zum Inhalt springen

Mietminderung wegen Hundegebell

Kläffer nebenan

Dass Hunde ab und zu Laut geben, ist völlig normal. Was aber, wenn der Nachbarshund ununterbrochen kläfft? Muss Ihr Vermieter aktiv werden?

Ein Junge und ein Mädchen mit einem Mops.

Rechtsfrage des Tages:

Hundegebell gehört zu den normalen Alltagsgeräuschen. Auch in der Mietwohnung müssen Sie es hinnehmen, wenn der Hund des Nachbarn ab und zu Geräusche von sich gibt. Können Sie aber die Miete mindern, wenn Fiffi von nebenan ohne Pause ein Kläffkonzert gibt?

Antwort:

Für die einen der beste Freund, für andere einfach nur Nervensägen: Hunde sind nicht jedermanns Sache. Grundsätzlich müssen Sie als Mieter in einem Mehrfamilienhaus gewisse Geräusche hinnehmen. Wohnen Sie dicht an dicht mit Ihren Nachbarn, bleibt es nicht aus, dass diese gelegentlich auch mal zu hören sind. Dazu gehört auch Hundegebell. Allerdings nur in einem gewissen Rahmen.

Typisch Hund

Zum natürlichen und typischen Verhalten eines Hundes gehört es, Fremde anzubellen und Familienangehörige mit freudigem Winseln zu begrüßen. Das kann schon mal laut werden. Solange sich das Gebell aber auf kurze Zeiträume beschränkt, müssen Sie dies hinnehmen. Auch der Vermieter des Nachbarn kann aus diesem Grund die Hundehaltung nicht untersagen.

Ab und zu oder dauernd

Eine Vielzahl von Gerichten hat sich schon mit unseren vierbeinigen Freunden in der Nachbarschaft beschäftigen müssen. So unterschiedlich die zu verhandelnden Fälle waren, so unterschiedlich fallen auch die Urteile aus. Den meisten Urteilen ist aber gemein, dass ein gelegentliches Bellen oder Lautgeben des Hundes als normal angesehen und hinzunehmen ist. Umgekehrt müssen Hundehalter darauf achten, dass das Gebell nicht überhandnimmt.

Bellen ohne Unterlass

Dauerkläffen aus der Nachbarwohnung zu nachtschlafender Zeit müssen Sie nicht akzeptieren. Wird die Grenze des normalen Verhaltens überschritten, können Sie die Miete mindern. Wo diese Grenze liegt, ist freilich schwer zu beantworten. Das Oberlandesgericht Hamm hat beispielsweise bestimmte Zeiträume benannt. Nach dessen Urteil darf das Gebell eine halbe Stunde am Stück täglich oder mehr als zehn Minuten in der Zeit zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie zwischen 19:00 Uhr und 08:00 Uhr nicht überschreiten (OLG Hamm, Urteil vom 11.04.1988, Aktenzeichen 22 U 265/85).

Vermieter informieren

Ob Sie die Miete mindern können, hängt vom Grad der Belästigung ab. Nach einer durchkläfften Nacht sollten Sie erst mal mit Ihren Nachbarn sprechen. Vielleicht ist der Hund krank oder war besonders aufgeregt. Häuft sich der nächtliche Lärm oder bellt der Hund den ganzen Tag ohne Unterlass, darf auch mal Schluss mit dem Verständnis sein. Sind Sie der Ansicht, der Hund Ihrer Nachbarn belästigt Sie über Gebühr, fertigen Sie ein Lärmprotokoll und zeigen diesen Mangel Ihrer Mietwohnung bei Ihrem Vermieter an. Kann oder will dieser nichts unternehmen, können Sie die Miete mindern. Übrigens kann Ihr Vermieter in Fällen berechtigter Mietminderung Schadensersatz vom Hundehalter verlangen.

Stand: 01.01.2025

Auch interessant:

Im Vorgarten eines Einfamilienhauses trägt ein Mann seine Frau lachend auf dem Rücken.

Hier fühlt sich Ihr Recht zu Hause

Der Rechtsschutz für Mieter, Vermieter oder Eigentümer ist eine ausgezeichnete Wahl, wenn es um Ihre 4 Wände geht.

Ähnliche Beiträge: