerät anschaffen wollen, sollten Sie die Produktbeschreibung genau prüfen. Ein fehlender Karton ist sicherlich weniger wichtig als eine Beule im Gehäuse eines Laptops. Denken Sie daran, dass Sie einen bekannten Mangel nicht hinterher reklamieren können. Wussten Sie also, dass das Gerät verkratzt ist, müssen Sie nach dem Kauf damit leben. Haben Sie sich vor dem Kauf gut informiert, können Sie aber mit Glück eine Menge Geld sparen.
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