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Versandrisiko und Versandkosten

Wer ist in der Pflicht?

Wer online kauft oder verkauft, fragt sich oft: Wer trägt die Kosten für den Versand? Und wer das Risiko? Nun: Es kommt darauf an ...

Eine junge Frau lacht und ballt die Fäuste vor dem Oberkörper.

Kauf von Privat

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer – wie bei eBay – den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.

Kauf vom Händler

Findet ein Online-Kauf nicht zwischen 2 Privatleuten, sondern zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher statt, gelten andere Regeln. Es handelt sich dann nämlich um einen sogenannten Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB), bei dem die Vorschrift über den Versendungskauf (§ 447 BGB) gerade nicht anzuwenden ist.

In diesem Fall trägt also immer der Verkäufer das Versandrisiko. Er muss daher einen versicherten Versand vornehmen oder mit dem Risiko leben. Es handelt sich übrigens um zwingendes Recht, das nicht durch Vereinbarungen der Vertragspartner abgeändert werden kann. Enthält die Angebotsseite Aussagen wie "Versandkosten: unversichert 2,20 €, versichert: 6,50 €", trägt der gewerbliche Verkäufer in beiden Fällen das Versandrisiko.

Tipp

Beim Kauf unter Privatleuten geht das Versandrisiko mit Übergabe der Ware an Post oder Kurierdienst auf den Käufer über. Treten Sie verkäuferseitig als Unternehmer auf, liegt das Versandrisiko immer bei Ihnen.

Der Verkäufer (auch der private) muss im Rahmen seiner kaufvertraglichen Nebenpflichten dafür sorgen, dass der Artikel ordnungsgemäß und sicher verpackt wird. So haften Sie als Privatverkäufer zwar nicht für Transportschäden. Sie können aber bei unsicherer Verpackung trotzdem auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Bei technischen Geräten sollten unbedingt die Versandhinweise in der Betriebsanleitung beachtet werden (z. B. Verwendung von Transportsicherungen, Sicherungsschrauben usw.).

Tipp

Bei Schäden aufgrund unsachgemäßer Verpackung haftet immer der Verkäufer.

Versandkosten bei Internetauktionen

Bei eBay trägt die Versandkosten üblicherweise der Empfänger. Sie werden auf der Angebotsseite angegeben. Als Käufer können Sie teilweise wählen, ob Sie den versicherten oder unversicherten Versand, Versand mit der Post oder mit einem Kurierdienst wünschen. Auch eine kleine Verpackungspauschale darf der Verkäufer auf die Versandkosten aufschlagen – schließlich soll die Ware gut gepolstert werden und unbeschädigt ankommen. Und der Verkäufer muss sie ja auch zur Aufgabestelle bringen.

Als unseriös sind Verkaufsangebote mit überhöhten Versandkosten zu beurteilen. Dabei will der Verkäufer am Versand kräftig mitverdienen. So wird teilweise für enorme Versandkosten wertlose Ware angeboten – oder in einigen Fällen sogar nur ein leerer Karton (Originalverpackung eines Geräts). In diesen Fällen gilt: Angebote sollten Sie vor dem Bieten erst genau lesen. Geht aus dem Angebot ausdrücklich hervor, dass es nur um eine leere Schachtel geht, haben Sie rechtlich kaum Handlungsmöglichkeiten. Dann sollten Sie die Finger von diesem Angebot lassen.

Vor Beauftragung eines Versandunternehmens kann sich ein Preisvergleich lohnen. Dabei sollten Sie beachten, dass die Anbieter sich bei den Bemessungskriterien unterscheiden. Teilweise ist das Gewicht des Pakets entscheidend, teilweise dessen Außenmaße. Wenn Sie das Paket nicht in einem Versandshop aufgeben, sondern sich einen Online-Paketschein selber ausdrucken, können Sie Kosten sparen. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Anbieter.

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