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Homepage nur mit Impressum?

Pflicht im Internet

Viele meinen, ein Impressum brauchen nur Online-Shops. Das ist ein gefährlicher Irrglaube, der auch für private Seiten teuer werden kann.

Geschäftsmann tippt auf einem Laptop

Rechtsfrage des Tages:

Wer sich mit einer eigenen Homepage im Internet tummelt, muss in vielen Fällen die notwendigen Pflichtangaben aufnehmen. Gibt es aber auch Internetseiten ohne Impressumpflicht?

Antwort:

Möchten Sie für Ihre Firma eine Internetpräsenz aufbauen, müssen Sie eine ganze Menge beachten. Sobald die Seite fertig ist, müssen Sie ein Impressum vorhalten. Dies gilt zumindest immer dann, wenn Sie über diese Seite geschäftliche Handlungen vornehmen wollen. Aber auch viele private Internetseiten verstoßen gegen die Impressumpflicht, fehlen die notwendigen Pflichtangaben.

Geschäftlich oder privat?

Den Begriff des geschäftlichen Handelns müssen Sie weit fassen. Gemeint ist nämlich nicht nur ein Online-Shop, in dem Waren und Dienstleistungen angeboten werden. Auch die Werbung für Ihr Unternehmen zählt zu den geschäftlichen Tätigkeiten. Die Impressumpflicht ergibt sich aus § 5 Telemediengesetz (TMG).

Keine klaren Grenzen

Die Grenze zwischen einer rein privaten und einer geschäftlichen Homepage ist fließend. Dient Ihre Internetseite ausschließlich familiären oder freundschaftlichen Zwecken? Führen Sie für Ihre Lieben ein Online-Tagebuch in Form eines Blogs? Dann können Sie eigentlich auf ein Impressum verzichten. Aber Achtung. Setzen Sie Affiliate-Links oder bessern die Haushaltskasse durch ein Werbebanner auf, handeln Sie meist bereits geschäftlich. Auch bestimmte journalistische oder redaktionelle Inhalte für die breite Masse können einen geschäftlichen Charakter haben. Gleiches gilt übrigens auch für Ihren Auftritt in einem sozialen Netzwerk.

Lieber sichergehen

Wollen Sie sichergehen und eine Abmahnung vermeiden, sollten Sie auch auf Ihrer eigentlich privaten Internetseite ein Impressum einbauen. Dabei gibt es bestimmte Mindestangaben, die Sie machen müssen. Dazu gehören unter anderem Ihr Name und Ihre Anschrift sowie ein Kontakt für schnelle Erreichbarkeit wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Weitergehende Pflichten treffen Unternehmen und nach dem Gesetz bestimmte Personengruppen wie Rechtsanwälte oder Versicherungen. Was im Zweifel auch auf Ihre nicht rein private Homepage gehört, können Sie dem Gesetz entnehmen.

In Arbeit

Bis eine Homepage fertig ist, kann aber schon mal etwas Zeit ins Land gehen. Solange Sie noch keine Inhalte eingestellt haben, erscheint ein Hinweis auf die demnächst fertige Internetseite. Oder Sie können auch ein Piktogramm eines Baustellenschildes wählen. Mögen Sie es englisch, können Sie sich für den Vermerk "under construction" entscheiden. Tatsächlich müssen Sie schon auf diesen Baustellenseiten vorsichtig sein. 

Impressumpflicht für Baustellenseite

Während des Aufbaustadiums besteht vom Grundsatz her eigentlich zunächst keine Impressumpflicht. Sobald Sie aber bereits geschäftlich tätig werden, können Sie ohne Impressum abgemahnt werden. Das Landgericht Düsseldorf hat zwar entschieden, dass allein die Angabe der Kontaktdaten nebst Firmenlogo und -slogan nicht zu einer Impressumpflicht führt (LG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2010, Aktenzeichen 12 O 312/10). Die Hürde zur Geschäftsmäßigkeit kann aber sehr niedrig liegen. Es kann schon der Hinweis reichen, dass an dieser Stelle demnächst die Internetpräsenz Ihres Betriebes erscheint. Laden Sie dann mögliche Kunden dazu ein, die Seite später wieder zu besuchen, kann dies für eine Impressumpflicht ausreichen.

Verlinkung

Auch ein Link zu einem aktuellen Verkaufsprospekt kann als geschäftliches Handeln ausgelegt werden (LG Aschaffenburg, Urteil vom 04.06.2012, Aktenzeichen 2 HK O 14/12). Um kein Risiko einzugehen, sollten Sie daher darüber nachdenken, bereits Ihre Baustellenseite mit einem Impressum auszustatten. Dies sollten Sie zumindest dann tun, wenn Sie neben dem Baustellenzeichen bereits neue Kunden anlocken wollen. Vielleicht können Sie diese bereits auf der Baustellenseite mit einem flotten Spruch auf Ihre künftige Internetpräsenz neugierig machen.

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