Rechtsfrage des Tages:
Sicherlich gibt es von Ihnen auch den einen oder anderen Schnappschuss, der Ihnen unangenehm ist. Unschön kann es werden, wenn jemand diese Bilder im Internet öffentlich macht. Was können Sie tun, damit die peinlichen Verfehlungen aus dem World Wide Web verschwinden?
Antwort:
Haben Sie Silvester etwas über die Stränge geschlagen? Oder war die kleine Weihnachtsfeier mit Kollegen besonders feuchtfröhlich? Ausschließen können Sie nicht, dass jemand Sie in einem ungünstigen Moment abgelichtet hat. Solange Sie nur mit Freunden über diese Bilder lachen, ist es sicherlich nicht so schlimm. Stellt aber jemand peinliche Fotos von Ihnen ins Internet, sollten Sie sich wehren. Ihr guter Ruf kann allzu schnell ruiniert sein.
Recht am eigenen Bild
Ob professionelle Fotos von Journalisten oder Partyschnappschüsse von Freunden, grundsätzlich gilt: Die abgebildete Person darf darüber bestimmen, ob und wie diese Bilder veröffentlicht werden. Festgelegt ist das Recht am eigenen Bild als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in § 22 Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG). Diese Vorschrift bestimmt, dass jeder vor der Veröffentlichung von Bildnissen einer Person deren Einwilligung einholen muss. Ausnahmen kennt das Gesetz allerdings für Fotos von Teilnehmern von Festumzügen, Versammlungen wie Karnevalsumzügen oder Stadtfesten. Auch wenn die abgebildete Person nur Beiwerk eines Landschafts- oder Sehenswürdigkeitenbildes ist, besteht eine solche Ausnahme.
Lassen Sie das!
Werden hingegen Fotos wie Porträts oder Großaufnahmen von Ihnen ohne Einwilligung veröffentlicht, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Unterlassung. Sie können also den Verursacher auffordern, diese Bilder umgehend zu entfernen und eine erneute Veröffentlichung künftig zu unterlassen. Dazu übersenden Sie ihm eine Abmahnung verbunden mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Das können Sie selbst machen oder sich Hilfe bei einem Rechtsanwalt holen. In besonders schwerwiegenden Fällen können Sie auch Schadenersatz geltend machen. So zum Beispiel, wenn das Foto Ihrer Feier für einen Artikel über "Koma-Saufen" auftaucht.
Schnelligkeit zählt
In der Regel besteht ein großes Interesse daran, dass die unliebsamen Fotos möglichst schnell aus dem Internet verschwinden. Kommen Sie mit Ihrer Abmahnung nicht weiter, können Sie mit Ihren Ansprüchen auf Beseitigung und Unterlassung auch den Klageweg einschlagen. Um nicht den Ausgang eines langwierigen Gerichtsprozesses abwarten zu müssen, sollten Sie dabei das einstweilige Verfügungsverfahren wählen. In diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entscheidet das Gericht deutlich schneller und häufig ohne Gerichtsverhandlung. Die Verletzungshandlung müssen Sie dafür nur glaubhaft machen. Mit einer einstweiligen Verfügung kann das Gericht den Verursacher zügig verpflichten, die Fotos aus dem Internet zu entfernen. Voraussetzung dieses Verfahrens ist eine besondere Dringlichkeit einer Entscheidung. Dies ist bei Verletzungshandlungen im Internet aber in der Regel der Fall. In anschließenden Hauptsacheverfahren kann dann das Gericht daneben auch über mögliche Schadenersatzansprüche entscheiden.
Betreiber kontaktieren
Tummeln sich unangenehme Fotos in sozialen Netzwerken oder auf Internet-Plattformen, sollten Sie auch den Betreiber kontaktieren. Viele soziale Netzwerke bieten die Möglichkeit, mit wenigen Klicks ein unangemessenes Foto zu melden. Fordern Sie den Betreiber auf, das beleidigende oder ehrverletzende Bild zu löschen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Übeltäter bei der Polizei anzuzeigen. Die Veröffentlichung besonders peinlicher Bilder kann nach § 201a Strafgesetzbuch (StGB) wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen strafbar sein.
Halten Sie sich selbst daran
Wie Sie sehen gibt es effektive Möglichkeiten, sich gegen ungewollt veröffentlichte Fotos im Internet zur Wehr zu setzen. Umgekehrt sollten Sie aber auch daran denken, keine Fotos von Freunden oder Bekannten gegen deren Willen zu posten. Bevor Sie solche Fotos an Ihre virtuelle Pinnwand hängen, sollten Sie Ihre Freunde erst um Erlaubnis bitten.
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