Rechtsfrage des Tages:
Bald ist wieder Black Friday und in Geschäften und im Online-Handel starten wieder wilde Rabattschlachten. Können Sie trotz satter Rabatte Ware umtauschen, wenn etwas kaputt ist oder nicht mehr gefällt? Und worauf sollten Verbraucher noch achten?
Antwort:
Mit Sonderaktionen und hohen Rabatten feiern Einzelhandel und Online-Shops den Auftakt zum Weihnachtsgeschäft. Am Black Friday ist es wieder so weit. Wer schnell ist, kann echte Schnäppchen machen. Und nicht nur an Sondertagen locken Verkäufer mit satten Rabatten. Bei vielen Händlern geht es schon Tage vorher los. Trotz der teils deutlich reduzierten Preise gelten rechtlich keine anderen Regeln als im normalen Alltagsgeschäft.
Shoppen in der Stadt
Im Ladengeschäft bestimmt der Inhaber die Regeln. So kann er beispielsweise den Umtausch von rabattierten Waren ausschließen. Lassen Sie sich daher trotz des Black Fridays nicht zu unüberlegten Käufen verleiten. Achten Sie darauf, ob das Geschäft einen Umtausch akzeptiert oder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknimmt. Achtung! Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht Ihnen in aller Regel nicht zu.
Internet: alles beim Alten!
Im Internet steht Ihnen hingegen unabhängig von etwaigen Preisnachlässen ein Widerrufsrecht zu. Sie können ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen. Voraussetzung ist, dass Sie diesen ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Internet oder Telefon abgeschlossen haben. Gefällt Ihnen der Pullover nicht oder ist der Fernseher doch zu groß für Ihr Wohnzimmer, können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Egal, um wie viel Prozent der Artikel reduziert war. Aber denken Sie daran: Die gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht gelten auch am Black Friday. Ausgenommen sind beispielsweise leicht verderbliche Waren oder nach Kundenwünschen hergestellte Artikel. Bestellen Sie also Ihr Urlaubsfoto auf einer großformatigen Leinwand, können Sie sich von diesem Vertrag nicht wieder lösen.
Versandkosten prüfen
Bevor Sie bei einem besonders günstigen Angebot zuschlagen, sollten Sie auch immer nach den Versandkosten schauen. Diese können nämlich aus einem Schnapper ein teures Vergnügen machen. Bestellen Sie Ware aus dem Ausland, können außerdem noch Zollgebühren hinzukommen. Vergessen Sie also nicht, diese Kosten vor Ihrer Bestellung in die Überlegung mit einzubeziehen.
Gewährleistung gilt trotzdem
Funktioniert die Küchenmaschine nicht oder die Nähte der neuen Hose lösen sich auf, schließen günstige Preise Ihr Gewährleistungsrecht nicht aus. Sie können vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen. Entweder muss er den beschädigten Artikel reparieren oder ihn gegen einen anderen mangelfreien tauschen. Unter bestimmten Umständen können Sie auch wegen eines Mangels vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen. Übrigens brauchen Sie für die Nacherfüllung keine Originalverpackung aufzuheben. Selbst die Vorlage des Kassenbons ist nicht vorgeschrieben. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass Sie den Artikel genau in diesem Geschäft auch gekauft haben. Das kann ohne Kassenbon im Einzelfall schwierig werden. Im Online-Handel ist es durch E-Mails oder Nachweise in Ihrem persönlichen Einkaufsbereich leichter.
Achtung Schummel!
Auch am Black Friday heißt es, wie immer, wachsam zu sein. Schauen Sie sich die Rabatte ruhig mal genauer an. Hat der Online-Shop den Artikel vor der Rabattaktion wirklich zum gestrichenen Preis angeboten? Oder bekommen Sie den Fotoapparat bei anderen Anbietern auch regulär zum günstigeren Preis? Manchmal geben Händler bei einer Rabattaktion statt des tatsächlichen Marktpreises die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers an oder blasen den alten Preis künstlich auf. Aus einem Rabatt von 40 % kann bei genauerer Betrachtung schnell ein Rabatt von 4 % werden.
Anspruch wegen Täuschung?
Sind Sie auf einen solchen Mondpreis hereingefallen, haben Sie rechtlich wenig Möglichkeiten. Im Online-Handel können Sie natürlich auf Ihr Widerrufsrecht zurückgreifen. Gegen die eigentliche Täuschung können Sie aber nicht wirklich etwas unternehmen. Es handelt sich nämlich um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Gegen wettbewerbswidriges Verhalten von Unternehmen können aber nur Mitwettbewerber oder bestimmte Verbände vorgehen. Nicht aber Verbraucher. Fühlen Sie sich getäuscht, können Sie sich zum Beispiel an die Wettbewerbsverbände wenden. Diese haben Möglichkeiten, unredliche Verkäufer abzumahnen.
Vorsicht vor Fake
Gute Geschäftsideen ziehen leider in allen Bereichen auch immer schwarze Schafe an. Gerade am Black Friday sollten Sie sich vor Fake-Shops hüten. Sonst sehen Sie weder die Ware noch Ihr Geld wieder. Fake-Shops sind häufig ausgesprochen professionell gestaltet und nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Schauen Sie sich daher das Impressum an, suchen Sie Erfahrungsberichte anderer Kunden im Internet und werfen Sie auch einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Skeptisch sollten Sie bei Ihnen unbekannten Shops sein, die nur Kauf gegen Vorkasse anbieten. Besser ist der Kauf per Rechnung oder per Bankeinzug. Diesem können Sie innerhalb von acht Wochen nach Belastung Ihres Kontos widersprechen. Kommt die bestellte Ware nicht an, können Sie zumindest Ihr Geld zurückbekommen.
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