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Teure Ping-Anrufe: Nummer unbekannt

Nicht zurückrufen

Ihr Handy klingelt nur ganz kurz mit einer Ihnen unbekannten Nummer? Dann sollten Sie Ihre Neugier bremsen und nicht zurückrufen.

Eine Geschäftsfrau schaut nachdenklich auf ihr Smartphones.

Rechtsfrage des Tages:

Betrüger versuchen immer wieder, moderne Technik zu ihrem Vorteil zu nutzen. Ping-Anrufe sind dabei nicht neu, leider aber immer noch eine beliebte Masche. Was steckt dahinter und wie schützen Sie sich?

Antwort:

Sicherlich finden Sie auf Ihrem Handy auch regelmäßig entgangene Anrufe. Ist Ihnen die Rufnummer bekannt oder hat der Anrufer eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen, ist dies eine praktische Funktion. Schließlich entgeht Ihnen so kein vielleicht wichtiger Anruf. Leider nutzen Betrüger diesen Komfort, um Ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Rufen Sie jeden Anrufer zurück, der vergeblich versucht hat, Sie zu erreichen? Bei Ihnen unbekannten Nummern sollten Sie vorsichtig sein. Vielleicht handelt es sich um einen sogenannten Ping-Anruf. Und der kann richtig teuer werden.

Achtung: Trickbetrüger

Das Szenario ist denkbar einfach: Ihr Handy klingelt kurz. Auf dem Display entdecken Sie eine unbekannte, aber "normal" aussehende Telefonnummer. Da der Anruf wichtig sein könnte, rufen Sie zurück. Sicherlich werden Sie verwundert sein, wenn Sie statt eines freundlichen Gesprächspartners eine Bandansage hören. Diese schickt Sie mit höflichen Worten in eine Warteschleife.

Zahlen fürs Warten

Wissen Sie bis dahin immer noch nicht, wer Sie eigentlich kontaktiert hatte? Dann sollten Sie besser schnell auflegen. Denn vermutlich gehen Sie gerade einem Betrüger auf den Leim, der minütlich für Ihre Wartezeit in der Leitung abrechnen wird. Lassen Sie sich nicht täuschen. Häufig kommen die Anrufe aus dem Ausland. Die Landesvorwahl können Sie leicht mit einer bei uns üblichen Ortsvorwahl verwechseln.

Preisansagepflicht

Für bestimmte internationale Vorwahlen müssen Anbieter in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage schalten. Dies gilt zunächst befristet bis zum 01.03.2024 für bestimmte Vorwahlen. Eine Liste finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur. Rufen Sie unter einer dieser Vorwahlen zurück und erhalten keine Preisansage, handelt es sich vermutlich um einen Ping-Anruf.

Abkassiert?

Sind Sie Opfer eines solchen Ping-Anrufs geworden oder haben Sie einen entsprechenden Verdacht, sollten Sie unbedingt die Bundesnetzagentur informieren. Diese kann für bestimmte Rufnummern Verbote für die Rechnungslegung und das Inkasso aussprechen. Auf ihrer Webseite hält die Bundesnetzagentur nicht nur ein Formular zur Meldung solcher Anrufe bereit. Sie finden dort auch eine Liste mit Rufnummern, für die die Bundesnetzagentur bereits ein entsprechendes Verbot erteilt hat. 

Mobilbox

Habe Sie dennoch Sorge, dass Ihnen ein wichtiger Anruf vielleicht eines Familienangehörigen entgehen könnte? Zunächst dürfte Ihnen deren Rufnummer bekannt sein und sich vermutlich auch in Ihrem Telefonverzeichnis finden. Sprechen Sie sonst mit Angehörigen und Freunden ab, dass diese im Zweifel immer eine Nachricht auf Ihrem Anrufbeantworter hinterlassen oder Sie in dringenden Fällen über andere Kanäle wie eine Kurznachricht kontaktieren sollten. Dann brauchen Sie nicht zu befürchten, in wichtigen Fällen den entscheidenden Anruf zu verpassen und können bedenkenlos zurückrufen.

Stand: 01.01.2025

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