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Brandschutz: Sind Feuerlöscher Pflicht?

Wer ist zuständig?

In allen Immobilien ist Brandschutz ein wichtiges Thema. Wofür ist der Vermieter zuständig und was müssen Mieter selbst beachten?

Jugendliche sitzen um eine Feuerschale. Es wird Gitarre gespielt und Lieder werden gesungen.

Rechtsfrage des Tages

Nicht nur in Gewerbeimmobilien, sondern auch in Wohnhäusern ist der Brandschutz besonders wichtig. Welche Maßnahmen sind Pflicht und wer muss sich darum kümmern?

Antwort:

In fast jedem Haushalt nimmt die Anzahl elektronischer Geräte stetig zu. Aus diesem Grund oder aus Unachtsamkeit in der Küche kommt es in Privathaushalten immer wieder zu teils verheerenden Bränden. Vorsorglicher Brandschutz ist daher unerlässlich. Auch wenn Feuerlöscher im privaten Bereich eigentlich nicht Pflicht sind, sollten Sie vielleicht doch einen griffbereit aufbewahren.

Müssen Feuerlöscher sein?

Rund um den Brandschutz existieren unzählige Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die sich teils nicht nur zwischen den Bundesländern, sondern manchmal auch regional unterscheiden. Dennoch besteht keine Pflicht, in einem Privathaushalt einen Feuerlöscher vorzuhalten. Sinnvoll ist das aber allemal. Auch in Ihrem privaten Auto oder Wohnmobil müssen Sie keinen Feuerlöscher dabei haben. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie dies aber erwägen.

Alternativen

Wollen Sie sich keinen großen, unansehnlichen Feuerlöscher in die Küche hängen? Mittlerweile gibt es hübsch designte, kleine Feuerlöscher, die durchaus ein Hingucker sein können. Alternativ können Sie auch eine Löschdecke oder andere Brandbekämpfungsprodukte wie Feuerlöschsprays in der Küche deponieren. Lassen Sie sich beraten.

Im Gewerbe Pflicht

Anders ist die Rechtslage im Büro, Gewerbe und allen anderen Arbeitsstätten. Welche Maßnahmen notwendig sind, richtet sich nach der Klasse der Brandgefährdung und der Größe des Gebäudes. Aufgrund der komplexen Anforderungen sollten Unternehmen sich stets über den notwendigen Brandschutz beraten lassen. Neben der Planung und Ausstattung sind nämlich auch regelmäßige Wartungsintervalle zu beachten.

Das muss der Vermieter tun

Auch wenn in privaten Wohnhäusern keine Feuerlöscherpflicht besteht, so muss der Vermieter dennoch an verschiedenen Stellen für effektiven Brandschutz sorgen. Zuständig sind Vermieter für die allgemeinen Flächen wie Treppenhäuser und Flure. Dort muss insbesondere die Brandlast so gering wie möglich gehalten werden. Das bedeutet, dass dort möglichst wenig brennbare Gegenstände stehen oder liegen dürfen. Daher sollten Vermieter entsprechende Regeln beispielsweise in der Hausordnung oder den Mietverträgen aufnehmen. Außerdem müssen Flucht- und Rettungswege freigehalten werden. Im Hausflur müssen diese Wege mindestens einen Meter breit sein, in Treppenhäusern dürfen sie nicht schmaler als 80 Zentimeter sein. Stellen Mieter diese Wege zu, muss der Vermieter sie auffordern, die Gegenstände wegzuräumen. Hält der Vermieter beispielsweise Feuerlöscher vor, sollte er diese auch regelmäßig warten lassen.

Manchmal doch

In bestimmten Fällen kann für den Vermieter aber doch eine Pflicht bestehen, die allgemeinen Flächen mit Feuerlöschern auszustatten. Das kann der Fall sein bei bestimmten Feuerstätten oder Blockheizwerken. Manchmal wird auch schon in der Baugenehmigung die Ausstattung des Gebäudes mit Feuerlöschern vorgeschrieben. Ob für das Gebäude auch ein Brandschutzkonzept notwendig ist, kommt auf die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes an.

Und als Mieter?

Mieter sind für die von ihnen angemieteten Flächen verantwortlich. Sie sollten durch achtsames Verhalten versuchen, eine Brandgefahr zu minimieren. Dazu gehört es beispielsweise, Töpfe oder Pfannen nicht unbeobachtet auf dem angeschalteten Herd stehen zu lassen und Kerzen stets zu löschen, wenn sie den Raum verlassen. Wie bereits beschrieben, sollte sich jeder Mieter eine Löschdecke, Feuerlöschschaum oder einen Feuerlöscher zum eigenen Schutz anschaffen.

Was seit einiger Zeit Pflicht ist: In bestimmten Räumen müssen Mieter Rauchwarnmelder installieren und regelmäßig warten. Was genau gilt, können Sie den Verordnungen Ihres Bundeslandes entnehmen.

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Der Rechtsschutz für Mieter, Vermieter oder Eigentümer ist eine ausgezeichnete Wahl, wenn es um Ihre 4 Wände geht.

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