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Flagge zeigen zur EM

Fahnen am Balkon

Viele Fußballfans zeigen während der EM ihre Begeisterung mit Flaggen an Balkonen oder im Garten. Aber was sagt der Vermieter dazu?

Vor einer Deutschlandfahne jubeln drei Kinder für Ihre Fußballmannschaft.

Rechtsfrage des Tages:

Schwarz-Rot-Gold wohin man blickt, aber auch Flaggen anderer Länder schmücken derzeit Hausfassaden, Fenster und Balkone. Halten Sie sich an ein paar Regeln, ist dagegen nichts einzuwenden. Wann hat Ihr Vermieter ein Wörtchen mitzureden?

Antwort:

Im ersten Stock grüßen die französischen Nationalfarben rot, blau und weiß vom Balkon. Die Bewohner im Dachgeschoss verweisen mit der italienischen Fahne auf ihren Favoriten. Und die Mieter der Gartenwohnung haben die deutsche Flagge gehisst: Belästigen Sie Ihre Nachbarn nicht und greifen auch nicht in die Substanz Ihres Wohngebäudes ein, steht der farbenfrohen Fanbekundung nichts im Weg.

Fahnen am Balkon

Egal welche Nationalflagge vom Balkon weht: Diese darf die Wohnungsnachbarn nicht wesentlich beeinträchtigen – etwa durch Übergröße. Auch die Rechte des Vermieters dürfen Sie nicht verletzen. Daher dürfen Sie beispielsweise keine Wandhalterung für Ihre Flagge an der Fassade des Gebäudes anbringen. Denn wenn Sie für die Halterungen z. B. Löcher in die Hauswände bohren müssen, kann das eine Beschädigung des Mauerwerks oder der Dämmung zur Folge haben. Auch die Optik des Hauses könnte beeinträchtigt sein. Dies muss der Vermieter nicht hinnehmen. Zusätzlich sollten Sie bedenken, dass eine bei einem Sturm vom Balkon stürzende Fahne einen Passanten verletzen könnte. Dann droht eine Schadensersatzforderung. Bringen Sie Fahnen daher besser auf der Innenseite des Balkons an und sichern diese gegen Wind und Sturmböen.

Fahnenmast im Garten

Mieter dürfen angemietete Flächen wie Gärten nach eigenen Wünschen nutzen. Allerdings erfordern Eingriffe in die Gartenanlage oder bauliche Veränderungen die Erlaubnis des Vermieters. Sie müssen daher Ihren Vermieter fragen, bevor Sie einen Fahnenmast im Garten montieren. Denn wenn für den Mast beispielsweise eine Bodenvertiefung für ein Betonfundament notwendig ist, dann entspricht dies einer baulichen Maßnahme. Eine behördliche Baugenehmigung hingegen ist in einigen Bundesländern gar nicht, in anderen erst ab einer Fahnenmasthöhe von 10 Metern notwendig. In wieder anderen sind nur Fahnenmasten zur Brauchtumspflege genehmigungsfrei. Genauere Informationen bietet die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes. Stellen Sie Ihren Fahnenmast auch nicht zu dicht an die Grundstücksgrenze. Eine Entfernung von 2 Metern zum nachbarlichen Zaun dürfte meist keine Schwierigkeiten verursachen.

Auf gute Nachbarschaft

Weht ein Wind, flattern die Fahnen fröhlich – und knattern dabei manchmal lautstark. Zwar sind weder der Lärm durch eine flatternde Fahne noch deren Anblick oder ihr Schatten eine unzumutbare Störung für die Nachbarschaft. So entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg (Urteil vom 15.07.2013, Aktenzeichen: 8 K 1679/12). Diese Begleitumstände müssen Nachbarn in einem Nachbarschaftsverhältnis grundsätzlich hinnehmen. Allerdings hilft es der nachbarschaftlichen Gemeinschaft, wenn Sie die Fahne bei Sturm oder Regen einziehen und so den Geräuschpegel durch das Flattern verringern.

Stand: 01.01.2025

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