
Rechtsfrage des Tages:
Mittlerweile sind Rauchmelder in allen Bundesländern zur Pflicht geworden. Allerdings gibt es vereinzelt Unterschiede. Was gilt wo und kontrolliert eigentlich jemand den Einbau?
Antwort:
Rauchmelder können Leben retten. Mit vergleichsweise geringen Kosten können Sie mit den kleinen Geräten mehr Sicherheit für sich und Ihre Familie schaffen. In mittlerweile allen Bundesländern gibt es eine Pflicht, Rauchmelder einzubauen. Zunächst war diese nur für Neu- und Umbauten vorgesehen. Für die Ausrüstung von Bestandsbauten sahen die einzelnen Bundesländer verschiedene Übergangsfristen vor, die aber alle schon länger vorbei sind.
Nicht nur im Neubau
In neu gebauten Wohnungen und Häusern müssen Sie Rauchmelder anbringen. Aber auch in einem bereits bestehenden Wohnhaus oder Ihrer Wohnung müssen Sie Rauchmelder installiert haben. In den Bundesländern galten Übergangszeiten für Bestandsbauten, die aber abgelaufen sind. Unterschiede zwischen den Bundesländern betreffen jetzt nur noch die Zimmer, in denen Rauchmelder angebracht sein müssen.
Welche Räume?
Zunächst gilt die Rauchmelderpflicht in allen Bundesländern für Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen. Manche Bundesländer haben zusätzlich weitere Bereiche aufgenommen, in denen Rauchmelder angebracht werden müssen. Beispielsweise nennt Baden-Württemberg auch explizit offenen Treppenraum, der innerhalb einer Wohnung als Rettungsweg dient. In Brandenburg müssen Sie daneben auch in Aufenthaltsräumen für den Brandmelder sorgen, in der Küche hingegen nicht. Wollen Sie genau wissen, was in Ihrem Bundesland gilt? Dann schauen Sie in die Landesbauordnung, die für Ihren Wohnsitz gilt.
Gut zu wissen ...
Die Rauchmelderpflicht besteht unabhängig von einer Vermietung der Wohnung oder des Hauses. In den Bauordnungen der Länder wird im Hinblick auf die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern nicht zwischen vermietetem und vom Eigentümer selbst bewohntem Wohnraum unterschieden.
Kontrolle: Achtung, Betrüger!
In den Bauordnungen der Länder ist geregelt, dass die Baubehörde tatsächlich Kontrollen durchführen darf. Teilweise allerdings nur mit vorheriger Ankündigung. Seien Sie aber wachsam. In der Praxis finden Kontrollen in privaten Wohnungen eher selten statt. Es wird berichtet, dass Trickbetrüger sich die Sorge der Menschen zunutze machen. Angebliche Feuerwehrleute haben schon bei Leuten geklingelt und wollten die Rauchmelder kontrollieren. Lassen Sie solche vermeintlichen Kontrolleure keinesfalls in die Wohnung. Und melden Sie den Vorfall der Polizei.
Bußgeld und Freiheitsstrafe
Trotzdem sollten Sie die Rauchmelderpflicht nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denken Sie an Ihre Familienangehörigen oder Besucher und Freunde. Stellen Sie sich vor, Sie haben Schlafbesuch und ein Feuer bricht aus. Kommt einer Ihrer Gäste zu Schaden, müssen Sie sich strafrechtlich wegen fahrlässiger Körperverletzung, im tragischsten Fall sogar wegen fahrlässiger Tötung verantworten. In Anbetracht der Risiken ist der Einbau von Rauchmeldern als Brandwarnanlage ein vergleichsweise günstiger Schutz.
Wussten Sie, dass ...
… Sie Ihre Rauchmelder spätestens nach zehn Jahren austauschen sollten? Nach dieser Betriebszeit endet die Lebensdauer der in den Melder verbauten Elektronik.
Versicherungsschutz gefährdet
Brennt es in Ihrer Wohnung, droht Ihnen auch Ärger mit Ihrer Versicherung. Haben Sie trotz Pflicht keine Rauchmelder eingebaut, kann diese wegen einer Obliegenheitsverletzung die Leistung kürzen. Auch aus diesem Grund sollten Sie auf Rauchmelder keinesfalls verzichten. Sonst können Sie auf den erheblichen Schäden eines Brandes sitzen bleiben.
Stand: 13.03.2025
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