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Schnelle Scheidung via Internet

Leider nein

Ein paar Formulare online ausfüllen und schon sind Sie geschieden? Auch bei einer Online-Scheidung müssen Sie bei Gericht erscheinen.

Ein Paar sitzt mit verschränkten Armen nebeneinander und sieht sich mit ernstem Blick gegenseitig in die Augen.

Rechtsfrage des Tages:

Im Internet gibt es nichts, was es nicht gibt. Und so bieten viele Rechtsanwälte auch eine Online-Scheidung an. Wie funktioniert die Beendigung der Ehe über das Internet?


Antwort:

Wollen Eheleute getrennte Wege gehen, wünschen sich die meisten ein schnelles Ende. Eine Online-Scheidung weckt vielleicht auch bei Ihnen die Hoffnung auf ein unkompliziertes und zügiges Verfahren. Allerdings bietet dieser Weg den Scheidungswilligen lediglich eine vereinfachte Kommunikationsplattform. Zeit sparen können Sie dabei tatsächlich. Schließlich sparen Sie sich den Weg zum Anwalt, da der Kontakt zunächst ausschließlich über E-Mail und Telefon läuft.
Um einen Gerichtstermin kommen Sie aber nicht herum. Eine Ehe kann nur rechtsgültig durch ein Scheidungsurteil beendet werden. In der vorhergehenden mündlichen Verhandlung müssen beide Eheleute persönlich anwesend sein. Außerdem besteht für die Einleitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens und den Gerichtstermin Anwaltszwang. Kosten können durch eine Online-Scheidung in der Regel ebenfalls nicht gespart werden. Die Gerichts- und Anwaltsgebühren für das Gerichtsverfahren berechnen sich nach gesetzlichen Vorschriften und sind auch bei einer Online-Scheidung nicht geringer.
Sind Sie sich mit Ihrem Partner einig, kann die Kommunikation über das Internet die Vorbereitung des Verfahrens allerdings erleichtern und beschleunigen. Zumindest, wenn Sie das einjährige Trennungsjahr bereits hinter sich gebracht haben. Tatsächlich Kosten sparen können Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung. Haben Sie im Vorfeld die Folgesachen wie Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich bereits geregelt, reicht ein Anwalt aus. Nur der Antragsteller muss sich anwaltlich vertreten lassen. Teilt sich das dann geschiedene Paar die Kosten, können diese deutlich geringer ausfallen.

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