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Keller unter Wasser

Wer zahlt Schäden?

Starkregen und Gewitter sorgen häufig für überflutete Kellerräume. Wer kommt für den Schaden auf, wenn Ihr Haus nasse Füße kriegt?

Ein Gewitter mit vielen Blitzen in der Nacht.

Rechtsfrage des Tages:

Im Herbst müssen Sie wieder vermehrt mit Unwettern und Starkregen rechnen. Nicht immer halten Türen, Fenster und Gullys den Wassermassen stand. Wer kommt für Schäden auf, wenn Ihr Keller vollläuft?

Antwort:

Manchmal dauert ein Gewitter nur wenige Minuten. Starkregen kann aber an Häusern und insbesondere in den Kellerräumen für schwere Schäden sorgen. Nach den Unwettern bleiben Schlamm, feuchter Hausrat und schlimmstenfalls Schäden am Gebäude zurück. Ist in Ihren Keller Wasser gelaufen, heißt es schnell zu handeln. Sonst drohen weitere Schäden an der Substanz des Gebäudes oder an eingelagerten Gegenständen. Aber Achtung: Tritt eine Versicherung ein, sollten Sie den Schaden zunächst melden.

Als Mieter geschützt

Wohnen Sie in einer Mietwohnung, dann ist es zunächst Sache Ihres Vermieters, Schäden beispielsweise am Kellerverschlag oder Schlamm im Souterrain zu beseitigen und das Mauerwerk trocknen zu lassen. Ihr Vermieter muss Ihnen nämlich eine mangelfreie Wohnung zur Verfügung stellen, wozu auch der mitgemietete Keller zählt. Daneben haben Sie das Recht auf eine Mietminderung. Ihr Vermieter muss für diese Schäden einstehen, obwohl er nichts für die Wetterverhältnisse kann.

Fenster auf Kipp?

Haben Sie eine Mitschuld am Schaden, sind Sie hingegen auch als Mieter zur Schadensbeseitigung verpflichtet. So beispielsweise, wenn das Wasser aufgrund eines von Ihnen offengelassenen Fensters eindringen konnte. Die Miete mindern dürfen Sie dann nicht. Auf eine Mietminderung können Sie auch nicht bestehen, wenn der Wasserschaden im Keller schnell wieder behoben ist. Kommt es hingegen immer wieder bei stärkeren Regenfällen zu Überflutungen, muss Ihr Vermieter für die Zukunft aktiv werden.

Durchweichte Möbel

Für im Keller eingelagerte Sachen wie Möbel, Elektronik oder Kleidung muss Ihr Vermieter nicht geradestehen. Deckt Ihre Hausratversicherung Elementarschäden mit ab, können Sie Ihre Ansprüche dort anmelden. Nur wenn den Vermieter ein Verschulden trifft, kann er auch an dieser Stelle zur Kasse gebeten werden. Ist ihm beispielsweise bekannt, dass das Rückschlagventil am Wasserablauf zum Abwasserkanal defekt ist, muss er dieses instand setzen lassen. Tut er dies nicht und dringt Wasser aus der Kanalisation aufgrund des defekten Ventils ein, haftet er Ihnen gegenüber auf Schadensersatz.

Elementarschäden abgedeckt?

Ihr Vermieter und auch andere Hauseigentümer können sich an ihre Gebäudeversicherung wenden. Diese tritt in der Regel aber nur ein, wenn Elementarschäden mit abgesichert sind. Dazu gehören unter anderem Schäden durch Überflutung, Starkregen oder Wasser, das aus der Kanalisation hochdrückt. Sind Sie bisher von den Wassermassen und schweren Unwettern verschont geblieben, sollten Sie die Gelegenheit nutzen. Schauen Sie mal in Ihre Versicherungspolicen.

Vorausschauend

Sprechen Sie auch mit Ihrem Vermieter. Vielleicht ist die Wartung des Rückschlagventils mal wieder fällig. Fahren Sie in den Urlaub, sollten Sie Vorsorge treffen. Achten Sie darauf, dass sämtliche Fenster Ihrer Wohnung und auch Ihres Kellers sorgfältig verschlossen sind. Und bitten Sie Freunde oder Verwandte, insbesondere nach einem Unwetter nach dem Rechten zu sehen. Besonders kostbare Möbel und andere Wertgegenstände sollten Sie ohnehin nicht im Kellerverschlag lagern.

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Hier fühlt sich Ihr Recht zu Hause

Der Rechtsschutz für Mieter, Vermieter oder Eigentümer ist eine ausgezeichnete Wahl, wenn es um Ihre 4 Wände geht.

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